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Sind nach einer Privatinsolvenz auch Schulden beim FA aus Einzelunternehmertum getilgt?

gefragt von honigbrot am 20.06.2008 um 20:04 Uhr

Ein Freund war selbstständig und hat Schulden beim Finanzamt. In beträchtlicher Höhe. Irgendwo hab ich gehört, dass man diese Schulden nicht durch Privatinsolvenz losbekommt. Stimmt das? Könnte er sich hinterher also gar nicht wieder selbstständig machen?


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schurke
beantwortet von schurke am 20. Juni 2008 20:06
5x
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Nein, die Schulden beim FA bleiben auch bei Insolvenz offen.

Kommentar von C3ac6dc1bc20b4a389b2b5610f83f7fasmallAnca237 am 20. Juni 2008 20:09

genau so wie Rückstände bei der Krankenversicherung oder Arbeitnehmerlöhnen


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 21. Juni 2008 15:28
2x
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Als erstes bleibt erstmal festzustellen, dass er keine Privatinsolvenz sondern Regelinsolvenz als ehemals Selbstständiger machen muss. Hat den grossen Vorteil, dass das ganze Procedere vorweg mit dem aussergerichtlichen Vergleich wegfällt und er sofort bei Gericht seinen Insolvenzantrag abgeben kann.
Generell gilt, dass nach erteilter Restschuldbefreiung zwar alle Schulden noch vorhanden sind aber nicht mehr vollstreckbar sind. Das FA kann also mit evtl. späteren Steuererstattungen aufrechnen, kann die alten Steuerschulden aber nicht mehr vollstrecken.
Vorsicht ist bei Schulden aus Sozialvers.Beiträgen, Lohn- und Umsatzsteuer zu walten, weil das ja für den Unternehmer nur durchlaufende Posten sind die er quasi treuhänderisch für die Krankenkassen (Arbeitnehmeranteil) und FA (Lohn- und Umsatzsteuer) verwaltet und abzuführen hat. Hier entsteht ein Straftatbestand welchen der Staatsanwalt verfolgt.
Zusammengefasst: Dein Freund sollte die Arbeitnehmeranteile der SV-Beiträge, Lohn- und Umsatzsteuer bezahlt haben wenn er den Insoantrag stellen will. Hierfür wird er keine Restschuldbefreiung bekommen. Er genießt zwar während der 6 Jahre Insolaufzeit Pfändungsschutz aber anschließend geht die Pfänderei munter weiter.
Braucht Dein Freund weitere Infos und Hilfe sollte er sich im Forum Schuldnerberatung e.V. anmelden und dort im Selbstständigenforum seine Fragen stellen. Da wird ihm geholfen.
http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/index.php


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 20. Juni 2008 20:06
1x
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die schulden müssen soweit ich weis getilgt sein, BEVOR man die Privatinsolvenz starten kann..

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 20. Juni 2008 20:15

Die Schulden müssen vor der PI nicht getilgt sein, bleiben aber vorhanden und Zinsen und Säumniszuschläge werden weiterhin aufgeschlagen

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 20. Juni 2008 20:40

ich bin kein schuldenberater, hatte es nur von verschiedenen berichten so in erinnerung. sorry...


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