neurodoc am 20.08.2007 um 22:55 Uhr
Gibt es einen Unterschied, wenn man von einem Hund gebissen wird auf einem Grundstück mit oder ohne eine solche Warnung?

Prima vista: Nein.
Wenn Du das Grundstück berechtigt betreten hast, hast Du einen Schadenersatzanspruch jedenfalls auch dann, wenn ein solches Schild dort stand.
Wenn Du das Grundstück unberechtigt betreten hast, wird man Dir auf jeden Fall ein Mitverschulden an dem Schaden anrechnen; je nach Umständen mag die Haftung des Hundhalters wegfallen. Hier könnte ein solches Schild eine Rolle spielen, muß aber nicht.
Strafrechtlich könnte das Schild für die Frage, ob ein Körperverletzungsdelikt vorliegt, eine Rolle spielen.
Die Auskunft ist vage, ich weiß; aber weitere Umstände werden auf jeden Fall eine größere Rolle spielen, als die Existenz eines Schildes.
das schild ist genau so unverbindlich wie "eltern haften für ihre kinder".
beißt dich der hund haftet der besitzer, trotz diesen schildes.

Wenn ich ein Schild: Vorsicht, bissiger Hund aufstelle, zeige ich damit schriftlich und rechtlich vebindlich an, dass mein Hund bissig ist.
Das erleichtert Schadensersatzforderungen von Gebissenen gegen Dich
Es muss heissen:
**Vorsicht vor dem Hunde**
WauWau!

Nein, es gibt keinen Unterschied. Du könntest höchstens dem Besitzer anschließend noch das Schild irgendwo hin hauen...
manu1979 am 20. August 2007 23:02 wenn du es dann noch kannst, ist das eine gute idee ;-)))))
Morris am 20. August 2007 23:06 ja gell? Bist auch keine Hundefreundin, was? ;-)
manu1979 am 20. August 2007 23:08 schon, aber nicht von bissigen :-))) bin aber eher der katzentyp

Wenn das mein grundstück ist und einer über die mauer klettert und von meinen schäferhund gebissen wird,dann muss ich dafür haften nur weil wir uns schützen wollen.komisch

Wenn dort steht Bissig,hat er den Hund so zu Sichern das nichts Passieren kann.
neurodoc am 20. August 2007 23:07 aber ohne Schild auch! :-)
Wobei wir hier wieder bei der tollen Annahme sind: Schäferhunde = bissig, na dankeschön. Bei sowas bekomme ich wirklich zu viel, es ist doch vollkommen egal, ob Schäferhund oder Yorkie, jeder Hund sollte so erzogen werden, dass er nicht beißt. Wachhund hin oder her. In solchen Fällen finde ich es sinnvoller eine Alarmanlage zu kaufen, ist für Menschen und Tier die bessere Alternative.
Zu den Schildern bleibt nur zu sagen, dass sie eben nicht sonderlich viel bringen, sollte darauf gekennzeichnet sein, dass der Hund bissig ist, erst recht nicht.
Liebe Grüße von Jane und ihrem "bösen bösen" Schäferhund
Sieslack am 23. Oktober 2008 21:48 Es gibt auch das Schild: Vorsicht vor dem bischen Hund. Micha ehemaliger Rauhhaardackel Besitzer.
§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
§ 833 Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
§ 834 Haftung des Tieraufsehers
Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Ich finde die Auskunft überhaupt nicht vage! Im Gegenteil, danke!