Sky und infoscore Forderungsmanagement - Müssen Inkassokosten bezahlt werden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was für ein rechtlicher Kindergarten. Ist Säbelrasseln.

Sky trat von seiner Forderung zurück. Somit ist für dich alles gut und erledigt. Denn Inkassokosten muss man grundsätzlich nicht zahlen.

Die Inkasso Clowns haben keine Dienstleistung erbracht, folglich man sie nicht bezahlen muss.

Mal ein Beispiel hierzu:

Du hast bei X 100 € Schulden. X erteilt Y eine Vollmacht, dass Y ab sofort berechtigt ist für X die 100 € Forderung bei dir einzutreiben.

Y fordert von dir fortan die 100 € plus weitere 50 €, wofür er aber keine rechtliche Grundlage hat. Wie viel würdest du ihm zahlen? Genau, nur 100 € .

So ist es auch mit Inkassobüros. Du könntest die jetzt ein wenig ärgern, denen schreiben und die Forderung nach § 174 BGB zurückweisen. Denn das Inkassobüro hat dir ganz sicher keine Vollmacht von Sky vorgelegt.

Können Sie dann aber nachholen. Besser ist es, für solche Ottos gar kein Geld auszugeben. Sprich ignorieren, bis eventuell ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Diesen dann innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung widersprechen.

Wohl fast alle Inkassobüros scheuen jedoch die gerichtliche Durchsetzung von Inkassokosten. Denn viele Gerichte sind zurecht sehr Inkasso unfreundlich.

Zusammengefasst:  In dieser Sache kannst du chillen und musst nichts weiter befürchten.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__174.html

Hallo und viele Dank für die Antwort. Habe dazu gerade telefonisch mit meiner Rechtsschutzverrsicherubg Rücksprache gehalten. Der Anwalt am Telefon meinte, dass die Forderung rechtens sei und ich mit 70,20 € günstig wegkäme (Anwälte könnten bis 500 € Forderung wohl ca. 83 € verlangen).

Jetzt bin ich schon etwas verunsichert....

@Sandvik

Rechtsanwälte dürfen tatsächlich hohe Gebühren verlangen. Haben aber auch ein Gesetz im Rücken, auf welches sie sich berufen dürfen.

( RVG - Rechtsanwaltvergütungsgesetz )

Inkassobüros dürfen sich gerade nicht auf das RVG berufen. Egal was der Rechtsanwalt deiner Versicherung sagt.

Soll ich die Inkassokosten i. H. v. 70,20 € lieber zahlen, oder ist das nur Säbelrasseln?

Sky bedarf für sein Mahnwesen nicht der Hilfe eines externen Dienstleisters. Wenn es einen bemüht, dann auf seine Kosten, nicht auf deine.

Kannst du ignorieren. Falls Gerichtspost in Form eines Mahnbescheids kommt, einfach ankreuzen

"Ich widerspreche der Forderung insgesamt."

Unterschreiben und vor Fristablauf beweisbar ans Amtsgericht zurück. Fertig.

Du solltest einmal die Frage richtig lesen,der Fragesteller ist oft umgezogen und hat alle Schreiben offenbar ignoriert,was auch die Kosten in die Höhe getrieben hat und Kosten für Adressermitlung,die zuläsdig sind,dazu gekommen sein dürften,und das Inkassokosten grundsätzlich nicht zulässig sind ist falsch!

http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

@andie61

...eh was? Ich bin oft umgezogen? Nö, stimmt nicht. Sky war/ist die neue Adresse bekannt gewesen. Ich habe im Chaos hier nur die Geräte nicht mehr gefunden....

@andie61

Sky hat die neue Adresse zwar gehabt, aber nicht genutzt. Das passiert oft, da die neue Adresse nicht im System eingetragen wird. Wenn aber die Mahnbriefe an die alte Adresse gingen, lösen sie keinen Verzug aus. So einfach ist das.

Und ob man das nun blöd findet oder nicht, ist egal.

Davon abgesehen hat der Umzug oder ähnliches auf Kevins völlig korrektes Argument keinerlei Einfluss. Tausende Gerichtsurteile vor den täglich damit befassten Amtsgerichten geben Kevin recht.

Und ich verrate dir noch etwas: Infoscore arbeitet völlig kostenlos für Sky. Das ist eine weitere Hürde, denn wo nie ein Schaden entsteht, da kann auch nie ein Schadensersatz gefordert werden...

Huch, sry, der Daumen sollte hoch gehen. Damn. :-/

Kevin hat recht.

@mepeisen

Also die Mahnbriefe gingen an die korrekte Adresse. Ich hab es einfach vergessen, die Geräte rechtzeitig zurückzusenden...

Das solltest Du besser zahlen,Du hast die Hardware erst nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zurück geschickt,somit ist die Forderung der Gebühren berechtigt

Kann ich dich demnächst auch meine Aufträge zahlen lassen? Erspart mir lästige Betriebsausgaben und mein Gewinn wäre höher!

Erteile mir doch einfach ein Blanko-SEPA-Mandat. =)

Nein und nochmals nein. Solange man nicht in Verzug war, sind etwaige unter Verzugskosten zu zählende Gebühren GRUNDSÄTZLICH nicht zu bezahlen. Und üblicherweise mahnt Sky die Rücksendung der Geräte nicht vernünftig an, somit entsteht kein Verzug.

Und nein, die AGB reichen hier nicht, um einen bei Vertragsschluss eindeutig nach dem Kalender bestimmbaren Zeitpunkt der Rücksendung der Geräte vereinbart zu haben.