Wenn sie sie nicht anziehen, hat man dann eine Handhabe für eine Beschwerde? Wurde ziemlich rüde angefahren.

JA, aber nur, wenn sie im Dienst sind.
:o)
Bild/er:

Das ist Pflicht, genauso wie ein Helm auf einer Baustelle.
Ja müssen sie, mein Vater ist auch Polizist!!!!
PepsiMaster am 20. Februar 2009 13:59 In welchem Bundesland denn?
In Hessen gibt es definitiv keine Verpflichtung für die Polizisten die Dienstmütze zu tragen.
Für die Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen spielt es definitiv keine Rolle.

habe gerade meinen Mann gefragt (der war nämlich mal Polizist) und der meinte definitiv ja
...vor allem auf dem Motorrad, im Revier ..im Auto...in der Kirche, ..Zivilstreife....Erst komplett informieren..dann reagieren....und es ist LÄNDERSACHE!!!
Gaelenra am 19. Februar 2009 22:17 mein Mann war Polizist du Mr. Neunmalklug!! Und der muss es schließlich wissen, nicht wahr!!
Du siehst an diesem Ratgeber - das eine vollständige Frage wichtig ist - so nun Frag ihn bitte nocheinmal nach den Ausnahmen...
scader1 am 19. Februar 2009 22:20 Warum "War" ? Ach, ist mir eigentlich egal, und gehört nicht hierher. Sorry :-(
Gaelenra am 19. Februar 2009 22:23 sobald er sich zu erkennen gibt ist die Mütze Pflicht. Es sei denn, sie ist bei einem Einsatz abhanden gekommen. Und @scader1: sorry, das ist zu privat, das erzähle ich hier nicht.
Meinen zuständigen gefragt...im Innenverhältnis ja - im Aussenverhältnis nein...über 30 Grad sowieso nicht...und Zu den anderen Problem ist zu sagen, daß der Polizeibeamte sich jederzeit in Dienst versetzten kann, wenn es zur Verfolgung einer Straftat oder zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Es kann also sein das ein Beamter in Zivil sich mit DA ausweist und bei einen VKU erste Maßnahmen am Ort einleitet u.s.w. us.w.

bei offiziellen Amtshandlungen müssen sie die Mütze aufsetzen (ist mein letzter Wissensstand, Aussage kam von Polizeibeamten)
Wenn's dir dann besser geht, beschwer dich doch!

stimmt wieso ist das ein test sorry ich mein ein taste
Selbst wenn (was ich nicht glaube) wäre das doch eine merkwürdige Retourekutsche...

Man muss sich doch wirklich nicht über jede Kleinigkeit beschweren. Es kann dir doch egal sein, ob ein Polizist seine Mütze trägt oder in der Hand hält.
Nellina am 19. Februar 2009 22:11 Lena@ hier in Italien ist es Pflicht, dass sich die Polizisten in ihrer Uniform komplett zeigen wenn sie im Dienst sind. Du koenntest Beschwerde einleiten, wenn sie es nicht tun.
Lena101 am 20. Februar 2009 10:14 Wahrscheinlich ist das überall Pflicht, aber muss man sich aufregen, wenn ein Polizist seine Mütze mal nicht trägt? Wem schadet das denn? Man muss sich doch nicht über jede Kleinigkeit beschweren. Das hilft doch niemand.

Gehört zwar zur Uniform, aber ich denke nicht, dass man sich da beschweren kann.

In Hessen gibt es definitiv keine gesetzliche Verpflichtung für die Polizisten die Dienstmütze zu tragen. Z.T. gibt es Dienstvorschriften, die Anordnen, dass die Dienstmütze zu tragen ist, inbesondere zur Erhöhung der Erkennbarkeit.
Für die Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen spielt es definitiv keine Rolle, unabhängig vom Bundesland.
Wenn die fehlende Mütze das einzige ist, was Du an der Vorgehensweise des Polizeibeamten auszusetzen hast, solltest Du Dir denn Sinn einer Beschwerde nochmal ernsthaft überlegen, vor allem wenn Du Dich selbst nicht 100%ig korrekt verhalten haben solltest (immer erst vor der eigenen Tür kehren).
Wenn der Polizist sonst irgendeinen Fehler gemacht hat und sich rechtswidrig verhalten haben sollte, steht es Dir natürlich frei Dich beim Dienstherren über den Beamten zu beschweren.
Wenn man sich wegen so etwas beschwert, macht man sich - sorry für die Deutlichkeit - komplett lächerlich. Bitte bedenke, dass es Leute gibt, die gute Gründe für Aufsichtsbeschwerden haben, die wegen so einem Unsinn dann verzögert bearbeitet werden.
Wenn Du dich beschwerst, machst Du dir nur noch mehr Streß.
selbst wenn Sie im Dienst sind, sind sie nicht dazu verpflichtet.