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Sind Schneeballsysteme verboten?

gefragt von Tigerauge am 29.02.2008 um 17:00 Uhr

So genannte Schneeballsysteme sind sittenwidrig aber sind sie auch gesetzlich verboten? Wie kann man dagegen vorgehen?

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Recht x 35.248 Geld x 22.713 Gesetz x 2.120 verboten x 122 Schneeballsystem x 23 sittenwidrig x 5

anonym
beantwortet von babsy350 am 15. September 2009 11:09
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ja sind sie wenn du nun aber auch wissen möchtest warum geh auf diese Seite www.vip-ebooks.de dort findest du alle informationen. zur Not benutz einfach den Suchbalken.

liebe grüße eure babsy


anonym
beantwortet von Rippie am 29. Februar 2008 17:01
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Ja


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 29. Februar 2008 17:05
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WEGWERFEN1

Kommentar von pascual am 29. Februar 2008 17:06

Den Schneeball?

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 29. Februar 2008 17:21

Geht auch Schreiben in Schneeball Schneeball wegwefen!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 29. Februar 2008 17:04
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Warum willst du denn dagegen vorgehen?


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 29. Februar 2008 17:15
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Anzeige erstatten

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 29. Februar 2008 17:22

Wegen so einem Bödsinn noch Anwaltskosten??Doch wohl nicht!

Kommentar von Regenmacher am 29. Februar 2008 17:56

Anzeige erstattet man bei den Strafverfolgungsbehörden und nicht bei einem Anwalt. Und ersteres ist kostenlos.


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. Februar 2008 22:56
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Die sind verboten.


baufibemu
beantwortet von baufibemu am 29. Februar 2008 20:09
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Ja die sind verboten und das ist auch gut so. Einfach bei der Polizei Anzeige erstatten. Um den Rest kümmert sich die Staatsanwaltschaft.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 3. Mai 2008 16:07
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Eindeutig JA, Was Du dagegen unternehmen kannst? Ganz einfach - nicht daran teilnehmen!


anonym
beantwortet von cmaster am 18. März 2008 22:57
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Sie sind verboten, weil Schnellballsysteme aufgrund der begrenzten Anzahl von Menschen auf der Welt nicht funktionieren kann. Damit ist es wohl Betrug. Den genauen rechtlichen Begriff kenne ich nicht.

VG


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