Ein Freund war selbstständig und hat Schulden beim Finanzamt. In beträchtlicher Höhe. Irgendwo hab ich gehört, dass man diese Schulden nicht durch Privatinsolvenz losbekommt. Stimmt das? Könnte er sich hinterher also gar nicht wieder selbstständig machen?

Nein, die Schulden beim FA bleiben auch bei Insolvenz offen.

Als erstes bleibt erstmal festzustellen, dass er keine Privatinsolvenz sondern Regelinsolvenz als ehemals Selbstständiger machen muss. Hat den grossen Vorteil, dass das ganze Procedere vorweg mit dem aussergerichtlichen Vergleich wegfällt und er sofort bei Gericht seinen Insolvenzantrag abgeben kann.
Generell gilt, dass nach erteilter Restschuldbefreiung zwar alle Schulden noch vorhanden sind aber nicht mehr vollstreckbar sind. Das FA kann also mit evtl. späteren Steuererstattungen aufrechnen, kann die alten Steuerschulden aber nicht mehr vollstrecken.
Vorsicht ist bei Schulden aus Sozialvers.Beiträgen, Lohn- und Umsatzsteuer zu walten, weil das ja für den Unternehmer nur durchlaufende Posten sind die er quasi treuhänderisch für die Krankenkassen (Arbeitnehmeranteil) und FA (Lohn- und Umsatzsteuer) verwaltet und abzuführen hat. Hier entsteht ein Straftatbestand welchen der Staatsanwalt verfolgt.
Zusammengefasst: Dein Freund sollte die Arbeitnehmeranteile der SV-Beiträge, Lohn- und Umsatzsteuer bezahlt haben wenn er den Insoantrag stellen will. Hierfür wird er keine Restschuldbefreiung bekommen. Er genießt zwar während der 6 Jahre Insolaufzeit Pfändungsschutz aber anschließend geht die Pfänderei munter weiter.
Braucht Dein Freund weitere Infos und Hilfe sollte er sich im Forum Schuldnerberatung e.V. anmelden und dort im Selbstständigenforum seine Fragen stellen. Da wird ihm geholfen.
http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/index.php

die schulden müssen soweit ich weis getilgt sein, BEVOR man die Privatinsolvenz starten kann..
monja1995 am 20. Juni 2008 20:15 Die Schulden müssen vor der PI nicht getilgt sein, bleiben aber vorhanden und Zinsen und Säumniszuschläge werden weiterhin aufgeschlagen
Cassiopeia78 am 20. Juni 2008 20:40 ich bin kein schuldenberater, hatte es nur von verschiedenen berichten so in erinnerung. sorry...
genau so wie Rückstände bei der Krankenversicherung oder Arbeitnehmerlöhnen