Ich habe das TomTom 910 Navigationsgerät und da gibt es bereits vorinstallierte Radarwarner (fest installierte). Darf man nun diese Funktion in Deutschland nutzen oder nicht? Weil einer sagt ja bei festen ist das egal und der nächste sagt wieder nein ist nicht erlaubt. Was ist richtig? Ich meine ich fahre zwar meißt nach Vorschrift aber gerade in fremden Städten ist es manchmal doch vom Vorteil wenn man weiß wo diese scheiß Blitzer stehen. :-)
Ist definitiv verboten. Ist sogar egal, ob Du die Funktion gerade benutzt hast, wenn die Polizei dich anhält und feststellt, dass die Funktion auf dem Navi installiert ist, kann sie das Gerät beschlagnahmen. Das kann sie natürlich nicht bei eingebauten Geräten. Aber die Strafe gibts dann trotzdem. Also: auch Besitz ist verboten.
die Polizei kann auch festinstallierte Geräte konfizieren! Warum auch nicht?

Soweit ortsfeste Radaranlagen lediglich auf der Karte des Gerätes angegeben sind und das Gerät dadurch dran erinnert, ist es zulässig. Nicht zulässig ist der Bertieb von Geräten, die, auf welche Weise auch immer, Radaranlagen orten.
das ist falsch! Auch das ist nicht zulässig! Eine höchstrichterliche Entscheidung steht dazu aber noch aus. Bis dahin ist es nicht erlaubt

Abgesehen davon, daß fast alle Radarwarner ihr Geld nicht wert sind, ist der Gebrauch in Deutschland mit Sicherheit nicht erlaubt.
Wie es mit dem "Besitz" in fest installierten Geräten ist weiß ich leider nicht zuverlässig.
Ich glaube der Einsatz dieser Geräte ist in Deutschland verboten und man muss mit ein Bußgeld und Einziehung des Gerätes rechnen

Es ist so, dass du diese Geräte kaufen und besitzen darfst. Der Einsatz ist jedoch verboten! Man kann sich jedoch ein Programm downloaden, indem stehen die Blitzer als Staumelder. So kann Dir dann keiner was ;-)
Die Benutzung von Navigationsgeräten in Fahrzeugen und auch die Mitführung von Navigationsgeräten die eine solche Funktion erlauben ist in Deutschland und vielen anderen Ländern verboten. Nicht verboten ist, die Geräte zu Hause zu benutzen um zum Beispiel zu erfahren ob und wo auf dem Weg Radarfallen sind. Dabei ist es unerheblich ob vor festinstallierten Geräten gewarnt wird oder temporären Radarfallen (z.B durch Internetaktualiserung oder Funk)

Bins nochmal, hab mich schlau gemacht:
§ 23 StVO
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Darunter fällt auch ein Navigationsgerät mit entsprechender Software. Als Maßnahmen kämen Ordnungswidrigkeitsanzeige, Sicherstellung und evtl. Vernichtung des Gerätes in Betracht.
zu Hause darf man sie benutzen! Nur nicht im Fahrzeug