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sind mündliche vereinbarungen zwischen mir u meinem arbeitgeber bindend ?

gefragt von mops13 am 04.08.2008 um 18:41 Uhr

mein arbeitgeben hat mündlich zugestimmt, das ich von einer vollzeitstelle auf teilzeit reduziere, weil ich eine nebenberufliche weiterbildung absolvieren möchte. nun hat er sich das ganze überlegt und will doch nicht zustimmen. gfelten mündliche vereinbarungen genauso wie schriftliche ??


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Hexenkueche
beantwortet von Hexenkueche am 4. August 2008 18:44
2x
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Hier kannst Du nachlesen , mündlich ohne Zeugen ist schlecht!

http://inhalt.monster.de/3427de-DEp1.asp

Kommentar von mops13 am 4. August 2008 18:46

ich habe zeugen


anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. August 2008 18:43
1x
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Wenn die mündlichen Zusagen beweisbar sind (Zeugen?), ansonsten steht Aussage gegen Aussage.

Kommentar von mops13 am 4. August 2008 18:47

ich habe zeugen


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 4. August 2008 18:46
1x
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Grundsätzlich sind auch mündliche Vereinbarung voll wiksam, es sei denn der Arbeitsvertrag schreibt Schriftlichkeit vor. Problem ist immer nur die Beweisbarkeit.


schlaumeier92
beantwortet von schlaumeier92 am 4. August 2008 18:48
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Wer RECHT hat, bekommt nicht immer RECHT... . Das sollte man sich merken, daher währen Zeugen super.

Kommentar von jotde01 am 4. August 2008 19:08

leider nein - Recht haben und Recht bekommen sind leider verschieden Dinge, wie die Erfahrung lehrt....

Kommentar von 9592100c0e31f8351f43356f9539e37asmallschlaumeier92 am 5. August 2008 14:14

jupp..leider cest la vie...


anonym
beantwortet von latzikatz am 4. August 2008 18:55
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rechtlich i.O., jedoch was möchtest du tun - deinen chef auf erfüllung der zusage verklagen?


Kommentar von mops13 am 4. August 2008 18:59

zum beispiel...........

Kommentar von jotde01 am 4. August 2008 19:09

verklagen? Bist du dir sicher, dass der Zeuge mitmacht? Und dann? Warten auf die ordentliche Kündigung? Die wird unweigerlich kommen....

Kommentar von mops13 am 4. August 2008 19:47

hast wohl recht, besser ich such mir nen anderen arbeigeber, der dem ganzen von vorne herein schriftlich zustimmt


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