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Sind Sprachkurse im Ausland hier steuerlich absetzbar?

gefragt von hannah am 19.02.2008 um 17:01 Uhr

Kann man die Kosten für einen Sprachkurs, den man im Ausland gemacht hat, hier steuerlich absetzen und falls ja, was muss man dem Finanzamt dafür vorlegen?


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Reply


Monroe007
beantwortet von Monroe007 am 19. Februar 2008 17:05
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Du meinst als gewerbetreibender? Oder willst du das in deiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten unterbringen? Bei letzterem ist das bestimmt möglich. Dann müsstest du aber sicher auf Nachfrage nachweisen können, dass die Reise wirklich nur der Erweiterung der Sprachkenntnisse galt und keine "Lustreise" war. Oder du hast eine separate REchnung die nur über den Sprachunterricht ausgestellt ist.


anonym
beantwortet von liam22 am 19. Februar 2008 17:05
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Ja, das sind Werbungskosten, du solltest dem Finanzamt aber auf jeden Fall eine Teilnahmebescheinigung vorlegen, ansonsten können die die Geltendmachung sofort ablehnen.


anonym
beantwortet von Fitnessmann am 19. Februar 2008 17:06
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Für diese Frage solltest Du Dich an einen Steuerberater wenden. Hier www.frag-einen-steuerprofi.de bekommst Du unter Umständen eine schnelle und kostengünstige Antwort.

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 19. Februar 2008 17:07

Warum nicht einfach einreichen und bei Ablehnung einen Steuerberater bezahlen?

Kommentar von Fitnessmann am 19. Februar 2008 17:14

Weil es auf das richtige Einreichen ankommt. Mit einer falschen Begründung könnte das eine Ablehnung zur Folge haben.

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 19. Februar 2008 17:21

Ich habe schon diverse Fortildungskosten unter WErbungskosten ohne Begründung geltend gemacht. Ohne Ablehnung. Und dann kann ich es immer noch begründen.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 19. Februar 2008 17:24
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Wenn der Kurs in Liechtenstein stattfindet, würde ich nicht versuchen, den Kurs von der Steuer abzusetzen!!!




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