Sind Vereinsnamen geschützt?

2 Antworten

Vereinsnamen genießen in jedem Fall Namensschutz des § 12 BGB:

Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem
anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch
verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so
kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung
verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf
Unterlassung klagen.

Es ist rechtliche Beratung.


§ 12 BGB Namensrecht ...  Verletzung > 823 BGB

Auch eine geschäftliche Bezeichnung wird durch das Markengesetz geschützt so fern die matteriellen Schutzvoraussetzungen vorliegen. Das ist zB. nicht gegeben, wenn der Name zB. keine Unterscheidungskraft oder Verkehrsgeltung hätte.

Siehe auch:

§15 MarkenG
Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch....