Dieses Jahre wird ja ein Gesetz verabschiede, wordurch der Immobilienkreditverkauf an Finanzinvestoren seitens der Bank erschwert wird. Dadurch soll der "Häuslebauer" besser geschützt werden. Sind denn künftig unberechtigte oder missbräuchliche Zwangsvollstreckungen durch den Darlehensgeber noch möglich?
Das kann man erst beantworten, wenn das Gesetz in Kraft gesetzt ist. Vorher kann sich immer noch viel ändern.
Ein solches Kassemachen durch Finanzinvestoren, die von Banken und Sparkassen Kreditforderungen aufgekauft haben, soll zumindest erschwert werden. Zukünfitg soll sich der Schuldner bei geplanten Zwangsvollstreckungen auf die Sicherungsabrede berufen können.
Unberechtigte Zwangsvollstreckungen sind ja auch heute noch die absolute Ausnahme. In Zukunft sollen Darlehensnehmer durch das neue Gesetz frühzeitig über einen Wechsel des Vertragspartners informiert werden, wie auf http://www.kredit-und-finanzen.de/blog/kredit-und-finanzierung/verkaufte-kredite... nachzulesen ist. Vor Weiterverkäufen an sich wird auch das neue Gesetz nicht schützen, vielmehr sollte der Darlehensnehmer auch weiterhin darauf achten, eine entsprechende Verbotsklausel in den Darlehensvertrag aufnehmen zu lassen oder - so die Bank dies nicht wünscht - sich ein anderes Kreditinstitut zu suchen.
Es hat auch bisher keine ungerechtfertigten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Darlehensgebern gegeben. In allen Fällen von verkauften Krediten, wo es zu Zwangsmaßnahmen gekommen ist, lag Zahlungsverzug vor. Da genügt allerdings bereits ein Monat. Diese Kreditaufkäufer fackeln nicht lange und schlagen dann sofort zu. Künftig wird der Kreditnehmer vom Verkauf seines Kredites informiert! Siehe Antwort dfranke.