Klar soll man Winterreifen aufziehen, aber ist es auch Pflicht, also vorgeschrieben vom Gesetz?

Per Gesetz vorgeschrieben in dne sinne ist es nicht aber wenn was passiert und du hattest Sommerreifen gibts gewaltigen ärger

In Deuschland gibt es nur eine Pflicht durch die Hintertür. Du bist verpflichtet Dich den Straßenverhältnissen anzupassen! Winterreifen schreibt Dir dabei aber keine vor. Kommt es dann zu einem Unfall der mit Winterreifen hätte verhindert werden können wirst Du zur Kasse gebeten...
gesetz hin oder her, aus vernunft müßte man automatisch die winterreifen aufziehen

Wenn du Österreicher bist und dort fährst, dann JA - wenn nicht dann niocht. In Deutschland gibts kein Gesetz, dass dich nötigt, zu einer bestimmten Jahreszeit mit Winterreifen unterwegs zu sein. Versicherungstechnisch sieht die Sache anders aus. Wenn du nicht der Witterung angemessen unterwegs bist ( mit den Reifen ) dann sträuben die sich zu zahlen, wenn was passiert. Und die Schuldfrage wird auch zu deinen Ungunsten ausgelegt, wenn die dann sagen: Ja, mit Winterreifen wär das nicht passiert........
Ja, ist es. Kann passieren, bist Du mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt, kannst Du u. U. Schuld bekommen

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“

Nein, es gibt in Deutschland keine Winterreifenpflicht. Vom Gesetz her sind die Autofahrer verpflichtet, dem Wetter angemessene Bereifung zu haben. Das ist sehr schwammig, kommt einer indirekten Pflicht nahe. Wirst Du bei Schnee/Eis von der Polizei kontrolliert, gibt es ohne Winterreifen ein Bußgeld. Kommt es zu einem Unfall gibt es zudem für fehlende Winterreifen einen Punkt. Außerdem kann es zu einer Mitschuld bei Unfällen kommen, auch wenn Du nicht der Verursacher bist und die Versicherung verweigert u.U. die Zahlung. Also gibt es zum Wechseln keine Alternative (außer Ganzjahresreifen, die sind auch anerkannt).

Wobei bei Winterreifen auch wieder folgendes zu beachten ist : Auch bei Winterreifen gilt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Allerdings ist der Winterreifen mit dieser Profiltiefe fast wirkungslos. Die Versicherungen meinen nun folgendes : Unterschreitet der Winterreifen eine Profiltiefe von 4 mm ist bei einem Unfall auf winterlicher Fahrbahn (also mit Schnee, Matsch Eis usw.) eine Teilschuld vorhanden. Aus diesem Grund fahre ich meine Winterreifen die diese 4 mm unterschreiten im Herbst und/oder Frühjahr ab.