Gibt es die Möglichkeit Zahnarztrechnungen steuerlich abzusetzen? In welchen Fällen ist das möglich?

Ja, zusammen mit allen Kosten die zum Thema Gesundheit hast (Praxisgebühr, Zuzahlungen etc) kannst Du das bei den Sonderausgaben/aussergewöhnliche Belastungen geltend machen. Ob es zum Steuerabzug kommt, entscheidet Dein Gesamteinkommen, den 3% davon gelten als zumutbare Belastungen, was darüber liegt ist abzugsfähig.
ich denke, sie sind schon absetzbar als Sonderausgaben wie andere Gesundheitsausgaben auch, allerdings nur, sobald sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, die je nach Familienstand zwischen 3 und 5 Prozent des Bruttoeinkommens liegt - natürlich darf die Rechnung nicht erstattet worden sein.
Du kannst halt nur deinen Eigenanteil (was die Kasse nicht zahlt) absetzten. Dieser müsste allerdings die zumutbare Eihenbelastung übersteigen.
Es sind aber keine Sonderausgaben, sondern außergewöhnliche Belastungen.
Wäre mir neu. Meines Wissens nach kann man sich nur gegen die Kosten versichern.
MfG!

Doch, ich meinte schon. Ich musste ein Formular ausfüllen und alle Zahnarztechnungen einsenden. Es wurde mir etwas vom Einkommen abgezogen. Auf jeden Fall, es lohnt sich.
Shira am 12. Dezember 2007 17:07 Ob sich das wirklich lohnt, wenn man dann was vom Einkommen abgezogen bekommt? :-)
Brigitta am 12. Dezember 2007 18:42 Also bei mir, hat es sich gelohnt.
Brigitta am 12. Dezember 2007 18:42 Also bei mir, hat sich die Mühe gelohnt.

das gehört in die Sonderausgaben und werden steuerlich wirksam nach Abzug der Zumutbarkeitsregel

Sie gehören auf jeden Fall unter außergewöhnliche Belastungen mit rein.
Es handelt sich um außergewöhnliche Belastungen, nicht um Sonderausgaben.
Das mit der Zumutbarkeitsgrenze stimmt wie bereits erwähnt.