Sind Rücklastschriftgebühren zulässig oder anmahnbar?
Hallo zusammen,
ich habe 4 Verträge bei einem sehr großen Mobilfunkanbieter. Die Rechnungsbeträge wurden 2 Tage vor meinem Geldeingang eingezogen und somit ergab sich bei dem "tollen" Anbieter eine Rücklastschrift von unverschämten 19 ! Euro! pro Vertrag! 4 x 19 = 76 Euro nur an Rücklastschriftgebühren! Diese verlangen sie, trotz dass ich die Rechnungsbeträge direkt 2 Tage danach überwiesen habe! Ich habe meinen Zahlungswille gezeigt. Bin seit 6 Jahren Kunde dort. Dieses Unternehmen scheint in den letzten Monaten wie ich mitbekommen habe null Wert mehr auf Kundenzufriedenheit oder Service zu legen! Nun haben sie bei der nächsten Rechnung auf jeden Betrag die 19 Euro mit drauf geschlagen und Mein Anwalt riet dies zurück zu buchen und nur die Rechnungsbeträge zu überweisen! 19 Euro findet er auch total übertrieben und nicht zulässig! Kennt ihr euch da aus oder habt ähnliche Erfahrungen gemacht oder sogar einen Link zu Urteilen zu diesen extrem überteuerten Gebühren?! Danke im Voraus
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Abmahnbar ist das Verhalten leider nicht und viele Anbieter reiten inzw. auf dieser Masche. Wenn du aber sofort nach Kenntnissnahme eines Stornos neu überweist, sodaß die Buchhaltung des Providers noch keine Kenntnissnahme vom Storno gehabt haben kann ist dessen völlig überzogene Buchungsgebühr nichtig. Damit kannst du bis zum Gericht vorgehen, allerdings nur dann. Ich würde einem Provider der solche horrenden Forderungen erhebt allerdings sofort die Abbuchungsvollmacht entziehen und auf Bezahlung per Rechnung bestehen. Falls er nicht mitspielt, weil ihm das zu aufwendig ist, laß dich von einer Verbraucherzentrale beraten ob die Rücklastkosten nicht völlig überzogen sind.
P.S. Oft beginnt mit diesem Prozedere der Weg in die Schuldenspirale weil viele zu schnell "den Kopf in den Sand stecken".
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Bei Base sind es 15 EUR und ich wundere mich auch, denn am 1. des Monats war das Konto gedeckt und die Rechnung war vom 31. des Monats davor. Da müsste man ja fast schon vermuten, dass das Geld schon vor dem 1. abgebucht werden sollte.
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bei der sparda bank ohne kosten
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wenn dein konto nicht gedeckt war dann sind die rücklastgebühren berechtigt. denn das unternehmen muss auch gebühren für deine rückbuchung bezahlen. diese stellt es dir dann in rechnung + verwaltungskosten.
19 euro finde ich allerdings ziemlich viel. wir berechnen dem kunden nur 3 euro. das ist der betrag den wir an die bank zahlen müssen weil das geld zurückkam.
Kommentar von Leona1587 05.07.2011Du sagst es! 3 Euro verlangt die Bank! Also sind 19 Euro völlig überzogen und im Vertrag steht auch nichts drin. Wenn ich den persönlich und schriftlich unterschreibe können Sie sich auch nicht auf Ihre online AGB beziehen!
Die Teilnahme am Lastschriftverfahren erlaubt es dem Abbucher seine Abbuchung jederzeit vorzunehmen wann er will sofern er "ein finanziell berechtigtes Anliegen hat". Das ganze ist wie eine Art Kredit die du dem Abbucher zugestehst, deswegen finde ich die Werbung für Lastschrftteilnahme auch so verlogen,. Vorteile hat nur der Abbucher, dem Abzubuchenden entstehen allenfalls keine Nachteile,das ist etwas gänzlich anderes.