gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Sohn möchte für immer zu Papa! Was tun?

gefragt von Ralf RzitkaRalf Rzitka am 25.03.2008 um 9:53 Uhr

Hallo @ all! Mal wieder ein heikles Thema, das mich als Betroffener doch sehr mitnimmt. Situation ist die. Mein Sohn lebt bei seiner Mutter. Er ist alle 14 Tage bei mir und meiner Familie und fühlt sich allem Anschein nach sehr wohl bei uns. Nun hat er vor ein paar wochen den Wunsch geäußert bei uns ganz wohnen zu wollen. Der Kleine ist mittlerweile 11 Jahre alt und entscheidet sich komischerweise im gleichen Alter wie seine Schwester zum Papa zu gehen. Es ist auch offensichtlich das die Kindesmutter einiges falsch macht. Er will zu uns. Frage ist nun, kann ich das ohne ein Gerichtsverfahren durchbekommen? Es zählt doch der Wille des Kindes oder? Habe keine Lust auf einen Prozeß..


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Kinder (6661)
Familie (2549)
aufnthaltbestimungsrecht (1)
ähnliche Fragen

Reply


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 25. März 2008 10:01
3x
Thumb_up

Nur zur Änderung des Sorgerechtes ist eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Die Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes, wie hier vorgesehen, kann zwischen den Eltern frei vereinbart werden, ohne Gericht oder Jugendamt.

Kann keine Einigung gefunden werden, kann die Bestimmung durch das Gericht vorgenommen werden. Das Jugendamt kann nur vermitteln und empfehlen, nicht jedoch verbindlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil zuweisen.

Kommentar von 2ec73fc28476eb889d787e1943819ca6smallRalf Rzitka am 25. März 2008 10:10

so hatte ich mir das schon gedacht. Problem ist auch, der Kleine wohnt bei aschaffenburg. 120 km weiter weg und somit auch in einem anderen Bundesland. Bein Jugendamt dort sind wir schon bekannt. ( Nicht negativ) aber ich meine der Sachbearbeiter ist voreingenommen und mag mich nicht wirklich leiden. Der Kleine erzählt uns hier manchmal Dinger, da würde ich Ihn am liebsten gar nicht mehr Heim bringen. Aber das geht ja bekanntlich nicht.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 25. März 2008 10:05
3x
Thumb_up

Es wird sicher nicht ganz einfach, es sei denn, die Mutter ist einverstanden. Merkwürdig ist schon, dass beide Kinder denselben Wunsch haben.

Vielleicht kannst du mit deiner Ex vereinbaren, dass sie einfach mal ein paar Wochen am Stück bei dir sind? Sie kennen ja dein Familienleben nur vom Wochenende, wenn ich das richtig verstanden habe. Villeicht ändert sich ihre Meinung, wenn sie den normalen Alltag erleben.

Es ist eine sehr schwierige Situation, die viel Fingerspitzengefühl erfordert...

Viel Glück und vor allem alles Gute für die Kids

Kommentar von 2ec73fc28476eb889d787e1943819ca6smallRalf Rzitka am 25. März 2008 10:17

Danke. Es ist überhaupt nicht einfach. Zumal ich mit meiner Ex nur per E - Mail kontakt habe. Alles andere gibt mord und totschlag. Die Tochter ist inzwischen fast 19 und lebt nicht mehr bei mir, Ausbildungs bedingt. Der kleine war auch schon über längere Zeit bei uns, und aüßert trotzdem diesen Wunsch. Hat also den vollen Alltag schon Mitbekommen. Er hat meine Frau, also seine Stiefmutter sage ich jetzt mal vom ersten Augenblick an Mama genannt. seine leibliche mutter jedoch nennt er grundsätzlich nur beim Vornahmen. Sein Wille zählt bei eben dieser nie. Es geht immer nur das was sie will. Anscheinend wird er auch von Ihr und Ihrem Lebensgefährten geschlagen, aber das können wir leider nicht beweisen. Dem Kleinen wird verboten bei uns anzurufen etc. Ich will Ihn da raus holen. Auch seine Große Schwester ist der Meinung er sei bei uns besser aufgehoben..

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 25. März 2008 11:09

Blöd ist ja wirklich, wen dein Sachbearbeiter ein emotionales Problem hat. Wie wäre es, wenn du dich mit dem zuständigen Jugendamt am Wohnsitz des kleinen in Verbindung setzt?

