Das BGB ist nachranging gegenüber dem SGB.
In deinem Fall bilden du und deine Mutter eine Bedarfsgemeinschaft und dein Vater eine eigene für sich.
Der Grund ist, dass du und deine Mutter unter das SGB II fallt und dein Vater in die Grundsicherung nach SGB XII.
Sollte dein Papa Leistungen beziehen, wären deine Mama und du verpflichtet, den SGB-XII Anspruch zu beseitigen, falls ihr das könntet.
Umgekehrt gibt es eine solche Regelung nicht. Demnach bekommst du ganz regulär ALG II, sofern alle anderen vorrangingen öffentlichen Mittel nicht ausreichen, um deinen Anspruch zu beseitigen.
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