Kann ein Rechtsanwalt eine 1,3 Gebühr berechnen, wenn er lediglich eine Zahlungsaufforderung und darauf folgende einen Aufhebungsvertrag geschrieben hat? Kann in einem solchen Fall nicht eine 0,3 Gebührt (Nr. 2302 VV RVG - einfaches Schreiben) Anwendung finden. Ich finde es übertrieben für einen zeitlichen Aufwand von nicht einmal 1 Stunde, 2.000 Euro (hoher Streitwert) in Rechnung zu stellen.
Kann ein Anwalt, nachdem man ihn darauf hingewiesen hat, dass nach eigener Ansicht die Rechnung zu hoch in Ansatz gebracht wurde im Nachhinein noch eine weitere Rechnung für eine Einigungsgebühr, die durch den Aufhebungsvertrag ja auch enstanden ist, in Ansatz bringen.
Dieser sehr einfache rechtlich Fall soll mich nunmehr über 4.000 Euro kosten. Ist so ein Verhalten nicht sittenwidrig? Wie kann ich mich wehren? Bleibt mir nur die Vermittlung durch die Kammer?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Du kannst dich in der Tat an einen Schlichter wenden bei der RA-Kammer, hat in den meisten Fällen Erfolg.