neurodoc am 20.08.2007 um 22:55 Uhr
Gibt es einen Unterschied, wenn man von einem Hund gebissen wird auf einem Grundstück mit oder ohne eine solche Warnung?

Prima vista: Nein.
Wenn Du das Grundstück berechtigt betreten hast, hast Du einen Schadenersatzanspruch jedenfalls auch dann, wenn ein solches Schild dort stand.
Wenn Du das Grundstück unberechtigt betreten hast, wird man Dir auf jeden Fall ein Mitverschulden an dem Schaden anrechnen; je nach Umständen mag die Haftung des Hundhalters wegfallen. Hier könnte ein solches Schild eine Rolle spielen, muß aber nicht.
Strafrechtlich könnte das Schild für die Frage, ob ein Körperverletzungsdelikt vorliegt, eine Rolle spielen.
Die Auskunft ist vage, ich weiß; aber weitere Umstände werden auf jeden Fall eine größere Rolle spielen, als die Existenz eines Schildes.
das schild ist genau so unverbindlich wie "eltern haften für ihre kinder".
beißt dich der hund haftet der besitzer, trotz diesen schildes.

Wenn ich ein Schild: Vorsicht, bissiger Hund aufstelle, zeige ich damit schriftlich und rechtlich vebindlich an, dass mein Hund bissig ist.
Das erleichtert Schadensersatzforderungen von Gebissenen gegen Dich
Es muss heissen:
**Vorsicht vor dem Hunde**
WauWau!

Nein, es gibt keinen Unterschied. Du könntest höchstens dem Besitzer anschließend noch das Schild irgendwo hin hauen...
manu1979 am 20. August 2007 23:02 wenn du es dann noch kannst, ist das eine gute idee ;-)))))
Wolfgang Foerster am 20. August 2007 23:06 ja gell? Bist auch keine Hundefreundin, was? ;-)
manu1979 am 20. August 2007 23:08 schon, aber nicht von bissigen :-))) bin aber eher der katzentyp
Wolfgang Foerster am 20. August 2007 23:09 :-)))
Unsere beiden schwarzen Kater stehen auch mehr auf Katzen...
manu1979 am 20. August 2007 23:12 meine katze ist leider seit 2 wochen spurlos verschwunden :-((
Wolfgang Foerster am 20. August 2007 23:20 oh, das tut mir leid, ich wünsche Dir, dass sie bald und gesund wieder kommt
Tja, wenn der Hund nicht lesen kann, ist das Schild für die Katz'

Wenn dort steht Bissig,hat er den Hund so zu Sichern das nichts Passieren kann.
neurodoc am 20. August 2007 23:07 aber ohne Schild auch! :-)

Wenn das mein grundstück ist und einer über die mauer klettert und von meinen schäferhund gebissen wird,dann muss ich dafür haften nur weil wir uns schützen wollen.komisch
Ich finde die Auskunft überhaupt nicht vage! Im Gegenteil, danke!