Frage die wir am Stammtisch nicht klären konnten: Arbeitnehmer dürfen Trinkgelder ja steuerfrei einnehmen, aber wie ist es beim Unternehmer selbst? Sind da die trinkgelder auch steuerfrei?
Erhalten selbstständige Chefs (z.B. Handwerker) Trinkgelder, so sind diese im vollen Umfang steuerpflichtige Betriebseinnahmen, die auch der Umsatzsteuer unterliegen.
http://www.steuerlinks.de/ls-trinkgeld.html
Ob der Artikel noch aktuell ist, kann ich leider nicht sagen.
Die Steuerfreiheit der Trinkgelder gilt nur für Arbeitnehmer. Erhält der Unternehmer ein Trinkgeld, muss er es als Betriebseinnahme verbuchen und somit regulär versteuern. Aber der Anteil derer, die das machen, dürfte verschwindend gering sein!

Trinkgelder sind nur für Arbeitnehmer steuerfrei; (freiwillige Leistungen Dritter die kein Arbeitseinkommen darstellen); bei ArbeitGEBERN sind sie allerdings steuerpflichtige Betriebseinnahmen.