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Sitzenbleiben in der 2. Klasse (Baden Wuerttemberg)

gefragt von kindergottes am 21.07.2009 um 14:08 Uhr

Darf ein Schüler in Baden Württemberg, ohne Zustimmung der Elterrn sitzen bleiben?


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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 21. Juli 2009 14:14
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Ab der 2. Klasse ja!


magisa
beantwortet von magisa am 22. Juli 2009 08:56
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hmm weiß es nicht sicher denn in rlp können kinder nicht mehr sitzen bleiben in der grundschule da es erwiesen ist das es sehr wenig bis gar nichts bringt.red doch mal mit dem lehrer nach den ferien.


anonym
beantwortet von zueckerchen1972 am 24. Juli 2009 11:16
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Meins Wissens nach wurde das abgeschafft. Mein Sohn hat zwar die 2. Klasse auch wiederholt, das haben wir aber so entschieden weil er mit dem Wissenstand noch nicht so weit war (er ist Legastheniker) und das geschah in Absprache mit der Schule. Solltest dir aber überlegen ob es nicht vielleicht wirklich sinnvoll ist die Klasse zu wiederholen. Denn wenn nicht versetzt werden soll hat das ja sicher einen Grund. Und was die Schüler in der Grundschule nicht lernen fehlt ihnen ja während ihrer gesamten schulischen Laufbahn!


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