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sind nach einer Scheidung, bei vorheriger Guetertrennung,Unterhaltsansprueche an die Ehefrau zu zah

gefragt von campo007 am 27.03.2008 um 1:22 Uhr

25 jahre verheiratet,nach 15 Jahren Guetertrennung vereinbart. Scheidung. Beide Rentenbezieher.Besteht Unterhaltsanspruch fuer den Partner ,der eine sehr niedrigere Rente bezieht als der andere ?


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Reply


freefree
beantwortet von freefree am 27. März 2008 01:43
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Per E-Mail-Beratung (mit kostenlosem Angebot) an spezialisierten Rechtsanwälte bei Problemen und Fragestellungen rund um das Thema Unterhaltsanspruch http://kuerzer.de/jjkzmxvbv


anonym
beantwortet von rama6 am 27. März 2008 05:06
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Bei einer Scheidung Besteht die Pflicht des Rentenausgleichs,diese kann nicht durch einen Ehevertrag Ausgeschlossen werden.Der Rentenausgleich wird durch das Gericht Festgelegt.Bei einer Scheidung,kann der Passus mit Gegenseitigen Verzicht auf Unterhalt,auch in Notlage,für Vergangenheit,Gegenwart und Zukunft Festgelegt werden.

Kommentar von 49493dc9649cb5aedd846309477e17dbsmallfourseasons am 27. März 2008 08:15

einzig korrekte Antwort bisher! DH


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 27. März 2008 08:16
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Unterhaltsansprüche und Güterrecht sind verschiedene Angelegenheiten, die nicht zusammenhängen. Wenn im Ehevertrag, der die Gütertrennung regelt, nicht auch noch ein Unterhaltsverzicht vereinbart ist, kann der Unterhaltsanspruch schon noch bestehen. Insbesondere nach so langer Ehe.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 27. März 2008 01:25
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Bei Rentenbezug glaube ich gibt es keine Unterhaltszahlung.

Kommentar von A7ee77a58b6a4f516be279d53e83a9aesmallevistie am 27. März 2008 07:57

Träum weiter, Wolfgang... :o(


Platus
beantwortet von Platus am 27. März 2008 01:32
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sowas habe ich auch gehört ... am besten einmal googlen





butsch1977
beantwortet von butsch1977 am 8. August 2008 11:07
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Wenn ihr bereits geschieden seit, hat das Gericht bzw. die Rentenkasse die während der Ehezeit eingezahlten Beträge, miteinander aufgerechnet. Also wenn Du viel mehr Rente beziehst, als sie dann könnte es sein das Du Unterhalt zahlen musst. Das kommt darauf an wieviel Rente (also Einkommen) Du bekommst. Da Du von diesem Betrag keine beruflichen Aufwände abziehen kannst, wäre Deine Ex Unterhaltsberechtigt, wenn Du mehr als den Selbstbehalt bekommst.




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