Würde für das Jahr 2008 gerne einige Arbeitsmittel bei den Werbungskosten als Sofortabzug geltend machen, welcher max. Anschaffungspreis ist dabei denn erlaubt, den man abrechnen kann?
Hab neulich nochmal nachgeschaut, für „selbstständig nutzungsfähige“ Arbeitsmittel ist ein Sofortabzug von 410 € bei den Werbungskosten erlaubt, es zählt dabei stets der Netto-Preis.

Allerdings bist du für 2008 schon zu spät.
Sofort-Abzüge sind am effektivsten im laufenden Quartal.
antola61 am 23. Februar 2009 08:17 wieso, die AfA kann er doch beim Abschluss immer noch abziehen - den Kauf / Vorsteuer wird er ja schon angesetzt haben...