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Sind solche AGB-Klauseln überhaupt zulässig?

gefragt von ravenmuc am 26.07.2007 um 10:54 Uhr

"Der Anbieter ist jederzeit dazu befugt, diese AGB ohne Benachrichtigung zu ändern."

Hallo? Geht's noch? Ist das ganze wirklich legal? Bei Verstoß gegen die AGB droht übrigens Löschung des Accounts und aller persönlicher Daten.

Quelle: www.xemail.de

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Indy72
beantwortet von Indy72 am 26. Juli 2007 11:43
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Hilfreichste Antwort

Ihr vertrag ist vorläufig gültig zu den Bedingungen, welche beim Vertragsschuss galten. Eine AGB-Änderung tangiert ein bestehendes Vertragsverhältnis mit der Folge, dass es schwebend unwirksam würde, wenn Sie von der AGB-Änderung keine Kenntnis erlangen und folgerichtig auch nicht ablehnen konnten.


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casualuser
beantwortet von casualuser am 26. Juli 2007 10:59
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Ob es rechtens ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Gängige Praxis ist es auf jeden Fall bei kostenlosen Angeboten im Netz.
Gib mal agb ohne benachrichtuigung ändern recht bei Google ein, und du wirst staunen, wie viele rennomierte Unternehmen diesen passus (nur etwas versteckter) benutzen.

Kommentar von Simple_avatar10smallWickedaMC am 26. Juli 2007 11:04

da hat casualuser schon recht nur sobald es um kostenpflichtige sachen geht ist diese klausel nicht rechtens

Kommentar von Simple_avatar6smallcasualuser am 26. Juli 2007 11:06

Stimmt, ich hätte kostenlosen fett schreiben sollen. Aber der angegebene Link verweist ja auch auf ein solches kostenloses Angebot.

Kommentar von ravenmuc am 26. Juli 2007 11:16

Und wenn durch unbemerkte weil nicht benachrichtigte AGB-Änderung plötzlich das Angebot kostenpflichtig wird?

Kommentar von Simple_avatar10smallWickedaMC am 26. Juli 2007 11:24

Das ist nicht rechtens da du dich für ein kostenloses produkt entschieden hast...sie müssen dich in einem solchen fall benachrichtigen!

Kommentar von Simple_avatar6smallcasualuser am 26. Juli 2007 11:25

Da sagt mir mein Bauch, dass du diese Änderung bzw. die damit entstandenen Kosten anfechten kannst.

Kopiere dir die jetzigen AGB zur Vorsicht mit Datum. Das hätte im Ernstfall zwar keine rechtsgültige Wirkung, könnte aber helfen, falls dieser Fall einträfe.


dock69
beantwortet von dock69 am 26. Juli 2007 11:38
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Wer will denn einem Unternehmen verbieten, seine AGBs zu ändern? Das dürfte kein Problem sein. Ich gehe davon aus, das für ein Vertragsverhältnis die zur Zeit des Abschlusses gültigen AGBs die Grundlage sind. Sie sind dann Vertragsbestandteil. Würden sich die AGBs auf einen laufenden Vertrag auswirken, muss der Vertragspartner informiert werden und direkt oder indirekt zustimmen. Bei der Verweigerung der Zustimmung kann das Unternehmen einen nicht befristeteten Vertrag natürlich kündigen.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 26. Juli 2007 17:17

Richtig, so kenne ich es auch (z. B. von meiner Bank).

Kommentar von ravenmuc am 26. Juli 2007 17:24

Eben und da sehe ich das Problem, die Klausel in Verbindung mit der Verpflichtung sich an die AGB zuhalten, macht den Eindruck, als müßte der Kunde jede Änderung der AGB, auch wenn er sie nicht mitkriegt, schlucken und beachten! Und auch für AGB gibt's Gesetze, und nicht alles ist erlaubt, von daher hat mich interessiert, ob solche Klauseln zulässig sind.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 26. Juli 2007 18:15

Nun gut ... was ein Rechtunkundiger aus der Formulierung ggf. interpretiert, liegt außerhalb der Einflußnahme der Firma. Wenn ein Passus in den AGB nur die Gesetzeslage wiedergibt, kann man das dem Unternehmen nicht verbieten oder vorwerfen. Wo entsteht denn wem ein Schaden? Die neuen AGB gelten ja auch nur bei neuen Verträgen. Ich kann da nicht wirklich ein Problem erkennen.

Kommentar von ravenmuc am 27. Juli 2007 10:24

Ich sehe das Problem eben bei nicht rechtskundigen

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 27. Juli 2007 22:01

Wie schon erklärt, entsteht ja kein Problem. Möglicherweise sieht ein "Unkundiger" ein Problem, welches nicht existiert. Man kann deshalb nicht eine Firma verpflichten, etwas nicht in die AGBs zu schreiben, weil es vielleicht nicht jeder versteht oder aufgrund mangelnder Kenntnisse fehlinterpretiert. Dann müßten ja fast alle Gesetze abgeschafft werden.

Kommentar von Felko am 27. Juli 2007 11:44

Unabhängig von der Ausgangsfrage lohnt sich der Blick auf www.agb-s.de


anonym
beantwortet von fennek am 26. Juli 2007 11:51
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...es muss nur ein bestimmter, nachvollziehbarer Weg der Prüfung und Zulassung eingehalten werden. Dann ist dies o.k.


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