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Sind Risse im Putz einer Eigentumswohnung Sache der WEG ?

gefragt von rainscha am 23.04.2008 um 19:29 Uhr

Bin Miteigentümer einer WEG mit 4 Einheiten.Nur in meiner Wohnung sind seid einiger Zeit Risse im Putz,nicht an der Außenwand zu sehen.Ist das jetzt auch Sache der WEG oder nur meiner?


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Reply


Cy.drifting apart
beantwortet von Cy.drifting apart am 23. April 2008 20:37
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Die Wohnung ist dein Sondereigentum. Wenn sie noch keine 5 Jahre alt ist, und die Risse erheblich und auf Baufehler zurückzuführen sind, ist der Verkäufer dafür zuständig.
Aber im allgemeinen werden solche Dehnungsrisse in Tapete oder Putz als normal betrachtet, und die Beseitigung ist deine Sache, bei der nächsten Renovierung macht der Maler das gleich mit.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 23. April 2008 20:38
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Wenn diese Risse nur innen an den Wänden auftauchen, dann hat die WEG damit nichts am Hut.

Genau so wenig, als würde deine Rauhfaser sich von der Wand lösen.


komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 4. Mai 2008 14:40
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Die Frage ist: Welche Ursache liegt den Rissen zu Grunde. Enstehen Sie durch eine Baufehler am Haus ist es WEG. Ist in deiner Wohneinheit nicht vernünftig verputzt worden, dann selbstverständlich Sondereigentum.




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