Habe keine Ahnug davon, aber so etwas gehört"

Ja, aber sie werden nur dann wirksam und steuersparend, wenn sie mindestens 10 Jahre vor dem Ableben gemacht wurden.

Grundsätzlich ja, aber es kommt SEHR auf den Einzelfall an. Steuerberater fragen; wenn Geschwister vorhanden, auch Notar.
Auf jeden Fall Freibeträge nutzen. Es ist also sinnvoll Schenkungen innerhalb der gesetzlich erlaubten Höhen und Fristen vorzunehmen. Wenn möglich, wenn also Bargeld vorhanden ist, sollte man davon Gebrauch machen. Mehr dazu unter: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-/1058694/1058694/1058778/

Ja, und nicht vergessen, daß sie gemäß § 30 Erbschaftssteuergesetz innerhalb einer relativ kurzen Frist nach der Schenkung gegenüber dem Finanzamt anzeigepflichtig sind.
Geschenktes Geld wird normalerweise zu 100 % als Schenkungswert bewertet.
Es sei denn, wenn mit diesem Geld eine in einem Kaufvertrag genau spezifizierte Immobilie gekauft wird. Dann wird nur ein Teil des geschenkten Geldes als Schenkungswert angerechnet. Aber die Anzeigepflicht beachten, sonst wird es wie 100 % Geldwert angesehen. In diesem Zusammenhang Steuer-/Rechtsexperten fragen.
Ja ist schon Sinnvoll! Aber auch daran denken, wenn die Schenkenden zum Pflegefall werden sollten werden Schenkungen 10 Jahre zurück verfolgt und kann für den Fall eines Pflegefalls zurück verlangt werden auch wenn es nicht mehr da ist!
Richtig und Freibeträge beachten Bei einigen Behörden liegen Broschüren aus bzw. bei dem zuständigen ErbschaftssteuerFinanzamt nachfragen
DH
Das stimmt nicht ganz. Schenkungssteuer wird dann nicht fällig, wenn man unter einer bestimmten Grenze bleibt und nur alle 10 Jahre etwas schenkt.
Der Freibetrag ist so hoch wie der vom Erbe, oder?