Hallo, unser Sohn (8 Jahre) hat in der Pause im Schulhof mit anderen Schülern Schneebälle geworfen. Dabei versuchten sie vom Schulhof aus ein Verkehrsschild auf der Strasse zu treffen. Ein vorbei fahrendes Auto hält plötzlich an, die Fahrerin und ihr Mann steigen aus und behaupten, die Windschutzscheibe ihres Autos wäre von einem Schneeball getroffen und beschädigt. Unser Sohn wird dafür verantwortlich gemacht. Zeugen gibt es keine, auch die Aufsicht habende Lehrerin hat nichts gesehen. Wir glauben unserem Sohn, dass er es nicht war. Dummerweise hatte ich die Haftpflichtversicherung vor Jahren(!) gekündigt und keine weitere abgeschlossen, sonst wäre der Fall klar. Müssen wir zahlen? Vielen Dank für jede Antwort!
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Wenn es keine Zeugen gibt, haste Glück gehabt. Tipp: sofort Versicherung für Kinder abschließen. Haftpflicht ist gaaanz wichtig!
Wie im privaten Leben. Vernachlässigung dert Aufsichtspflicht. Folglich : die Schule.
Hypothesis am 19. Februar 2009 23:02 So isses .
Leider nicht, Aufsicht bedeutet, daß ein Lehrer zur Stelle sein könnte wenn es nötig wäre. Muss also erreichbar sein, das genügt. Eltern haften für ihre Kinder wenn die in einer _Einrichtung was anstellen

Welche Frontscheibe geht schon von nem Schneeball kaputt??? -.-
total bescheuert hier versucht der Fahrer wohl nur seine bereits beschädigte Frontscheibe reparieren zu lassen
Es sei denn, dass Steine im Schneeball waren.

Natürlich nicht, lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen.
im Prinzip müßtet ihr zahlen, aber wenn es keine Zeugen dafür gibt und dein Sohn sagt, dass er es nicht war....dann obliegt dem Fahrer der Beweis.

Es muss Deinem Sohn erst nachgewiesen werden, dass er den Schneeball geworfen hat. Ausserdem hat eigentlich jedes Auto (oder sollte es haben) eine Versicherung, die die Windschutzscheibe bezahlt.
ronnie68 am 19. Februar 2009 23:05 So ein Quatsch - die Haftpflicht bezahlt doch nicht die Schäden, die ein andere anrichtet...
Nellina am 19. Februar 2009 23:13 Moment mal. Wenn ich auf der Autobahn mit meinem Auto fahre und der Vordermann schleudert mir durch seinen Reifen einen Stein auf die Windschutzscheibe und die bekommt einen Sprung, dann bezahlt meine Haftpflichtversicherung.
Ich denke auch das da die Schule ne Versicherung hat.Sie haben ja die Aufsichtspflicht.Aber wenn keine Zeugen da sind,dann ist es eh Schnuppe
Fahrerin (Geschädigte) UND Mann = Zeuge...DANKE!!
Wenn mehrere Kinder beteiligt waren würde ich mich nicht beeindrucken lassen, dann ist der Autobesitzer in der Beweispflicht. Und beweisen kann er wohl nichts. Aber eine Haftpflichtversicherung braucht ihr

sohn (8) und andere schüler = andere zeugen! somit aussage gegen aussage, ihr müsst nicht zahlen !
Eilassung: Hallo, unser Sohn (8 Jahre) hat in der Pause im Schulhof mit anderen Schülern Schneebälle geworfen.....es wird dem Schaden keiner beitreten...freiwillig...(mitgeworfen) Aus Erfahrung..
Wenn sie es nicht beweisen können,das dein Sohn diesen Schneeball direkt geworfen hat.Brauchst du nicht zahlen
wenn mutwillig ( dafür braucht man aber zeugen) zerstört müssen eltern zahlen wenn aus versehen springt die versicherung der schule ein
Also meine Großmutter (101) haftet nicht für meine Mutter (65)!
Nein.
http://kuerzer.de/HEcC16oXz
@ Formatter: Eigentlich ist dieser Kommentar mit dem Link die beste Antwort hier. Schade, wenn sie unterginge. :-)