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Sind Zahnarztrechnungen steuerlich absetzbar?

gefragt von Andyyy am 12.12.2007 um 16:20 Uhr

Gibt es die Möglichkeit Zahnarztrechnungen steuerlich abzusetzen? In welchen Fällen ist das möglich?


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schurke
beantwortet von schurke am 12. Dezember 2007 16:28
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Ja, zusammen mit allen Kosten die zum Thema Gesundheit hast (Praxisgebühr, Zuzahlungen etc) kannst Du das bei den Sonderausgaben/aussergewöhnliche Belastungen geltend machen. Ob es zum Steuerabzug kommt, entscheidet Dein Gesamteinkommen, den 3% davon gelten als zumutbare Belastungen, was darüber liegt ist abzugsfähig.


sepicrob
beantwortet von sepicrob am 12. Dezember 2007 16:28
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ich denke, sie sind schon absetzbar als Sonderausgaben wie andere Gesundheitsausgaben auch, allerdings nur, sobald sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, die je nach Familienstand zwischen 3 und 5 Prozent des Bruttoeinkommens liegt - natürlich darf die Rechnung nicht erstattet worden sein.

Kommentar von Simple_avatar6smallMehamm123 am 12. Dezember 2007 18:15

Du kannst halt nur deinen Eigenanteil (was die Kasse nicht zahlt) absetzten. Dieser müsste allerdings die zumutbare Eihenbelastung übersteigen.

Kommentar von Simple_avatar2smallkatjals am 13. Dezember 2007 12:21

Es sind aber keine Sonderausgaben, sondern außergewöhnliche Belastungen.


Morris
beantwortet von Morris am 12. Dezember 2007 16:21
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meines Wissens nicht


anonym
beantwortet von Bluce am 12. Dezember 2007 16:27
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Wäre mir neu. Meines Wissens nach kann man sich nur gegen die Kosten versichern.

MfG!


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 12. Dezember 2007 16:31
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Doch, ich meinte schon. Ich musste ein Formular ausfüllen und alle Zahnarztechnungen einsenden. Es wurde mir etwas vom Einkommen abgezogen. Auf jeden Fall, es lohnt sich.




Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 12. Dezember 2007 17:07

Ob sich das wirklich lohnt, wenn man dann was vom Einkommen abgezogen bekommt? :-)

Kommentar von 40069492edf050d1360aa1dcfc6d09b3smallBrigitta am 12. Dezember 2007 18:42

Also bei mir, hat es sich gelohnt.

Kommentar von 40069492edf050d1360aa1dcfc6d09b3smallBrigitta am 12. Dezember 2007 18:42

Also bei mir, hat sich die Mühe gelohnt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. Dezember 2007 16:46
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das gehört in die Sonderausgaben und werden steuerlich wirksam nach Abzug der Zumutbarkeitsregel


Qetan
beantwortet von Qetan am 12. Dezember 2007 22:21
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Sie gehören auf jeden Fall unter außergewöhnliche Belastungen mit rein.


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 13. Dezember 2007 09:06
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Es handelt sich um außergewöhnliche Belastungen, nicht um Sonderausgaben.

Das mit der Zumutbarkeitsgrenze stimmt wie bereits erwähnt.


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