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Sind Mitfahrende einer Mitfahrgelegenheit über KfZ-Haftpflichtversicherung versichert?

gefragt von tomscheck am 20.12.2008 um 11:24 Uhr

Ich habe mir für nächste Woche eine PKW-Mitfahrgelegenheit arrangiert und habe dazu eine Frage: Bin ich eigentlch als Mitfahrer im Falle eines Unfalls versichert? Zum Beispiel über die KFZ-Haftpflichtversicherung oder ist die Mitfahrt auf "eigene Gefahr"?


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anonym
beantwortet von hannastgt am 20. Dezember 2008 11:27
1x
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Alle mitfahrenden Personen sind im Falle eines Unfalls über die Haftpflicht-/Sozialversicherung versichert. Wer zu diesem Thema mehr Informationen wünscht, dem empfehlen wir die Broschüre "Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr" des ADAC. Diese kann kostenlos über den ADAC bezogen werden.

Falls Sie als Fahrer die Haftung für Schäden welche nicht von der Versicherung abgedeckt sind beschränken möchten (z.B. Wildunfall, Gepäck), lassen Sie sich am besten eine Haftungsbeschränkung von Ihren Mitfahrern unterschreiben

Quelle: http://www.mitfahrgelegenheit.de/pages/faq


anonym
beantwortet von juliusromeo am 20. Dezember 2008 15:18
1x
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der einzige der im falle eines unfalls das nachsehen hat ist der fahrer, wenn er den unfall zu verantworten hat!

da er schlecht schadenersatzansprüche gegen sich selbst und die haftplfichversicherung des kfz geltend machen kann, bzw. dies durch die gesetzeslage und agb's ausgeschlossen ist.

wer über mitfahrzentralen bucht ist im allgemeinen automatisch für die dauer der fahrt zusätzlich unfallversichert.


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 20. Dezember 2008 17:55
1x
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Die Absicherung gilt wenn jemand schuldig ist. Es gibt natürlich auch reichlich Unfälle ohne einem Schuldigen. Darüber hinaus ist die Haftung wirklich extrem eingeschränkt. Zahlen würde in solchen Fälle noch eine Insassenunfallversicherung. Allerdings lohnt sich die wirklich nur wenn jemand z.B. beruflich stetig Personen befördert. Grundsätzlich halte ich es für wesentlich sinnvoller wenn die anderen Insassen eigene Absicherungen wie BU, GU oder Unfallversicherung haben.

Bei diesen Formularen stellt sich grundsätzlich die Frage ob eine Haftungsbeschränkung überhaupt möglich ist. Nur weil ich eine Formular unterschreibe heisst dies nicht das gesetzliche Mechanismen ausser Kraft gesetzt sind.


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