Sind streaming Seiten legal? Ja oder Nein und wieso?
Fast jeder benutzt die Seiten (kinox.to movie2k.to cinestream.cc serienjunkies.org). Doch ist das STREAMEN (nicht der download) legal? Danke!
| Abstimmungen | |
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| Ja | 3 |
| Nein | 7 |
| Nur unter bestimmten Vorraussetzungen | 2 |
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4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichNein
Grauzone
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichNein
Nein, seit ungefähr einer Woche ist es keine Gauzone mehr!
Streamen ist illegal...leider..
Kommentar von A7ZP0W3RA7ZP0W3R 08.01.2012ja streamen... aber nicht das ansehen von streams
Kommentar von stelaristelari 08.01.2012doch, genau das ist nicht mehr zulässig bei einer rechtswidrig hergestellten und veröffentlichten Quelle ...
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Nein, seit einem Gerichtsurteil vom 27.12.2011 ist das Streamen keine rechtliche Grauzone mehr. http://www.chip.de/news/Kino.to-Urteil-Ansehen-illegaler-Streams-ist-strafbar_53...
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreichNein
Die Rechtsprechung hat endlich erkannt, dass man auch bei einem gestreamten Film Daten herunterlädt. Sonst hätte der Computer ja nichts, was er anzeigen könnte.
Kommentar von stelaristelari 08.01.2012dann hättest du aber mit " ja " abstimmen müssen - ja es ist illegal ...
Kommentar von stelaristelari 08.01.2012Ich revidiere ... Nein es ist nicht legal ... sorry!
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreichJa
Ja, wurde einmal in Galileo gesagt.
Kommentar von A7ZP0W3RA7ZP0W3R 08.01.2012les mehr ... guck weniger in die röhre...
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Ja
Nicht bewerten - ist nur ein Kommentar!
Bisher war es unentschieden, ob das Online anschauen - also das nutzen eines Streams schon eine Vervielfältigung ist oder nicht. Durch das rechtskräftige Urteil des AG Leipzig in einem der Fälle gegen kino.to wurde nun entschieden - ja, es ist eine Vervielfälltigung
In § 53 Abs. 1 UrhG heißt es, dass eine Vervielfältigung nur dann zulässig ist, wenn die Quelle nicht rechtswidrig ist, was bei kinto.to und Kumpanen aber offensichtlich der Fall ist. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass auch die Vervielfältigung unzulässig ist. Nach § 106 UrhG ergibt sich daraus die Strafbarkeit der Handlung.
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier in den Antworten ist zu lesen, dass ein Stream illegal wäre - ja, aber nur wenn er rechtswidrig hergestellt und veröffentlicht wurde. Es gibt natürlich auch legale Streams bspw in Mediatheken der gängigen Fernsehsender, da wäre das anschauen zulässig. Es ist also somit zu differenzieren ob die Quelle rechtswidrig ist, ist sie es nicht, dann ist der Stream auch nicht illegal.
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Ja
In dem ersten Urteil des AG Leipzig gegen kino.to im Dezember (3 Jahre und 5 Monate Haft) wurde auch ganz nebenbei entschieden, dass schon das Online anschauen gegen das Urheberrecht verstößt!
Somit wurde zu der bisherigen Grauzone erstmals klar Stellung bezogen. Offen ist jedoch, wie und ob man dies verfolgt.
Ab jetzt ist es illegal !!
Zu dem ergibt es sich aus § 53 Abs. 1 UrhG...
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
- (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
bisher war unentschieden,ob das Anschauen von Streams schon eine Vervielfältigung ist oder nicht, das hat das AG Leipzig nun aber bestätigt. Das Anschauen eines Streams ist eine Vervielfältigung und somit unzulässig unter den Voraussetzungen des 53er UrhG
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Nein
Das Urteil gilt momentan noch nicht, aber das kann sich schon sehr bald ändern!
Kommentar von stelaristelari 08.01.2012Das Urteil ist rechtskräftig ... also gilt es vorerst, bis eine andere Instanz was anderes entscheidet.
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Antwort von duck223 08.01.2012Ja
Streamen ist nicht illegal, solage du den Film nicht downloadest, das streamen ist zwar Verboten aber nicht Strafbar.
Kommentar von stelaristelari 08.01.2012Seit Dez 2011 durch rechtskräftiges Urteil des AG Leipzig ist es ein Urheberrechtsverstoß und somit strafbar !!
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Nein
also das einfache gucken per prowser kann dir niemand verbieten... was kannst du denn schon dafür das da auf der seite so nen komisches "werbefenster" offen ist, wo genau der film abgespielt den du vllt grade gern gesehen hättest...
also wenn ne nakte frau auf der strasse läuft darfst du doch auch hingucken...
ich nenn das bisher ne gesetzliche grauszone...
zwar versuchen die derzeit diese zu schliessen, was aber hoffentlich nicht gelingt...
argumente von denen sind zb, das der film ja im speicher liegt... jedoch löscht der sich ja in der regel bei schliessen der browsers oder herunterfahren des rechners wieder...
Kommentar von stelaristelari 08.01.2012ich nenn das bisher ne gesetzliche grauszone...
die im Dezember klar und deutlich als strafbar erhellt wurde ...
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Nur unter bestimmten Vorraussetzungen
Kann man sehen wie man will rechtliche grauszone da wine temporehre mopie auf den computer gemacht wird aber nicht zu benutzen ist. Es kann dir keiner was nachweisen wenn du nichts runterlädst.
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Nein
Ein recht junges Gerichtsurteil sagt: Wer Filme guckt mach sich strafbar! Stand gerade diese Woche in der Zeitung.
Kommentar von A7ZP0W3RA7ZP0W3R 08.01.2012ja in der bild-zeitung... oder wie? ^^
Kommentar von pustefixpustefix 08.01.2012 -
Japp die Seiten sind illegal.. macht aber trotzdem jeder ;) Wieso?Vielleicht weil Filme eigentlich dafür gedacht sind, im Kino oder auf DVD angeschaut zu werden
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Nur unter bestimmten Vorraussetzungen
NOCH Ja, solange du die Filme nicht abspeicherst.
Temporäre Verwarung ist noch ok.
Grauzone = Ja
wieso bedeutet grauzone = ja?....
so ein schwachsinn... das hochladen oder das publizieren ist verboten...
aber nicht das gucken...
dann wäre es schon eine straftat nur ein verbrechen zu sehen oder zu beobachten...
Nein - nach dem Urteil des AG Leipzig ist das Anschauen eine Vervielfältigung - wenn auch nur temporär. Da die Quelle illegal ist, ist somit auch das Anschauen illegal...§ 53 Abs. 1 UrhG
Grauzone bedeuted Jaein.
Wenn du ein ausrutscher machst ist es dein pech.
Nur - die Grauzone existiert nicht mehr - es wurde ein klares Nein, es ist illegal weil eine vervielfältigung und damit nach § 53 UrhG nicht mehr zulässig und im Umkehrschluss ergibt sich die Starfbarkeit nach § 106 UrhG
Danke für deine ergänzung.
Wurde die Grauzone nicht vor paar Wochen abgeschafft ?
Ich hab mal was davon gehört ...