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Sind Prostituierte Lohnsteuerpflichtig?

gefragt von StefanKfgStefanKfg am 22.01.2009 um 14:13 Uhr

Meines Wissens ist es kein anerkannter Beruf. Die Damen verdienen aber glaube ich eine Menge Geld mit ihrer harten Arbeit. Da will der Staat doch bestimmt was von abhaben ;D

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finanzen x 23.751 steuern x 2.943 prostitution x 51

Aemmie
beantwortet von Aemmie am 22. Januar 2009 14:14
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Guten Morgen, seid 2002/3 offiziell anerkannter Beruf.

Kommentar von Volvoliebhaber am 22. Januar 2009 14:15

Gibts da auch eine Berufsausbildung mit Abschluß bei der IHK? ;-)))

Kommentar von Simple_avatar3smallCarlotta2009 am 22. Januar 2009 14:17

Hehe.. :-))

Kommentar von moranet am 22. Januar 2009 14:18

ich hab Ausbildungsplätze frei

Kommentar von amiria71 am 22. Januar 2009 14:20

so isses.

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 22. Januar 2009 14:25

es gibt Mitarbeiter der ARGEN, die dieses schon vermitteln. Hört sich unglaublich an, ist aber so

Kommentar von Katzenbetti am 22. Januar 2009 16:45

Aber das wag ich zu bezweifeln.


anonym
beantwortet von ThunderHawk am 22. Januar 2009 14:19
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Ich sag es mal so, generell sind diese Steuerpflichtig. Lohnsteuer nur wenn sie ihre Dienstleistung im Angestelltenverhältnis verrichten, ansonsten betreiben sie ein Gewerbe und dürfen sich selbst mit dem Finanzamt auseinandersetzen.


anonym
beantwortet von amiria71 am 22. Januar 2009 14:24
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steuerpflichtig sind die Damen selbstverständlich wie alle anderen, die selbstständig tätig sind.

Obwohl es nicht die Frage beantwortet, aber doch einige der gegbenen Antworten:

Ein Einstellungsverhältnis, Auftragsverhältnis o.ä. als Prostituierte mit Lohnsteuerpflicht dürfte es wohl nicht geben, da mW "Förderung der Prostitution" noch immer verboten

In den entsprechenden Etablissements ist man dann eben als Bardame oder Gesellschafterin angestellt und wird beispielsweise am Umsatz beteiligt o.ä. Was dann in den Hinterzimmern passiert, ist sozusagen inoffiziell. Kein Chef könnte aber von seinen Damen sozusagen diese Arbeitsleistung einfordern.

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 23. Januar 2009 10:58

Das stimmt nicht mehr. Ein weisungsgebundenes Arbeitsverhältnis kann sehr wohl gegeben sein. Die Prostituierte kann ihren Lohn heute einklagen. Daher kann sie auch ein Arbeitsverhältnis eingehen. Das gibt es aber bis auf einen Bordell in der BRD nur in der Theorie.

Kommentar von amiria71 am 24. Januar 2009 23:42

interessant. danke sehr


anonym
beantwortet von moranet am 22. Januar 2009 14:22
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klar - anerkannter Beruf. Es gab da schon so Kuriositäten das Clubbesitzer übers Arbeitsamt Personal gesucht haben oder andersrum hat ein Arbeitsvermittler eine Frau eine Anstellung in einem Club vorgeschlagen. Ob der wohl ihr ALG gekürzt wurde weil sie den Job nicht wollte, trotz guter Bezahlung und einem Bett im Arbeitszimmer ???

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 23. Januar 2009 11:09

Gibt es auch vom Arbeitsamt geförderte Umschulungen ZU diesem Beruf ? Dann denk ich mal darüber nach :-))


gamasche
beantwortet von gamasche am 22. Januar 2009 14:16
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Ist ein anerkannter Beruf. Lohnsteuerpflichtig wohl eher nicht. Außer, sie sind in einem Bordell fest angestellt. Wohl eher eine gewerbliche Tätigkeit, die entsprechend angemeldet auch einkommenssteuerpflichtig ist.