Kommentar von 2ec73fc28476eb889d787e1943819ca6smallRalf Rzitka am 25. März 2008 11:43

Es geht um den Sachbearbeiter am Wohnsitz des Kleinen. Und das Jugendamt hier bei uns fühlt sich nicht zuständig. Das macht mich etwas zornig. Ich dachte auch die Ämter könnten untereinander vermitteln. Aber es liegt wohl daran das es in einem anderen Bundesland ist..

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 25. März 2008 13:57

Ich verstehe deine Wut. Und manchmal muss man die Leute, so abstumpfend ihr Beruf auch sein mag, wieder wachrütteln. Es muss janicht immer gleich so was extremes passieren. Aber die jugendämter können sich auch nicht aus ihrer Verantwortung rausreden.

Ich würde, da ich deinen Zorn als berechtigt spüre, mich mit dem dortigen Leiter des Amts in Verbindung setzen


anonym
beantwortet von Leyah am 25. März 2008 09:56
1x
Thumb_up

Ich glaub da gibt´s irgendwas vom Jugendamt aus, dass das möglich ist ohne Prozess, solange es dem Wohl des Kindes dient...

Glaub aber nicht, das die Mutter das so einfach ohne Gerichtsbeschluss über sich ergehen lassen würde, oder???

Entscheiden können die Kinder in dem Alter schon, wo sie wohnen wollen, aber es zählt nicht NUR der Wille des Kindes. Auch, was für ihn besser wäre. Und da du ja sagst, dass SIE schon manches falsch macht... versuchs einfach beim JA

Kommentar von 2ec73fc28476eb889d787e1943819ca6smallRalf Rzitka am 25. März 2008 09:58

Das ist die Grosse Frage! Bei meiner Tochter ging das alles auch ganz ohne Gericht. Es wurde nur hinterher das Aufenthaltsbestimmungsrecht abgeändert...

Kommentar von Leyah am 25. März 2008 10:00

Hmmm...

Kann ich nich verstehen, wieso sie dagegen nicht angegangen ist...

Finde, das sagt schon einiges...

SORRY

Na dann versuchs einfach

VIEL GLÜCK

Kommentar von 2ec73fc28476eb889d787e1943819ca6smallRalf Rzitka am 25. März 2008 10:05

Das sagt sehr viel. Ich hoffe natürlich das es so unkompliziert wie möglich laufen wird. aber um den Familienanwalt werde ich wohl nicht herum kommen..

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 25. März 2008 10:13

Verstehe ich nun nicht, warum das schon einiges über die Mutter aussagt, wenn sie zum Wohle des Kindes nicht auf einer gerichtlichen Entscheidung besteht... Ich weiß natürlich nichts über die allgemeine Situation bei euch, Ralf, aber, liebe Leyah, daraus schon zu schließen, dass da was nicht in Ordnung ist...

Sollte ich mich von meinem Mann trennen (wovon ich nicht ausgehe) und mein Sohn will (in einem entscheidungfähigen Alter) unbedingt zu seinem Vater ziehen, wäre ich die Letzte, die sich dazwischen wirft. Es geht ja nun um das Kindeswohl und nicht um einen Knochen, oder etwa nicht.

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 25. März 2008 10:30

Ja, du Tanzwiesel. Weil dir das Wohl deines Kindes wirklich am Herzen liegt. Was glaubst du denn, wieviele Leute, den Haß auf ihren Ex-Partner auf dem Rücken der Kinder austragen. Und dir Ralf würde ich empfehlen. Trotzdem mal mit deinem Jugendamt zu sprechen. Vielleicht können ja die Jugendämter untereinander vermitteln.

Kommentar von 2ec73fc28476eb889d787e1943819ca6smallRalf Rzitka am 25. März 2008 11:32

Hallo Mitra! Leider ist bei mir so, das meine Ex den Hass auf mich schon immer auf den Kindern ausgetragen hat. Und das obwohl wir seit über 10 Jahren getrennt sind. Ich für meinen Teil finde es übel was sie treibt und bin immer Sachlich geblieben. Die Große hat es mit Ihren fast 19 Jahren mittlerweile verstanden und kappselt sich von Ihrer Mutter ab. Nach dem Motto: Da kommen nur leere Versprechungen... Ich werde alles Hebel in Bewegung setzen, damit das Kind endlich Kind sein kann..


