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Sind Radarwarner in Naviagtionsgeräten erlaubt?

gefragt von radar74radar74 am 29.06.2007 um 12:37 Uhr

Ich habe das TomTom 910 Navigationsgerät und da gibt es bereits vorinstallierte Radarwarner (fest installierte). Darf man nun diese Funktion in Deutschland nutzen oder nicht? Weil einer sagt ja bei festen ist das egal und der nächste sagt wieder nein ist nicht erlaubt. Was ist richtig? Ich meine ich fahre zwar meißt nach Vorschrift aber gerade in fremden Städten ist es manchmal doch vom Vorteil wenn man weiß wo diese scheiß Blitzer stehen. :-)

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erlaubt x 68 Radarwarner x 12 Naviagtionsgeräten x 1

Discoopa
beantwortet von Discoopa am 29. Juni 2007 12:44
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Besitzen: Ja

Benutzen: Nein

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. Juni 2007 19:51

zu Hause darf man sie benutzen! Nur nicht im Fahrzeug


schneiderms
beantwortet von schneiderms am 29. Juni 2007 16:37
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Ist definitiv verboten. Ist sogar egal, ob Du die Funktion gerade benutzt hast, wenn die Polizei dich anhält und feststellt, dass die Funktion auf dem Navi installiert ist, kann sie das Gerät beschlagnahmen. Das kann sie natürlich nicht bei eingebauten Geräten. Aber die Strafe gibts dann trotzdem. Also: auch Besitz ist verboten.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. Juni 2007 19:52

die Polizei kann auch festinstallierte Geräte konfizieren! Warum auch nicht?


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 29. Juni 2007 13:31
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Soweit ortsfeste Radaranlagen lediglich auf der Karte des Gerätes angegeben sind und das Gerät dadurch dran erinnert, ist es zulässig. Nicht zulässig ist der Bertieb von Geräten, die, auf welche Weise auch immer, Radaranlagen orten.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. Juni 2007 19:50

das ist falsch! Auch das ist nicht zulässig! Eine höchstrichterliche Entscheidung steht dazu aber noch aus. Bis dahin ist es nicht erlaubt


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 29. Juni 2007 20:14
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Bins nochmal, hab mich schlau gemacht:

§ 23 StVO

Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Darunter fällt auch ein Navigationsgerät mit entsprechender Software. Als Maßnahmen kämen Ordnungswidrigkeitsanzeige, Sicherstellung und evtl. Vernichtung des Gerätes in Betracht.


Mismid
beantwortet von Mismid am 29. Juni 2007 19:48
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Die Benutzung von Navigationsgeräten in Fahrzeugen und auch die Mitführung von Navigationsgeräten die eine solche Funktion erlauben ist in Deutschland und vielen anderen Ländern verboten. Nicht verboten ist, die Geräte zu Hause zu benutzen um zum Beispiel zu erfahren ob und wo auf dem Weg Radarfallen sind. Dabei ist es unerheblich ob vor festinstallierten Geräten gewarnt wird oder temporären Radarfallen (z.B durch Internetaktualiserung oder Funk)


biasch19
beantwortet von biasch19 am 29. Juni 2007 12:51
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Es ist so, dass du diese Geräte kaufen und besitzen darfst. Der Einsatz ist jedoch verboten! Man kann sich jedoch ein Programm downloaden, indem stehen die Blitzer als Staumelder. So kann Dir dann keiner was ;-)


diesel1000
beantwortet von diesel1000 am 29. Juni 2007 12:44
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Ich glaube der Einsatz dieser Geräte ist in Deutschland verboten und man muss mit ein Bußgeld und Einziehung des Gerätes rechnen


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 29. Juni 2007 12:43
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Abgesehen davon, daß fast alle Radarwarner ihr Geld nicht wert sind, ist der Gebrauch in Deutschland mit Sicherheit nicht erlaubt.

Wie es mit dem "Besitz" in fest installierten Geräten ist weiß ich leider nicht zuverlässig.


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