Blacky2006 am 15.07.2008 um 19:19 Uhr
Mein Vater hat auch noch ein Haus. Dieses Haus läuft allerdings auf drei Personen, sprich dieses Haus hat drei Eigentümer: Mein Vater, mein Onker (der lebt auch drin) und meinem Großvater väterlicherseits (der ist aber schon tot). Durch den Tod meines Großvaters hat das Haus nur noch zwei Eigentümer, sehe ich das richtig? Und kann ich auf den Teil des Hauses, das meinem Vater gehört, eine Zwangshypothek drauflegen?

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Wenn im Grundbuch nicht klar definiert ist, was wem an dieser Immobilie gehört, ist es ein ideeller Wert und somit nicht mit Zwangshypotheken belastbar.
LG....strick
Wolfi0410 am 15. Juli 2008 23:20 Das stimmt nicht. Auch auf den ideellen Teil kann eine Zwangshypothek eingetragen werden und dann die Zwangsversteigerung betrieben werden.
Dazu muss man dann aber erstmal eine ZV zur Auflösung der Eigentümergemeinschaft betreiben, denn der ideelle Teil eines Hauses wird erfahrungsgemäss bei einer ZV kein Gebot bringen.
Dann wird die Hütte versteigert und das Gericht teilt den Erlös auf.

kommt drauf an wieviele erben dein großvater hat
Blacky2006 am 15. Juli 2008 19:21 Tja, wenn ich das wüsste. Wie kann ich das rausfinden?
fuechschen1979 am 15. Juli 2008 19:24 gibt es ein testament was beim gericht eröffnet wurde oder vielleicht einen erbschein?
Blacky2006 am 15. Juli 2008 19:26 Das weiß ich nicht. Ich habe seit 1987 keinen Kontakt weder zu meinem Vater noch zu meinem Großvater. Meine Mutter sagte mir, dass mein Großvater gestorben sei. Zu meiner Mutter habe ich seit Weihnachten 2007 auch keinen Kontakt mehr. Sch... verzwickte Geschichte, ich weiß.
Beim Nachlassgericht nachfragen
Blacky2006 am 15. Juli 2008 19:30 Bei welchem, wenn ich nicht mal weiß, wann und wo mein Großvater verstorben ist. Wie bekomme ich das raus?
fuechschen1979 am 15. Juli 2008 19:36 weißt du wo er gewohnt hat? evtl. ist das einwohnermeldeamt ne anlaufstelle
fuechschen1979 am 15. Juli 2008 19:31 frag mal beim gericht nach, dann weißt du schonmal hierüber bescheid. grundbuch einsehen könnte auch klarheit über das eigentum schaffen .. könnte sein, dass es aber noch nicht eingetragen ist
Es kommt ja darauf an, ob du einen vollstreckbaren Titel hast - dann sollte dies funktionieren
Blacky2006 am 15. Juli 2008 19:22 Ich habe eine "Zweite vollstreckbare Ausfertigung" des Titels, weil meine Mutter den ersten verschlampt hat.