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Sohn (8) soll in d. Schule Windschutzscheibe beschädigt haben. Keine Versicher.! Müssen wir zahlen?

gefragt von Bereitsvergeben am 19.02.2009 um 22:58 Uhr

Hallo, unser Sohn (8 Jahre) hat in der Pause im Schulhof mit anderen Schülern Schneebälle geworfen. Dabei versuchten sie vom Schulhof aus ein Verkehrsschild auf der Strasse zu treffen. Ein vorbei fahrendes Auto hält plötzlich an, die Fahrerin und ihr Mann steigen aus und behaupten, die Windschutzscheibe ihres Autos wäre von einem Schneeball getroffen und beschädigt. Unser Sohn wird dafür verantwortlich gemacht. Zeugen gibt es keine, auch die Aufsicht habende Lehrerin hat nichts gesehen. Wir glauben unserem Sohn, dass er es nicht war. Dummerweise hatte ich die Haftpflichtversicherung vor Jahren(!) gekündigt und keine weitere abgeschlossen, sonst wäre der Fall klar. Müssen wir zahlen? Vielen Dank für jede Antwort!


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Ironmade86
beantwortet von Ironmade86 am 19. Februar 2009 22:59
5x
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Eltern haften für Ihre Kinder

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 19. Februar 2009 23:11

Also meine Großmutter (101) haftet nicht für meine Mutter (65)!

Kommentar von B46031bc6e1da09bf56aa837c0596a35smallFormatter am 19. Februar 2009 23:14
Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 19. Februar 2009 23:22

@ Formatter: Eigentlich ist dieser Kommentar mit dem Link die beste Antwort hier. Schade, wenn sie unterginge. :-)


Platon
beantwortet von Platon am 19. Februar 2009 22:59
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Wenn es keine Zeugen gibt, haste Glück gehabt. Tipp: sofort Versicherung für Kinder abschließen. Haftpflicht ist gaaanz wichtig!


DonGeilsco
beantwortet von DonGeilsco am 19. Februar 2009 23:00
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Wie im privaten Leben. Vernachlässigung dert Aufsichtspflicht. Folglich : die Schule.

Kommentar von 8d3cfc4f28bbc0d68738f3653a350029smallHypothesis am 19. Februar 2009 23:02

So isses .

Kommentar von Simple_avatar3smallmia963 am 19. Februar 2009 23:03

Leider nicht, Aufsicht bedeutet, daß ein Lehrer zur Stelle sein könnte wenn es nötig wäre. Muss also erreichbar sein, das genügt. Eltern haften für ihre Kinder wenn die in einer _Einrichtung was anstellen


Grave1989
beantwortet von Grave1989 am 19. Februar 2009 23:06
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Welche Frontscheibe geht schon von nem Schneeball kaputt??? -.-

total bescheuert hier versucht der Fahrer wohl nur seine bereits beschädigte Frontscheibe reparieren zu lassen

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 29. März 2009 16:22

Es sei denn, dass Steine im Schneeball waren.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 19. Februar 2009 23:00
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Natürlich nicht, lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen.


anonym
beantwortet von jotde01 am 19. Februar 2009 23:00
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im Prinzip müßtet ihr zahlen, aber wenn es keine Zeugen dafür gibt und dein Sohn sagt, dass er es nicht war....dann obliegt dem Fahrer der Beweis.


Nellina
beantwortet von Nellina am 19. Februar 2009 23:01
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Es muss Deinem Sohn erst nachgewiesen werden, dass er den Schneeball geworfen hat. Ausserdem hat eigentlich jedes Auto (oder sollte es haben) eine Versicherung, die die Windschutzscheibe bezahlt.

Kommentar von 9dd1e808d36bb450403926fc8f5aa66esmallronnie68 am 19. Februar 2009 23:05

So ein Quatsch - die Haftpflicht bezahlt doch nicht die Schäden, die ein andere anrichtet...

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 19. Februar 2009 23:13

Moment mal. Wenn ich auf der Autobahn mit meinem Auto fahre und der Vordermann schleudert mir durch seinen Reifen einen Stein auf die Windschutzscheibe und die bekommt einen Sprung, dann bezahlt meine Haftpflichtversicherung.


anonym
beantwortet von Kenndrick am 19. Februar 2009 23:02
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Ich denke auch das da die Schule ne Versicherung hat.Sie haben ja die Aufsichtspflicht.Aber wenn keine Zeugen da sind,dann ist es eh Schnuppe


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 19. Februar 2009 23:03
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Fahrerin (Geschädigte) UND Mann = Zeuge...DANKE!!


mia963
beantwortet von mia963 am 19. Februar 2009 23:05
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Wenn mehrere Kinder beteiligt waren würde ich mich nicht beeindrucken lassen, dann ist der Autobesitzer in der Beweispflicht. Und beweisen kann er wohl nichts. Aber eine Haftpflichtversicherung braucht ihr


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 19. Februar 2009 23:06
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sohn (8) und andere schüler = andere zeugen! somit aussage gegen aussage, ihr müsst nicht zahlen !

Kommentar von Simple_avatar2smallichamcomputer am 19. Februar 2009 23:11

Eilassung: Hallo, unser Sohn (8 Jahre) hat in der Pause im Schulhof mit anderen Schülern Schneebälle geworfen.....es wird dem Schaden keiner beitreten...freiwillig...(mitgeworfen) Aus Erfahrung..


konny27
beantwortet von konny27 am 19. Februar 2009 23:00
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Wenn sie es nicht beweisen können,das dein Sohn diesen Schneeball direkt geworfen hat.Brauchst du nicht zahlen


anonym
beantwortet von Katzenfreak am 29. März 2009 13:47
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wenn mutwillig ( dafür braucht man aber zeugen) zerstört müssen eltern zahlen wenn aus versehen springt die versicherung der schule ein


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