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Sofortabzug bei Werbungskosten für Arbeitsmittel, welcher max. Anschaffungspreis ist erlaubt?

gefragt von rob80 am 22.02.2009 um 23:57 Uhr

Würde für das Jahr 2008 gerne einige Arbeitsmittel bei den Werbungskosten als Sofortabzug geltend machen, welcher max. Anschaffungspreis ist dabei denn erlaubt, den man abrechnen kann?

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Finanzen x 23.691 Steuererklärung x 787 Werbungskosten x 117 Arbeitsmittel x 3 Anschaffungspreis x 1 Sofortabzug x 1

anonym
beantwortet von vibes2k am 22. Februar 2009 23:57
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Hab neulich nochmal nachgeschaut, für „selbstständig nutzungsfähige“ Arbeitsmittel ist ein Sofortabzug von 410 € bei den Werbungskosten erlaubt, es zählt dabei stets der Netto-Preis.


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 23. Februar 2009 00:04
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Allerdings bist du für 2008 schon zu spät.

Sofort-Abzüge sind am effektivsten im laufenden Quartal.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 23. Februar 2009 08:17

wieso, die AfA kann er doch beim Abschluss immer noch abziehen - den Kauf / Vorsteuer wird er ja schon angesetzt haben...



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