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sind Tiere in mietwohnung erlaubt?

gefragt von Jenna190 am 13.05.2009 um 16:34 Uhr

Ich wohne in einer Mietswohnung und würde von einer Bekannten eine kleine Baby Katze geschenkt bekommen.

Jetzt sagt aber unsere Vermieterin nein wir dürfen keine haben.

was mache ich den jetzt?

wie sieht es mit der gesetzes lage aus. ich habe mal gehört klein tiere die unter Knie höhe sind dürfen nicht verboten werden.

kann mir jemand helfen?????

auf eure antworten würde ich mich sehr freuen.

unteranderem steht im mietsvertrag nichts von wegen keine teiere erlaubt.

lg euere Jenny

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Tiere erlaubt Mietwohnunh x 1

HoneyDaniels
beantwortet von HoneyDaniels am 13. Mai 2009 16:36
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Deine vermieterin darf sich das Recht vorbehalten, Haustiere zu untersagen, wenn es die entsprechende Klausel im Mietvertrag gibt. Da kannst du dann nichts dagegen machen


harridan
beantwortet von harridan am 13. Mai 2009 16:35
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Der Vermieter hat das Recht,die zu verbieten,ein Haustier zu besitzen,in der Mietswohnung

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 13. Mai 2009 16:37

ausser kleintiere Meerschwein, Hamster etc da kann er nichts sagen


LaGitana
beantwortet von LaGitana am 13. Mai 2009 16:35
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wenn der vermieter nein sagt dann darfst keine ham.


nightblue
beantwortet von nightblue am 13. Mai 2009 17:23
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Die üblichen Kleintiere (Nagetiere) die normalerweise im Käfig bleiben sind immer erlaubt und nicht genehmigungspflichtig (Hasen, Meerschweinchen, Hamster, ...). Aber was Katzen, Hunde, noch größere oder eher ungewöhnliche Haustiere angeht, musst du dich immer mit dem Vermieter einigen. Wenn der sagt nein, dann leider nein. Ich würde aber empfehlen mich dann auch daran zu halten. Viele sind ja der Meinung "was der Vermieter nicht weiß..." Am Ende müssen das aber fast immer die Tiere ausbaden. Also bitte ohne Genehmigung solche Tiere nicht in die Wohnung holen.


anonym
beantwortet von guterwolf am 13. Mai 2009 17:07
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Ich kenne das so, dass Katzen erlaubt sind - auch ohne Genehmigung des Vermieters. Falls nicht ausdrücklich im MV vermerkt.

Andererseits hast du ja nun gefragt und der Vermieter hat nein gesagt. Holst du dir nun eine Katze und es gibt Ärger, warum auch immer, kannst du damit rechnen, dass der Vermieter die Abschaffung verlangt.

Ich würde es a) lassen, wenn mit dem Vermieter ein einigermaßen Verhältnis besteht oder b) wenn es dir egal ist, eine anschaffen. Die sollte dann jedoch nur als Wohnungskatze gehalten werden, was ich wiederum als nicht artgerecht empfinde. Fazit: lass es sein.


tradaix
beantwortet von tradaix am 13. Mai 2009 16:40
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Bezüglich der Tierhaltung in einer Mietwohnung gibt es meistens folgende Klauseln im Mietvertrag:

(...)

Der Mietvertrag enthält keine Regelung bezüglich der Tierhaltung.

In diesem Fall gilt, dass solche Kleintiere gehalten werden, von denen weder Störungen noch Schädigungen ausgehen. Die Haltung solcher Kleintiere gehört zum sogenannten "vertragsgemäßen Gebrauch" der Mietwohnung. "Kleintiere" sind zum Beispiel Meerschweinchen, Ziervögel, Fische, Zwergkaninchen oder Hamster. Ob jedoch auch Katzen und Hunde zum "vertragsgemäßen Gebrauch" einer Mietwohnung gehören, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Zum Teil wird angenommen, dass die Haltung eines Hundes oder einer Katze heute zur allgemeinen Lebensführung und damit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehören, wenn durch die Tierhaltung keine Belästigungen eintritt. Andere Richter hingegen sind der Ansicht, dass in städtischen Wohngebieten oder im Mehrfamilienhaus Katzen- und Hundehaltung nicht zum normalen Mietgebrauch gehören. Hier sollten Sie Ihren Vermieter fragen, bevor sich sich ein Hund oder eine Katze anschaffen.