Pinguin
beantwortet von Pinguin am 22. Januar 2009 14:15
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ja, natürlich. es gibt aber auch viele damen die schwarz arbeiten, also ohne irgendwo angemeldet zu sein.


Nellina
beantwortet von Nellina am 22. Januar 2009 14:15
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Klar zahlen sie Steuern.


jackbiene
beantwortet von jackbiene am 22. Januar 2009 14:14
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Ich hab mal nen Bericht über nen Puff gesehen, da meinte die eine das sie Steuern zahlt!


Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 22. Januar 2009 14:14
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Es wird rechtlich zulässig sein, daß Prostituierte mit einem Bordellbesitzer, Saunaclub oder ihrem Zuhälter einen Arbeitsvertrag schließen und zwar mit allen Rechten und Pflichten eines üblichen Arbeitsverhältnisses für beide Seiten. Dadurch werden sie in die gesetzliche Sozialversicherung aufgenommen und haben zukünftig Ansprüche auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, Krankenversicherungsschutz, Zahlung von Arbeitslosengeld und Umschulung bei Arbeitslosigkeit sowie später Ansprüche auf Rentenzahlungen. Voraussetzung ist aber, daß der "Arbeitgeber" das Arbeitsverhältnis bei der Sozialversicherung anmeldet und Beiträge zur Sozialversicherung abführt.

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 22. Januar 2009 14:18

Zuhälterei ist doch verboten!

Kommentar von 4fca1136aac61129270e7d7468048ebbsmallNudelsternchen am 22. Januar 2009 14:20

Er ist ja dann ihr Arbeitgeber!

hab ich ja auch nur aus einer anderen quelle!
Kommentar von moranet am 22. Januar 2009 14:25

den Zuhälter Paragrafen gibt es nicht mehr, ist ebenfalls 2003 abgeschafft worden, sonst könnte ja kein Club Einstellungen vornehmen und vor allen Dingen könnte der Staat keine Steuern eintreiben - weil das wäre ebenfalls "Zuhälterei"

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 22. Januar 2009 14:30

von Zuhälterei wird erst dann gesprochen, wenn Frau gegen ihren Willen dazu genötigt wird. Dieses ist ein Strafbestand und somit strafbar. Diesen Paragrafen gibt es noch in geänderter Form

Kommentar von Fb68f83a2333f636247d21ba0f44dcc6smallaristokrat am 22. Januar 2009 15:09

das ist das schizophrene in Deutschland: Förderung der Prostitution ist verboten, andererseits sind die Boulevardblätter voll von Kleinanzeigen einschlägiger Damen, die dort ihre Dienste anbieten.

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 23. Januar 2009 10:52

Die Damen FÖRDERN ja nicht die Prostitution im Gesetzessinne, sie ÜBEN SIE SELBST AUS !


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 22. Januar 2009 14:14
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Die zahlen genau so Steuern wie alle anderen auch

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 22. Januar 2009 14:16

Und wie sieht das inzwischen mit der Krankenversicherung aus? Früher wollte man solche Gewerbebetreibende nicht oder nur ungern krankenversichern.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 22. Januar 2009 14:17

Die sind auch krankenversichert

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 23. Januar 2009 10:55

schön wärs, für UNS alle, da dann das Steueraufkommen höher wäre und wir noch mehr Banken unterstützen könnten!

In der Realität sieht es jedoch so aus, das 99 % der Damen schwarz arbeiten.

Selbst die in Festen Häuser untergebrachten zahlen nicht echt, sondern kreuzen an, an welchen Tagen Sie gearbeitet haben (wollen) und dann zahlen Sie einen geringen Schätzungsbetrag pro Tag.

Der ist viel zu niedrig, wäre er höher, dann würden die Damen sofort den Arbeitsplatz wechseln.

Theoríe und Praxis weichen da extrem von einander an.


Carlotta2009
beantwortet von Carlotta2009 am 22. Januar 2009 14:14
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Ich denke doch!


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