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Sind meine volljährigen Kinder über meine Haftpflichversicherung mit abgesichert?

gefragt von Hubert am 03.04.2007 um 22:45 Uhr

Hallo,

da meine Kinder nun alle volljährig sind, haben wir uns Gedanken über eine eigene Haftpflichtversicherung gemacht. Ab wann sind meine Kinder nicht mehr über meine Haftpflicht abgedeckt?

MFG


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 4. April 2007 07:36
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Ich würde in den Vertrag schauen, müßte drinnen stehen. Bei unserer sind alle im Haus gemeldeten Personen mit versichert, egal wie alt.


MMCKueken
beantwortet von MMCKueken am 4. April 2007 08:29
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Das würde ich auch raten: in den Vertrag schauen oder, wenn man sich mit dem Paragraphendeutsch schwer tut, einfach bei der Gesellschaft anrufen und nachfragen. Oft ist es nämlich auch so, dass die Kinder bis zum 25. Lebensjahr mitversichert sind, wenn sie im Haushalt der Eltern leben - oder sogar noch länger. Allerdings dürfen sie dann kein eigenes Einkommen haben (also Studenten, Wehrdienstleister o.ä.) und auch nicht schon verheiratet sein. Die Altersgrenzen sind auch von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden, daher am besten blöd stellen und nachfragen!!


Mathias Schulz
beantwortet von Mathias Schulz am 6. April 2007 16:40
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Das kommt schon auf die Police an. Bei einer Singel Haftpflichtversicherung! (Vorsicht wenn geheiratet oder zusammengezogen wird) Ist nur der "Versicherungsnehmer" versichert. In der Familienhaftpflichtversicherung sind Kinder solange mitversichert, solange Sie in der Ausbildung, weiterführenden Studium, Wehrdienst oder Zivildienst. Der Versicherungsschutz endet sobald das erste mal "eine auf Dauer ausgerichtete Tätigkeit gegen Entgeld aufgenommen wird." Das Gilt dann auch während des Studiums und auch dann wenn es sich um einen Zeitvertrag handelt.

Aber Achtung! Leider gibt es hier, wie so oft keine allgemeingültige Aussage.

In manchen Policen kann man dann auch gegen mehrbeitrag "Mitverdiener" mitversichern.

Also am besten wirklich bei unsicherheit bei dem Versicherungsunternehmen nachfragen.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 4. April 2007 11:07
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Solange sie zu Hause wohnen mit Sicherheit. Bei meiner Versicherung konnte ich sogar meinen Lebensgefährten mit eintragen lassen - ohne Aufpreis, nur, weil wir unter einem Dach wohnen, warum also nicht die leiblichen Kinder?


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 4. April 2007 12:27
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Ich war mir da auch unsicher und habe die Versicherung angerufen:

Unsere Kinder sind in Ausbildung und Studium weiter bei uns versichert.





Horatius
beantwortet von Horatius am 3. April 2007 23:38
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Meines Wissens fallen sie mit der Volljährigkeit aus der Familienhaftpflicht heraus. Sicherheitshalber bei der Versicherung nachfragen.




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