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Sinn eines Schildes: "Achtung bissiger Hund" aus rechtlicher Sicht! Frage siehe unten!

gefragt von neurodocneurodoc am 20.08.2007 um 22:55 Uhr

Gibt es einen Unterschied, wenn man von einem Hund gebissen wird auf einem Grundstück mit oder ohne eine solche Warnung?


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Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 20. August 2007 23:08
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Prima vista: Nein.

Wenn Du das Grundstück berechtigt betreten hast, hast Du einen Schadenersatzanspruch jedenfalls auch dann, wenn ein solches Schild dort stand.

Wenn Du das Grundstück unberechtigt betreten hast, wird man Dir auf jeden Fall ein Mitverschulden an dem Schaden anrechnen; je nach Umständen mag die Haftung des Hundhalters wegfallen. Hier könnte ein solches Schild eine Rolle spielen, muß aber nicht.

Strafrechtlich könnte das Schild für die Frage, ob ein Körperverletzungsdelikt vorliegt, eine Rolle spielen.

Die Auskunft ist vage, ich weiß; aber weitere Umstände werden auf jeden Fall eine größere Rolle spielen, als die Existenz eines Schildes.

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 20. August 2007 23:17

Ich finde die Auskunft überhaupt nicht vage! Im Gegenteil, danke!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 20. August 2007 22:58
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das schild ist genau so unverbindlich wie "eltern haften für ihre kinder".

beißt dich der hund haftet der besitzer, trotz diesen schildes.


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 21. August 2007 03:00
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Wenn ich ein Schild: Vorsicht, bissiger Hund aufstelle, zeige ich damit schriftlich und rechtlich vebindlich an, dass mein Hund bissig ist.

Das erleichtert Schadensersatzforderungen von Gebissenen gegen Dich

Es muss heissen:

      **Vorsicht vor dem Hunde**

WauWau!


Wolfgang Foerster
beantwortet von Wolfgang Foerster am 20. August 2007 23:00
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Nein, es gibt keinen Unterschied. Du könntest höchstens dem Besitzer anschließend noch das Schild irgendwo hin hauen...

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 20. August 2007 23:02

wenn du es dann noch kannst, ist das eine gute idee ;-)))))

Kommentar von 42e61a05e6bb14a96ab16cff054a1943smallWolfgang Foerster am 20. August 2007 23:06

ja gell? Bist auch keine Hundefreundin, was? ;-)

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 20. August 2007 23:08

schon, aber nicht von bissigen :-))) bin aber eher der katzentyp

Kommentar von 42e61a05e6bb14a96ab16cff054a1943smallWolfgang Foerster am 20. August 2007 23:09

:-)))
Unsere beiden schwarzen Kater stehen auch mehr auf Katzen...

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 20. August 2007 23:12

meine katze ist leider seit 2 wochen spurlos verschwunden :-((

Kommentar von 42e61a05e6bb14a96ab16cff054a1943smallWolfgang Foerster am 20. August 2007 23:20

oh, das tut mir leid, ich wünsche Dir, dass sie bald und gesund wieder kommt

Kommentar von Curium am 20. August 2007 23:46

Tja, wenn der Hund nicht lesen kann, ist das Schild für die Katz'


tiernarr
beantwortet von tiernarr am 20. August 2007 23:01
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Wenn dort steht Bissig,hat er den Hund so zu Sichern das nichts Passieren kann.




Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 20. August 2007 23:07

aber ohne Schild auch! :-)


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 15. April 2008 16:57
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Wenn das mein grundstück ist und einer über die mauer klettert und von meinen schäferhund gebissen wird,dann muss ich dafür haften nur weil wir uns schützen wollen.komisch




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