Kann man Visitenkarten als Werbungskosten absetzen?

Wenn Du selbstständig bist kein Problem. Wenn nicht wirst du bei deinem Finanzbeamten verdammt gut argumentieren müssen - dann ist das normalerweise dein Privatvergnügen und nicht absetzbar.
wer selbständig ist hat Betriebsausgaben und keine Werbungskosten...
Connyconrad am 19. Juli 2008 10:59 Auch als Privatman kann man die Visitenkarten als Werbungskosten absetzen wenn ich klar mache das ich diese zu meinen Bewerbungen brauche. Den dadurch das ich mich bekannt mache habe ich eine größere Möglichkeit in Arbeit zu kommen und dann sind es Werbungskosten.
Renegade71 am 19. Juli 2008 11:37 Ich sag ja, man muss gut argumentieren - hab allerdings noch keine Bewerbung mit V-Karte gesehen. Eher unüblich und daher imho Eermessenssache des Finanzbeamten.
Visitenkarten zählen zu den Werbungskosten: http://www.k-tamm.de/downloads/werbungskostenarbn/index.html
Natürlich können Visitenkarten als Werbungskosten abgesetzt werden.
Sogar die Umsatzsteuer i.H. von aktuell 19 % kann abgesetzt werden.
So bleibt bspw. ein Nettopreis von 25,22 Euro für 250 Visitenkarten 4/0 übrig: www.flyertaxi.de
Wenn die Visitenkarten beruflich benötigt werden, kannst Du diese als Werbungskosten geltend machen...
DH.