Frage von Leona1587 20.06.2011

Sind Rücklastschriftgebühren zulässig oder anmahnbar?

  • Antwort von wildsurfer 01.03.2012

    Abmahnbar ist das Verhalten leider nicht und viele Anbieter reiten inzw. auf dieser Masche. Wenn du aber sofort nach Kenntnissnahme eines Stornos neu überweist, sodaß die Buchhaltung des Providers noch keine Kenntnissnahme vom Storno gehabt haben kann ist dessen völlig überzogene Buchungsgebühr nichtig. Damit kannst du bis zum Gericht vorgehen, allerdings nur dann. Ich würde einem Provider der solche horrenden Forderungen erhebt allerdings sofort die Abbuchungsvollmacht entziehen und auf Bezahlung per Rechnung bestehen. Falls er nicht mitspielt, weil ihm das zu aufwendig ist, laß dich von einer Verbraucherzentrale beraten ob die Rücklastkosten nicht völlig überzogen sind.

    P.S. Oft beginnt mit diesem Prozedere der Weg in die Schuldenspirale weil viele zu schnell "den Kopf in den Sand stecken".

  • Antwort von sumsemann 11.10.2011

    Bei Base sind es 15 EUR und ich wundere mich auch, denn am 1. des Monats war das Konto gedeckt und die Rechnung war vom 31. des Monats davor. Da müsste man ja fast schon vermuten, dass das Geld schon vor dem 1. abgebucht werden sollte.

  • Antwort von ischdem 16.07.2011

    bei der sparda bank ohne kosten

  • Antwort von radieschen11 20.06.2011

    wenn dein konto nicht gedeckt war dann sind die rücklastgebühren berechtigt. denn das unternehmen muss auch gebühren für deine rückbuchung bezahlen. diese stellt es dir dann in rechnung + verwaltungskosten.

    19 euro finde ich allerdings ziemlich viel. wir berechnen dem kunden nur 3 euro. das ist der betrag den wir an die bank zahlen müssen weil das geld zurückkam.

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