» http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tierecontent.html


mmausmoelln
beantwortet von mmausmoelln am 13. Mai 2009 16:39
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a) Vermieterentscheidung
b) kleine, stille Tiere (Katzen, Fische...) können zu dulden sein, beim örtlichen Mieterverein nachfragen
c) wenn andere Mieter ein Tier haben, dann darfst Du auch (wobei das eng ausgelegt werden kann: Hund = Hund, aber kein anderes Tier)


Pele13
beantwortet von Pele13 am 13. Mai 2009 16:38
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Es hat nichts mit Kniehöhe zu tun. Fische z.B. darfst du halten. Ein Kaninchen oder Katzen oder Hunde müssen dem Vermieter gemeldet werden. Und wenn der dagegen ist, hat das möglicherweise seinen Grund ...


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 13. Mai 2009 16:37
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Katzen und Hunde sind genehmigungspflichtig. Wenn der Vermieter "nein" sagt, dann ist das so.

Kleintiere sind Hamster, Meerschweinchen, Ziervögel, Kleinreptilien...

Du wirst wohl auf die Katze verzichten oder umziehen müssen.


anonym
beantwortet von stefan123123 am 13. Mai 2009 16:37
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was ist das denn für ne miese vermieterin aba sie hat das sagen

Kommentar von Simple_avatar4smallPele13 am 13. Mai 2009 16:41

Hast du mal eine Wohnung besessen, wo die Mieter das Katzenklo in die Toilette geschüttet haben und der Abfluss dann betonhart zugestopft war? Weißt du wie sch... teuer einer "fiesen" Vermieterin das kommen kann?


Gloria1964
beantwortet von Gloria1964 am 13. Mai 2009 16:36
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Wenn Deine Vermieterin das nicht möchte,LASS ES!


Kruemel9
beantwortet von Kruemel9 am 13. Mai 2009 16:36
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spirch doch nocheinmal mit deinem vermieter und erklär ihr die situation. und solange im mitvertrag nichts steht, .. ich weiß nicht, aber dann kannst du die katze doch ruhig behalten?!


arroganz
beantwortet von arroganz am 13. Mai 2009 16:36
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Wenn man sich nicht sicher ist, und aus dem miet vertrqag nicht wireklich etwas ervor geht, sollte man immer mit dem vermieter oder nachtbarn reden. Obwohl ich denke das man mit der meinung vom mieter mehr glückl hat. Viel Glück.

Marvin.


Kithara1
beantwortet von Kithara1 am 13. Mai 2009 16:36
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Kleintiere kann der Gesetzgeber (solange diese nicht gefährlich sind) nicht verbieten, bei Hunden und Katzen schauts schowieda anders aus - schau in die Hausordnung, da muss es stehen - ist individuell...


linguini
beantwortet von linguini am 13. Mai 2009 16:36
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wenn es nicht im mietvertrag verboten sit, dann darfst du tiere halten.


bavendhasi25
beantwortet von bavendhasi25 am 13. Mai 2009 16:36
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ich glaube es ist so das du nur tiere in der mietwohnung halten kannst wenn dies dein Mieter beanstandet. außerdem würde ich mal bei dem mieterschutz gugen.


liegestuhl
beantwortet von liegestuhl am 13. Mai 2009 16:35
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Das ist ein Grenzfall, wenn nichts im Mietvertrag steht. Gehe mal zum Miterschutz !


anonym
beantwortet von HolderPoldy am 13. Mai 2009 16:35
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wenn edr vermieter es nicht möchte, mußt du dich dran halten. leider


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