An dem 01.01.2009 dürfen alle Sachverträge nach 3 Jahren Laufzeit beendet werden. Auch Rückwirkend. Das heißt, z.B. am 01.06.2007 wurde der Vertrag mit 5 Jahren Laufzeit abgeschlossen, dann ist dieser zum 01.06.2010 kündbar. Am Besten schreibt ihr den folgenden Satz, "hiermit kündige ich, Max Mustermann, den o.g. Vertrag aufgrund §11 Abs. 4 VVG fristgerecht zur nächsten Hauptfälligkeit". Das war es auch schon. Achtung: Hier gilt ebenfalls drei Monate Kündigungsfrist. In unserem Falle bedeutet das, dass das Kündigungsschreiben spätestens zum 28.02.2010 verschickt sein muss.
Übrigens, es dürfen weiterhin 5 Jahresverträge abgeschlossen werden, nur sind diese ebenfalls nach 3 Jahren kündbar.

Nein, die sind nicht vor Ablauf der 5 Jahre kündbar. Dazu schließt man sie auf diesen Zeitraum ab, damit beide Seiten Vertragssicherheit haben.

5 jährige Laufzeit sagt doch eigentlich alles.
Schau in Deine Unterlage ob es eine Sonderregelung gibt.

Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz dürfen ab 1.1.2008 nur noch Verträge mit 3jähriger Laufzeit geschlossen werden. Bestandsverträge mit längerer Laufzeit können ab 1.1.2009 nach 3 Jahren gekündigt werden.
Also lautet die Antwort: Ja, ab 1.1.2009 nach 3 Jahren.
collo am 22. März 2008 23:26 das sind die Antworten die ich so liebe :) DH von mir
Normalerweise nur wenn ein Sonderkündigungsgrund vorliegt. Das ist zum Beispiel bei einer Hausrat im Falle eines Schadens der Fall. Dann können beide Parteien kündigen
was für eine Versicherung? Lebensversicherungen kann man kündigen, haben dann aber Verluste.