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Sind Taxifahrer verpflichtet, das Gepäck an der Wohnungstür abzuholen, bzw. wieder nach oben zu brin

gefragt von KickerStar am 15.04.2007 um 20:06 Uhr

Es ist mir jetzt schon zwei Mal passiert, dass ich mich deshalb mit einem Taxifahrer rumärgern musste bzw. diskutieren. Ich dachte immer, dass es zu den Pflichten eines Taxifahrers gehört, dass er sich ums Gepäck kümmert. Stimmt das nicht?


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Achim1958
beantwortet von Achim1958 am 15. April 2007 20:09
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Nein, dazu ist der Taxifahrer nicht verpflichtet. Der Taxifahrer ist ausschliesslich nur für den Transport zuständig.


gri1su
beantwortet von gri1su am 15. April 2007 20:17
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Nein, dazu ist ein Taxifahrer keineswegs verpflichtet. Er ist nur verpflichtet, das Gepäck selbst aus dem kofferraum zu holen und am Strassenrand abzustellen. Das nur aus dem Grund, damit er hinterher nicht dem Kunden Kratzer an der Haube zuschieben kann, die schon vorher da waren, wenn der Kunde den Kofferraum öffnen sollte. Alles Andere macht ein Taxifahrer entweder freiwillig oder eben gar nicht.


Kolibri
beantwortet von Kolibri am 15. April 2007 20:41
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Nein, laut BOKraft hat der Fahrgast selbst dafür Sorge zu tragen, dass seine Gepäckstücke "so untergebracht und beaufsichtigt sind, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs durch sie nicht gefährdet [...] werden können." Dies gilt auch für die Mitnahme von Tieren. Unsere Taxifahrer helfen Ihnen jedoch, soweit möglich, gerne beim be- und entladen Ihres Gepäcks.

Quelle: http://www.taxi-frankfurt.de/bestellung/taxi-fahren.html#gepaeck

Kommentar von 45b54a18f2f3b57a3d5b58a6ec9c02basmallKolibri am 15. April 2007 21:19

Im übrigen finde ich es doch etwas "unverschämt" auf einen solchen Dienst zu "bestehen"!

Ich frage ganz einfach nett, wenn ich etwas von meinen Mitmenschen möchte und bekomme es dann meistens auch - ganz ohne Diskussion und rumärgern! :))


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 15. April 2007 21:30
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Warum denn immer auf seine eventuellen Rechte bestehen?? Wie wäre es denn mit einer höflichen Frage "würden Sie mir bitte helfen, die Koffer in den ? Stock zu bringen".


anonym
beantwortet von Nupsi2000 am 15. April 2007 20:15
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Hallo KickerStar, ich hatte eine ähnlichen Fall und habe daraufhin die Taxizentrale angerufen, um mich zu vergewissern. Lt. Zentrale sind die Taxifahrer verpflichtet, das Gepäck an der Tür abzuholen bzw. abzuladen. Und diese Info ist ganz aktuell. Habe vor 3 Monaten mit der Zentrale telefoniert. Man muss sich also auf keine Diskussionen mehr einlassen. Für diesen "Zusatzdienst" kann man dann ja das Trinkgeld höher ansetzen...

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 15. April 2007 20:22

also, ganz bestimmt nicht von der Wohnungstür.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. April 2007 21:32

ein Taxifahrer ist nicht mal verpflichtet einen Gast überhaupt mitzunehmen!

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 15. April 2007 21:45

na, Mismid???? Ein Taxifahrer IST verpflichtet, einen Gast zu fahren, wenn der Taxifahrer am Taxistand angesprochen wird. Er darf einen Gast nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Und eine kurze Fahrstrecke z. B. fällt NICHT unter die Voraussetzung.

Kommentar von Kaldex am 3. Januar 2008 19:05

@ mismid: es gibt n Pflichtfahrgebiet (legt die jew. Kommune fest) und da muß er jeden Auftrag annehmen. Ausnahme: stark alkohol. Leute, Pöbler, Bedrohung oder wenn die Leute (is mir passiert) zu fünft fahren wollten, obwohl nur 4 Leute außer dem Fahrer ins Auto passen.


anonym
beantwortet von Kaldex am 29. Dezember 2007 00:14
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@ Nupsi 2000: Trinkgeld kannste nicht einfach so ansetzen! Is immer noch ne freiwillige Leistung des Kunden, wenn er zufrieden war. Gepäck muß keiner in die Wohnung tragen oder von dort holen. Aber: wenn ich per Funk dorthin beordert wurde, wo dieser Zusatzservice bestellt wurde, dann waren die Fahrgäste fast immer so nett (und auch so klever) das der Zentrale vorher zu sagen, daß sie dafür was extra springen lassen. Wir waren ja net stur und hätten das nicht abgelehnt; es kam eben mal vor, daß ne ältere oder sonstwie beladene Person unsre Hilfe brauchte.


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