anonym
beantwortet von LowNils am 25. März 2008 11:11
0x
Thumb_up

Man kennt diese Frage auch als Schutzbehauptung von betroffenen Vätern, die sich auf diesem Wege Alimenationsleistungen ersparen wollen (die fielen weg, wenn das Kind zu ihnen zieht). Meist reden sie es den Kindern ein, und die Gerichte haben Mühe, herauszufinden, was wirklich los ist - ein Kampf um die Mittel zwischen den Eltern oder wirklich eine Unzufriedenheit des Kindes auf einer Elternseite. Gerade wenn dieselbe Verhaltensweise wie die der Schwester angepeilt wird, regt sich bei mir Skepsis. Das Kind könnte vorschnell diese Lösung auch für sich imitieren wollen, ohne Einmischung des Vaters, einfach um es der Schwester gleich zu tun.

Kommentar von 2ec73fc28476eb889d787e1943819ca6smallRalf Rzitka am 25. März 2008 11:41

Mag bei einem Großen Teil der Väter wohl so zu sehen sein. Nicht aber in meinem Fall, das können sie nun glauben oder nicht. Mir gehts nicht um das Geld. Das bezahle ich seit über 11 Jahren und würde es auch weiter tun. Es ist mein Kind und datz stehe ich. Was bar nicht heisst, daß ich als Vater nicht das Recht habe um meine Kinder zu kämpfen. Das ´habe ich für meine Tochter getan, und tue es auch für meinen Sohn. Es gibt Mütter die kümmern sich einen Dreck um Ihre Kinder. Das gehört verboten. Und wie manche Jugendämter da greifen ist wohl bekannt. Wie sehen sie es denn, das sich auf einmal nach Jahren die Schule des kleinen an mich wendet? Er hat große phsychische Problem und es muß ihm geholfen werden. Das sieht seine Mutter aber anscheinend nicht! Und eingeredet wurde hier überhaupt nichts. Für mich zählt die Meinung und die Gefühle der Kinder. Ich werde immer mein Möglichstes tun um es Ihnen gut gehen zu lassen. Ich denke auch nicht das er seiner Großen Schwester gleich tun will, denn dafür ist seitens der Mutter zu viel an dem Kleinen zerstört worden. Und bei uns sieht er immer wieder, das es auch ein Familienleben geben kann. Ist es da zu verachten das er sich das auch wünscht? Er hat dieses Familienleben nicht. In welcher Welt leben wir das ein Kind in seinem Alter komplett auf seinen eigenen Füßen leben muß? Alleine am Tisch sitzen und essen? weil niemand sonst zu hause ist.. Ich fände es sogar gut wenn er von seiner großen Schwester unterstützung bekommt. Denn wer, wenn nicht sie weiß wie man vorgehen muss um zu Papa zu kommen. Und sie hat es nie bereut..

Kommentar von LowNils am 26. März 2008 01:22

Es ist vom bestmöglichen Kindeswohl auszugehen, und da entscheidet die gesamte häusliche Situation in beiden Elternhaushalten, wie es dem Kind wirklich geht. Die Schulen melden sich bei den nicht direkt betroffenen Elternteilen dann, wenn sie in der Lösung eines Problems die andere Seite hören möchten, so dass Kompetenzstreitigkeiten zwischen den betroffenen Eltern die Folge sind. Die Situation der Schwester ist keine Mustersituation für Ihren Sohn - dem Wohl zwischen der Mutter, Ihrem Sohn und Ihnen wird Vorrang eingeräumt, weil sie in einer direkten Verwandtschaftsbeziehung stehen. Die Schwester trifft (auch über ihre vermutete Minderjährigkeit hinaus) keine Unterhaltsverpflichtung zu Ihrem Sohn - an sie eine Rolle der Unterstützung des Sohnes zu delegieren, wie Sie schreiben, ist nicht gerechtfertigt. Ich kann Ihnen nur meine Meinung sagen, und was ich tun würde: Die Situation der Mutter analysieren und darüber nachdenken, ob es einen Zusammenhang mit den Schwierigkeiten Ihres Sohnes gibt oder nicht. Wenn Ihr Sohn z.B. "nur" Probleme in der Schule hat, muss das die Frage der Obsorge nicht betreffen. Vielleicht fehlt ihm eine Schule mit Nachmittagsbetreuung, die sich die Mutter bislang finanziell nicht leisten kann.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.