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Sohn in der Probezeit Fahrerflucht begangen... hilfe

gefragt von MarkEng am 12.05.2009 um 18:44 Uhr

Hallo, ich habe eben erfahren das der Sohn meiner Freundin zusammen mit einem Freund Fahrerflucht begangen hat und sind jetzt alle verzweifelt. Der Sohn hat mit dem Auto seines Freundes beim ausparken ein fremdes Auto leicht gerammt ( lt. Polizei ca. 100 Euro Schaden ). Die beiden sind in ein Lokal gegangen und haben nach dem Autobesitzer gesucht, als dieser nicht auffindbar war haben sie einen Zettel mit Tel.Nr. an der Windschutzscheibe hinterlassen. Dann sind sie aber wieder umgedreht als sie Angst bekommen haben und haben den Zettel wieder entfernt. Vor einem benachtbarten Lokal waren Leute gesessen die sie dabei wohl beobachtet hatten. Das ganze ist ca. 4 wochen her, gestern stand die Polizei vor der Türe des Freundes.

Kann uns vielleicht jemand sagen was die beiden jetzt erwartet ? der Sohn meiner Freundin war am Steuer und ist Führerscheinneuling !

Danke im vorraus !

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probezeit x 376 Fahrerflucht x 137 Zettel x 10

Medienmensch
beantwortet von Medienmensch am 12. Mai 2009 18:46
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Anzeige wegen Fahrerflucht, Führerscheinentzug, Geldbuße


anonym
beantwortet von Rolfe am 12. Mai 2009 20:50
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Wenn der Schaden wirklich nur geringfügig ist, ist auch bei einem Führerscheinneuling eine Verurteilung nicht zwingend erforderlich - und damit auch kein Führerscheinentzug. Er sollte gegenüber der Polizei den Sachverhalt so schildern, wie er war - vor allem auch seine Bemühungen schildern, den Geschädigten zu ermitteln.


K1706
beantwortet von K1706 am 12. Mai 2009 18:49
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naja,er muss zahlen und der führerschein is erstmal weg!


K1706
beantwortet von K1706 am 12. Mai 2009 18:49
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naja,er muss zahlen und der führerschein is erstmal weg!


anonym
beantwortet von steffi12345 am 12. Mai 2009 18:47
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nachschulung,führerschein weg und den schaden


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 12. Mai 2009 18:46
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Führerschein weg oder Nachschulung.


anonym
beantwortet von Tobias1979 am 12. Mai 2009 18:46
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Ich meine 7 Punkte (oder so ähnlich), Fahrerlaubnis ne Weile weg und vermutlich Strafverfahren wegen Fahrerflucht. Wenns das erste Vergehen war, wird es aber auf eine Geldstrafe oder ggf. gemeinnützige Arbeit hinaus laufen, zumal ja keine Personen zu Schaden kamen.


asapasap
beantwortet von asapasap am 12. Mai 2009 18:46
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tja so schnell kriegt der seinen Führerschein nicht mehr + ne hübsche Strafe... absolut zurecht


Sphyrnidae
beantwortet von Sphyrnidae am 12. Mai 2009 18:45
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weg ist der lappen, und eine geldstrafe ist wahrscheinlich


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