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Sind Röntgenbilder das Eigentum des jeweiligen Patienten?

gefragt von zappelblume am 17.04.2007 um 11:35 Uhr

Wem gehören Röntgenbilder? Kann man als Patient seine eigenen Röntgenbilder mit nach Hause nehmen? Sicher doch zu Folgebehandlungen? Ist dies bei CT- oder Kernspin-Bildern gleich?


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Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 30. September 2007 09:20
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So wie Fotos auch formal dem Fotografen gehören, der sie macht, gehören Röntgenbilder auch dem Arzt.


Jaguar
beantwortet von Jaguar am 17. April 2007 23:10
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kaberk hat recht, rechtlich gesehen gehören die bilder dem arzt. was der damit macht bleibt ihm überlassen. er kann sie seinen patienten geben, muß aber nicht. allerdings hat der patient das recht sie einzusehen.


Kabark
beantwortet von Kabark am 17. April 2007 11:43
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Röntgen-, CT- und MRT-Bilder sind Eigentum des Arztes bzw. der Klinik. Du als Patient kannst sie einsehen, häufig werden auch gegen Kostenerstattung Abzüge gemacht.

Nix mit "Recht am eigenen Bild". :-))


schurke
beantwortet von schurke am 17. April 2007 17:26
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Die Aufnahmen gehören dem Patienten, schließlich sind sie von seinen Krankenkassenbeiträgen bezahlt worden. Jeder Arzt ist dazu verpflichtet sie raus zu geben, ohne Entgeld, denn wie schon gesagt, die Krankenkasse hat sie schon bezahlt.


Kolibri
beantwortet von Kolibri am 17. April 2007 12:01
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Da muss ich Kabark leider ein wenig widersprechen!

Nach meinem Umzug vom Saarland nach Hessen rief ich den bisher behandelnden Arzt meines Sohnes an und bat um Überlassung der Röntgenaufnahmen, da ich diese den nun behandelnden Ärzten der Tumorklinik zeigen wollte. Nur so können diese sich ja ein Bild vom Wachsen der Exostosen machen! Der Arzt sandte mir die Aufnahmen ohne weiteres zu und wünschte meinem Sohn und mir alles Gute!

Ob dies nun ein Einzelfall ist, mag ich nicht beurteilen, jedenfalls ist es möglich!!! :))

Die Bilder vom Kernspin meines Sohnes bekam ich sofort mit nach Hause, um sie ebenfalls mit in die Tumorklinik zu nehmen! Diese sahen sich die Bilder nur an und gaben sie wieder mit - ich habe diese hier in meinen Unterlagen!




Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 17. April 2007 12:09

Um Bilder "weiterzuleiten" oder bei Überweisungen werden diese schon mal ausgehändigt. Meine Aussage stammt aus der Information der Barmer Ersatzkasse.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 17. April 2007 16:36

Ihr habt beide Recht, die Bilder gehören zunächst dem behandelnden Arzt, ein Recht auf Herausgabe hat man erstmal nicht. Beim Wechsel wird er diese aber i.d.R. herausgeben - was soll er denn dann noch damit? Als mein Hautarzt starb wollte ich meine Akte dem anderen Arzt weitergeben. Die Witwe des ersten wollte Geld und der neue Arzt sowieso lieber alles nochmal selber neu durchtesten...

Kommentar von 45b54a18f2f3b57a3d5b58a6ec9c02basmallKolibri am 17. April 2007 17:26

Wie gesagt, die Bilder von der Kernspin habe ich auch mitbekommen, obwohl das ganz hier in der Nähe ist! Ich sagte denen nur, ich hätte gern die Bilder, damit die in der Tumorklinik sich die auch ansehen können und das Gleiche nicht nochmal gemacht werden muss - ich bekam sie ohne viele Worte einfach mit!


anonym
beantwortet von josefa am 17. April 2007 23:04
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bin leider ein kranker mensch und habe mit solchen dingen wirklich viel am hut. ich habe alle meine röntgenbilder und befunde. der arzt kopiert sich die schriftlichen ergebnisse oder notiert sie auf dem karteiblatt, heute im computer. die jeweils letzten ergebnisse bringe ich bei der nächsten kontrolluntersuchung wieder mit, und lege sie dann zu hause ab. ich bin in wien zu hause und kassenpatient. die bilder der letzten 2 Jahre hebe ich jeweils auf.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 18. April 2007 11:26

Ich habe meine "Bilder" auch alle zu Hause.

Kommentar von josefa am 25. April 2007 21:52

es interessiert mich, wo du zuhause bist und ob du krankenversichert bist. wie es scheint, ist es nicht allerorts üblich, seine krankengeschichte zu hause zu haben


anonym
beantwortet von Hosenscheisser am 14. Juni 2008 21:12
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Ein Patient hat nicht nur Anspruch darauf, seine Röntgenbilder in der Praxis des Arztes ansehen zu dürfen. Vielmehr muss der Arzt seinem Patienten die Bilder sogar ausleihen, wenn dieser es verlangt (siehe u.a. Urteil des Landgerichts Flensburg Az 1 S 16/07). Rechtlich ist der Arzt Eigentümer der Aufnahmen.




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