mein arbeitgeben hat mündlich zugestimmt, das ich von einer vollzeitstelle auf teilzeit reduziere, weil ich eine nebenberufliche weiterbildung absolvieren möchte. nun hat er sich das ganze überlegt und will doch nicht zustimmen. gfelten mündliche vereinbarungen genauso wie schriftliche ??

Hier kannst Du nachlesen , mündlich ohne Zeugen ist schlecht!
Wenn die mündlichen Zusagen beweisbar sind (Zeugen?), ansonsten steht Aussage gegen Aussage.
ich habe zeugen

Grundsätzlich sind auch mündliche Vereinbarung voll wiksam, es sei denn der Arbeitsvertrag schreibt Schriftlichkeit vor. Problem ist immer nur die Beweisbarkeit.

Wer RECHT hat, bekommt nicht immer RECHT... . Das sollte man sich merken, daher währen Zeugen super.
leider nein - Recht haben und Recht bekommen sind leider verschieden Dinge, wie die Erfahrung lehrt....
schlaumeier92 am 5. August 2008 14:14 jupp..leider cest la vie...
rechtlich i.O., jedoch was möchtest du tun - deinen chef auf erfüllung der zusage verklagen?
zum beispiel...........
verklagen? Bist du dir sicher, dass der Zeuge mitmacht? Und dann? Warten auf die ordentliche Kündigung? Die wird unweigerlich kommen....
hast wohl recht, besser ich such mir nen anderen arbeigeber, der dem ganzen von vorne herein schriftlich zustimmt
ich habe zeugen