25 jahre verheiratet,nach 15 Jahren Guetertrennung vereinbart. Scheidung. Beide Rentenbezieher.Besteht Unterhaltsanspruch fuer den Partner ,der eine sehr niedrigere Rente bezieht als der andere ?
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Bei einer Scheidung Besteht die Pflicht des Rentenausgleichs,diese kann nicht durch einen Ehevertrag Ausgeschlossen werden.Der Rentenausgleich wird durch das Gericht Festgelegt.Bei einer Scheidung,kann der Passus mit Gegenseitigen Verzicht auf Unterhalt,auch in Notlage,für Vergangenheit,Gegenwart und Zukunft Festgelegt werden.
fourseasons am 27. März 2008 08:15 einzig korrekte Antwort bisher! DH

Unterhaltsansprüche und Güterrecht sind verschiedene Angelegenheiten, die nicht zusammenhängen. Wenn im Ehevertrag, der die Gütertrennung regelt, nicht auch noch ein Unterhaltsverzicht vereinbart ist, kann der Unterhaltsanspruch schon noch bestehen. Insbesondere nach so langer Ehe.

Bei Rentenbezug glaube ich gibt es keine Unterhaltszahlung.
evistie am 27. März 2008 07:57 Träum weiter, Wolfgang... :o(
sowas habe ich auch gehört ... am besten einmal googlen

Wenn ihr bereits geschieden seit, hat das Gericht bzw. die Rentenkasse die während der Ehezeit eingezahlten Beträge, miteinander aufgerechnet. Also wenn Du viel mehr Rente beziehst, als sie dann könnte es sein das Du Unterhalt zahlen musst. Das kommt darauf an wieviel Rente (also Einkommen) Du bekommst. Da Du von diesem Betrag keine beruflichen Aufwände abziehen kannst, wäre Deine Ex Unterhaltsberechtigt, wenn Du mehr als den Selbstbehalt bekommst.