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sind versicherungen mit einer 5 jährigen laufzeit vorher kündbar?

gefragt von pinkipinki am 22.03.2008 um 23:03 Uhr
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anonym
beantwortet von Oligius am 12. November 2009 17:57
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Hilfreichste Antwort

An dem 01.01.2009 dürfen alle Sachverträge nach 3 Jahren Laufzeit beendet werden. Auch Rückwirkend. Das heißt, z.B. am 01.06.2007 wurde der Vertrag mit 5 Jahren Laufzeit abgeschlossen, dann ist dieser zum 01.06.2010 kündbar. Am Besten schreibt ihr den folgenden Satz, "hiermit kündige ich, Max Mustermann, den o.g. Vertrag aufgrund §11 Abs. 4 VVG fristgerecht zur nächsten Hauptfälligkeit". Das war es auch schon. Achtung: Hier gilt ebenfalls drei Monate Kündigungsfrist. In unserem Falle bedeutet das, dass das Kündigungsschreiben spätestens zum 28.02.2010 verschickt sein muss.

Übrigens, es dürfen weiterhin 5 Jahresverträge abgeschlossen werden, nur sind diese ebenfalls nach 3 Jahren kündbar.


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 22. März 2008 23:07
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Nein, die sind nicht vor Ablauf der 5 Jahre kündbar. Dazu schließt man sie auf diesen Zeitraum ab, damit beide Seiten Vertragssicherheit haben.

Kommentar von Simple_avatar1smallwauwie am 22. März 2008 23:10

doch, Lebensversicherungen kann man kündigen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 22. März 2008 23:15

Lach - man schließt keine Lebensversicherung auf 5 Jahre ab. Von einer LV ist hier nicht die Rede.


schurke
beantwortet von schurke am 22. März 2008 23:05
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5 jährige Laufzeit sagt doch eigentlich alles.

Schau in Deine Unterlage ob es eine Sonderregelung gibt.


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 22. März 2008 23:09
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Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz dürfen ab 1.1.2008 nur noch Verträge mit 3jähriger Laufzeit geschlossen werden. Bestandsverträge mit längerer Laufzeit können ab 1.1.2009 nach 3 Jahren gekündigt werden.

Also lautet die Antwort: Ja, ab 1.1.2009 nach 3 Jahren.

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 22. März 2008 23:26

das sind die Antworten die ich so liebe :) DH von mir


Mismid
beantwortet von Mismid am 23. März 2008 09:57
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Normalerweise nur wenn ein Sonderkündigungsgrund vorliegt. Das ist zum Beispiel bei einer Hausrat im Falle eines Schadens der Fall. Dann können beide Parteien kündigen


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. März 2008 23:06
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Müsste im Vertrag stehen.


wauwie
beantwortet von wauwie am 22. März 2008 23:05
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was für eine Versicherung? Lebensversicherungen kann man kündigen, haben dann aber Verluste.


anonym
beantwortet von Lissa am 22. März 2008 23:05
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Das kommt darauf an.

Kommentar von Lissa am 22. März 2008 23:05

Die Aussagekraft der Antwort entspricht der der Frage ;-)


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