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Sinnvolle Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Unterlagen als Privatmensch?

gefragt von love2travellove2travel am 05.04.2008 um 15:39 Uhr

Bin grad am aufräumen und ausmisten und frage mich, was an alten Unterlagen bedenkenlos weg kann und was man besser aufheben sollte (Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Rechnungen, Kaufbelege, Unterlagen aus Mietverhältnissen, Versicherungen usw.). Gibt es da allgemeine Richtlinien oder wie handhabt Ihr das?


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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 5. April 2008 15:48
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Moonlight
beantwortet von Moonlight am 5. April 2008 15:45
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Kaufbelege und Rechnungen 3 Jahre, aber Unterlagen aus Versicherungen und Mietverhältnissen solange diese noch bestehen: auch genausolange aufbewahren: vor allen Dingen den Versicherungsschein!


Qetan
beantwortet von Qetan am 5. April 2008 15:40
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Ich bewahre die Unterlagen grundsätzlich 3Jahre lang auf.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. April 2008 15:41
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eine Frist von 3 jahren ist als angemessen zu betrachten...den danach setzen viele Verjährungen ein..


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 5. April 2008 15:45
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Kaufbelege nur solange Garantie...alle anderen hebe ich 10 Jahre auf!




Kommentar von E8636ea013e682faf61f56ce1cb1ab5csmallOskar Momo am 5. April 2008 15:54

ganz schöner Lageraufwand...

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 5. April 2008 15:57

ne eigentlich nicht... Habe sogar Unterlagen die schon 15 Jahre alt sind...immer wieder lustig sich die ab und an mal anzuschauen... Wenn ich etwas bei meiner Ablage für völlig unwichtig halte, schmeiße ich das auch gleich weg! Muss jeder selbst für sich sehen...


hajottka
beantwortet von hajottka am 5. April 2008 16:12
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Wenn Du mal über Deinem Rentenbescheid sitzt, weißt Du sicherlich noch Gehaltsbescheinigungen oder deren eigen verfaßte Zusammenfassung zu würdigen. Alles versicherungsmäßige hebe ich immer für die Laufzeit der Policen auf. Kaufbelege eigentlich nur innerhalb der Garantiezeit, es sei denn, es ist etwas steuerlich relevantes.


regideur
beantwortet von regideur am 5. April 2008 15:45
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Alles wo du keine Ansprüche mehr geltend machen möchtest kann weg der Rest bleibt einfach da.




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