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Sinn eines Schildes: "Achtung bissiger Hund" aus rechtlicher Sicht! Frage siehe unten!

gefragt von neurodocneurodoc am 20.08.2007 um 22:55 Uhr

Gibt es einen Unterschied, wenn man von einem Hund gebissen wird auf einem Grundstück mit oder ohne eine solche Warnung?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 20. August 2007 23:08
7x
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Prima vista: Nein.

Wenn Du das Grundstück berechtigt betreten hast, hast Du einen Schadenersatzanspruch jedenfalls auch dann, wenn ein solches Schild dort stand.

Wenn Du das Grundstück unberechtigt betreten hast, wird man Dir auf jeden Fall ein Mitverschulden an dem Schaden anrechnen; je nach Umständen mag die Haftung des Hundhalters wegfallen. Hier könnte ein solches Schild eine Rolle spielen, muß aber nicht.

Strafrechtlich könnte das Schild für die Frage, ob ein Körperverletzungsdelikt vorliegt, eine Rolle spielen.

Die Auskunft ist vage, ich weiß; aber weitere Umstände werden auf jeden Fall eine größere Rolle spielen, als die Existenz eines Schildes.

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 20. August 2007 23:17

Ich finde die Auskunft überhaupt nicht vage! Im Gegenteil, danke!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 20. August 2007 22:58
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das schild ist genau so unverbindlich wie "eltern haften für ihre kinder".

beißt dich der hund haftet der besitzer, trotz diesen schildes.


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 21. August 2007 03:00
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Wenn ich ein Schild: Vorsicht, bissiger Hund aufstelle, zeige ich damit schriftlich und rechtlich vebindlich an, dass mein Hund bissig ist.

Das erleichtert Schadensersatzforderungen von Gebissenen gegen Dich

Es muss heissen:

      **Vorsicht vor dem Hunde**

WauWau!


Morris
beantwortet von Morris am 20. August 2007 23:00
3x
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Nein, es gibt keinen Unterschied. Du könntest höchstens dem Besitzer anschließend noch das Schild irgendwo hin hauen...

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 20. August 2007 23:02

wenn du es dann noch kannst, ist das eine gute idee ;-)))))

Kommentar von 42e61a05e6bb14a96ab16cff054a1943smallMorris am 20. August 2007 23:06

ja gell? Bist auch keine Hundefreundin, was? ;-)

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 20. August 2007 23:08

schon, aber nicht von bissigen :-))) bin aber eher der katzentyp

Kommentar von 42e61a05e6bb14a96ab16cff054a1943smallMorris am 20. August 2007 23:09

:-)))
Unsere beiden schwarzen Kater stehen auch mehr auf Katzen...

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 20. August 2007 23:12

meine katze ist leider seit 2 wochen spurlos verschwunden :-((

Kommentar von 42e61a05e6bb14a96ab16cff054a1943smallMorris am 20. August 2007 23:20

oh, das tut mir leid, ich wünsche Dir, dass sie bald und gesund wieder kommt

Kommentar von Curium am 20. August 2007 23:46

Tja, wenn der Hund nicht lesen kann, ist das Schild für die Katz'


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 15. April 2008 16:57
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Wenn das mein grundstück ist und einer über die mauer klettert und von meinen schäferhund gebissen wird,dann muss ich dafür haften nur weil wir uns schützen wollen.komisch


tiernarr
beantwortet von tiernarr am 20. August 2007 23:01
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Wenn dort steht Bissig,hat er den Hund so zu Sichern das nichts Passieren kann.

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 20. August 2007 23:07

aber ohne Schild auch! :-)


anonym
beantwortet von Elleth am 23. Oktober 2008 21:45
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Wobei wir hier wieder bei der tollen Annahme sind: Schäferhunde = bissig, na dankeschön. Bei sowas bekomme ich wirklich zu viel, es ist doch vollkommen egal, ob Schäferhund oder Yorkie, jeder Hund sollte so erzogen werden, dass er nicht beißt. Wachhund hin oder her. In solchen Fällen finde ich es sinnvoller eine Alarmanlage zu kaufen, ist für Menschen und Tier die bessere Alternative.

Zu den Schildern bleibt nur zu sagen, dass sie eben nicht sonderlich viel bringen, sollte darauf gekennzeichnet sein, dass der Hund bissig ist, erst recht nicht.

Liebe Grüße von Jane und ihrem "bösen bösen" Schäferhund

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 23. Oktober 2008 21:48

Es gibt auch das Schild: Vorsicht vor dem bischen Hund. Micha ehemaliger Rauhhaardackel Besitzer.


anonym
beantwortet von Opaboen am 7. August 2009 09:07
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§ 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

§ 833 Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

§ 834 Haftung des Tieraufsehers

Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.


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