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Sind Möbeldruckstellen auf dem Teppich ein Grund, Kaution einzubehalten?

gefragt von waterfall am 25.05.2008 um 17:40 Uhr

Ich bin am umziehen und gestern war meine Vermieterin da, um ein paar Dinge zu besprechen. Dabei schaute sie sehr argwöhnisch auf ein paar Druckstellen im Teppich eines Zimmers, das bereits leer ist. Da sind Abdrücke von einem Schrank und einem schweren Couchtisch. Kann sie theoretisch wegen so etwas Kaution einbehalten?


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Hamster0815
beantwortet von Hamster0815 am 25. Mai 2008 17:41
6x
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Nein das sind normale Gebrauchsspuren ! wie sollst du sonst in der Wohnung wohnen kannst ja nicht alles mit Siemens Lufthaken aufhängen!!!

Kommentar von ichnoki am 25. Mai 2008 17:46

Gibt's sowas wirklich staun kann man damit alles an die Decke hängen?? Jetzt geistern mir aber ein paar lustige Fantasien durch den Kopf :-)

Kommentar von 9826c70f7ce13524a46961c0254936b5smallOstrichfan am 25. Mai 2008 17:50

Ja das gibst wirklich, ist vergleichbar mit der Feierabendschablone.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. Mai 2008 17:42
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nein, denn das sind normale Verschleißerscheinungen an der Auslegware, die sich nicht verhindern lassen und zum anderen bezahlst du ja die Nutzung der Auslegware mit der Miete..


nightblue
beantwortet von nightblue am 25. Mai 2008 18:19
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Dafür kann sie sicher nichts einbehalten. Das ist eine ganz normale Nutzung der Wohnung.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 25. Mai 2008 17:44
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Unsinn. Wohin sollst Du denn die Möbel stellen? Etwa an die Decke hängen? Als Hausmittel habe ich mal gelesen, wenn man mit Wasserdampf drübergeht richtet sich der Flor wieder auf. Habe es aber noch nicht selber probiert.


Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 25. Mai 2008 17:52
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Ein Teppich ist dafür da das man ihn benutzen kann. Dazu gehört das aufstellen von Möbeln. Wenn er kein Rückstellvermögen hat kannst du nichts dafür.



anonym
beantwortet von DrSeltsam am 25. Mai 2008 17:45
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Sind es nur die Abdrücke oder auch Verfärbungen im Bereich derselben?

Weiterhin ist maßgeblich, ob bei Auszug eine Teppich(bodenreinigung) mieterseitig geschuldet wird.

Ansonsten handelt es sich idR um die bereits angesprochene, normale Abnutzung der Mietsache, die über den Mietzins abgegolten ist.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 26. Mai 2008 09:06
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Hierzu gibt es eindeutige Rechtsprechung. Abnutzungen durch vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache muß der Vermieter hinnehmen. Dafür erhält er als Entschädigung die Miete. Stell Dir mal vor, du mietest ein Auto. Schon wegen der Fahrleistung kannst Du es nicht im gleichwertigen Zustand wie zu Beginn der Miete zurückgeben


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