Sind in der Garage gelagerte Reifen eigentlich in der Hausratversicherung mit versichert?

Gemäß den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen besteht für im Haus eingelagerte Reifen im Falle eines Diebstahls kein Versicherungsschutz.
Darauf weist eine Rechtanwaltskanzlei unter Bezug auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln vom 11.12.07 hin. „Zu beachten sind die Unterschiede z.B. zwischen den VHB 84 und den VHB 2000. Nicht versichert sind nach § 1 Ziff. 6 b) VHB 2000 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern.
Anders war die Regelung noch in den VHB 84, die lediglich einen Risikoausschluss für Kraftfahrzeuge und Anhän ger vorsahen. Nach den VHB 84 galten demontierte Bestandteile als Zubehör, so auch demontierte Reifen aufgrund der engen Auslegung der Ausschlussklausel in § 1 Ziff. 4 VHB 84 als mitversichert (BGH VersR 1996, 747).
In den VHB 2000 ist nun ausdrücklich das Zubehör hingegen vom Ausschluss umfasst. Dies ist nun nach den VHB 2000 ausdrücklich anders. Dies führt mithin zu einer Einschränkung des bisherigen Versicherungsumfangs“, kommentiert die Kanzlei das aktuelle Urteil.
Quelle: Frommann

In meiner HR-Versicherung nicht. Ich schätze, dass man die extra mitversichern muss. Weiß ich nicht ob das überhaupt geht, weil Reifen ja nicht zwangsläufig "Hausrat" sind; aber wenn sie mitversichert werden sollten, muss das sicherlich auch zusätzliche Kosten verursachen = gegen Aufpreis bestimmt möglich.

wenn die Garage in der Außenversicherung mit eingeschlossen ist, könnte es sein..sie dürfen dann aber nicht am Auto dran sein..

Nein denke nicht. Würde mal bei deiner Versicherung nachfragen.

Manchmal gibt es beim Reifenhändler eine automatische Reifenversicherung. Ich habe die mal in Anspruch genommen, als ich meine Reifen kaputt gefahren habe.

Hausratversicherung - Nicht versicherte Sachen und Gefahr...
Kraftfahrzeuge und deren Anhänger einschließlich ihrer Teile und Zubehör, wie z.B. : gelagerte Reifen , Dachgepäckträger, Jetbag, usw. Hausrat von ...
http://www.versicherung-vergleiche.de/hausratversicherung/schaedennichtvers...
Respekt. Allerdings sind die genannten Paragraphen nicht immer die genannten. Sprich §1, Ziff. 6b ist z.B. bei der VHV Ziff. 4 usw. . Ich denke du hast da bestimmte Paragraphen einer bestimmten Gesellschaft genommen.
Nun, ich gebe zu, die Paragraphen nicht auf Echtheit bzw. Relevanz überprüft zu haben. Mea culpa.