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Sind meine Dinge wie Plasma-TV, neuer PC, Spielekonsolen in der Wohnung meiner Freundin pfändbar??

gefragt von soulman1974 am 17.07.2008 um 13:49 Uhr

Erstmal hallöle Leutz,

ich halte mich derzeit größtenteils in der Wohnung meiner Freundin auf & nächtige auch meistens da, bin dort aber nicht gemeldet! Da wir die meiste Zeit eben in Ihrer Wohnung verbringen, habe ich Sachen von mir, wie einen hochwertigen Plasma-TV, 'nen neuen, nich ganz billigen PC, Spielekonsolen wie PS3 & xBox360 usw. mit in ihre Wohnung genommen. Nun habe ich bereits zum 2. Mal von einem Nachbarn erfahren, das wohl wahrscheinlich der Gerichtsvollzieher bei ihr geklingelt & beim letzten Mal auch die Nachbarn befragt hat, wer Vermieter, Hausmeister ist, ob diese evtl. einen Generalschlüssel haben usw. - muß ich Angst um meine Sachen haben? Besser wegbringen alles?!?


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Reply


SilviaChristina
beantwortet von SilviaChristina am 17. Juli 2008 13:51
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Wenn es nachweisbar deine Sachen sind, kann es nicht gepfändet werden. Ich würde es, um Komplikationen zu vermeiden, aber lieber alles "umlagern".


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 17. Juli 2008 13:53
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Wenn auf den Kaufbelegen Dein Name und Deine Adresse vermerkt ist, bzw. Du glaubhaft nachweisen kannst, dass die besagten Dinge Dir gehören, haben die Kuckuckskleber in Bezug auf Forderungen Deiner Freundin gegenüber die Finger von Deinen Sachen zu lassen.

Kommentar von 309dce285d4088b3857c5f2dfeb4e306smallRolf u. Högemann am 17. Juli 2008 13:55

PS. Voraussetzung ist natürlich, die GV wollen wegen einer Forderung gegen Deine Freundin pfänden - wenn es eine Forderung von Dir ist, werden Deine Dinge gepfändet und Ihre dagelassen....


Lloyds
beantwortet von Lloyds am 17. Juli 2008 13:52
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Bring sie wieder weg weil die nehmen das zeug ja mit.Aber eigentlich dürfen tun sie das nich.Sie gebens dir dann eben wieder zurück aber der aufwand wär mir zu groß also schaffs aus der wohnung.


Strubbel32
beantwortet von Strubbel32 am 17. Juli 2008 13:51
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Ich glaube einen Fernseher darf er nicht mit nehmen aber der rest wird wohl unterm Hammer gelangen

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 17. Juli 2008 13:57

Ein Plasmafernseher von über 1.000 Euro- na, ich weiss nicht, ob der noch zum Grundbedarf zählen würde...


anonym
beantwortet von NadineDo am 17. Juli 2008 13:51
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Sprich doch lieber mal mit Deinem Gerichtsvollzieher.Damuss ja was im Busch sein. Das zu regeln halte ich für sinnvoller als Deine Sachen durch die Gegend zu tragen...




Kommentar von Cb3ac8b295d304ee5b56ce40520742c9smallStrubbel32 am 17. Juli 2008 13:52

Er hat doch mit den GV nichts zu tun es geht doch um seine Frewundin

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 17. Juli 2008 14:05

????


maiki01
beantwortet von maiki01 am 17. Juli 2008 13:51
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besser nicht so viele sachen kaufen und schulden machen dann kommt auch kein gv

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 17. Juli 2008 13:53

wenn es deine sachen sind und die freundin schulden hat, bringe es lieber weg. es sei auf den rechnungen steht dein name


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 17. Juli 2008 13:53
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Ich hoffe doch, dass es so ist. Offensichtlich hast Du irgendwo Schulden gemacht, für die Du jetzt nicht aufkommen willst. Wer soll für Dich in die Bresche springen, damit es Dir weiterhin gut geht - der Staat?

Kommentar von Cb3ac8b295d304ee5b56ce40520742c9smallStrubbel32 am 17. Juli 2008 13:53

Er hat doch mit den GV nichts zu tun es geht doch um seine Frewundin

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 17. Juli 2008 13:54

OH - falsch gelesen - Nicht DU hast die Schulden, sondern die Freundin - sorry :-)

Dann schleunigst die Sachen dort entfernen - der Gerichtsvollzieher muss davon ausgehen, dass es ihr Eigentum ist, und wird das Siegel daraufkleben - dann darfst Du erstmal nichts mehr entfernen und bist nachweispflichtig... also: besser jetzt reagieren.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 17. Juli 2008 13:56

Jaaa Strubbel - hatte mich ja schon korrigiert :-)

Kommentar von 309dce285d4088b3857c5f2dfeb4e306smallRolf u. Högemann am 17. Juli 2008 13:56

Klebe einen Aufkleber drauf - Besitz von...... Das müsste im Prinzip schon reichen.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 17. Juli 2008 13:58

Echt? So einfach ist das? Da kann aber recht einfach Schindluder damit getrieben werden...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. Juli 2008 13:54
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wenn es nicht gepfändet werden soll, dann muss tdu schon den nachweis erbringen, dass diese Geräte dein eigentum sind..soviel erstma dazu

allerdings sollte man den ffreundlichen ankündigungsbesuchen des GV auch Folge leisten und nicht durch Nichtachtung strafen..wird eine Zwangspfändung angeordnet, dann wird die Wohnung auch ohne zutun des Mieters geöffnet und alles, was Wert hat, mitgenommen..es interessieren niemanden irgendwelche Eigentumsverhältnisse


anonym
beantwortet von dlrgkatja18 am 17. Juli 2008 13:57
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Ich hoffe, dass du noch die Rechnungen der Geräte hast, ansonsten würd ich die mal schnell wegbringen, wenn es wirklich deine Geräte sind. Wieso erfährst du von den Nachbarn deiner Freundin und nicht von ihr selbst, dass der Gerichtsvollzieher kommen wird????


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 17. Juli 2008 14:00
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hallo? wenn ich das mal rekapituliere, was du geschrieben hast, hast du ein haufen (nicht ganz billige) luxusartikel angesammelt, die du zum leben benötigst wie ein kropf. gleichzeit aber schulden gemacht, und damit womöglich andere existenzen gefährdet (von meinen anderen gedankengängen schreibe ich jetzt mal besser nichts) und machst dir sorgen, daß der gerichtsvollzieher die all die schönen bunten artikel wieder pfändet? wo leben wir denn, das wir immer auf kosten anderer leben? ich hoffe nur, er findet dich und zwar bevor die sache beiseite geschafft wurden (was im übrigen mind. einen straftatbestand erfüllt)...

.

sei ehrlich, steh zu deiner schuld, bereinige das alles und hol dir später, wenn du wieder "flüssig" bist die sachen neu, aber mit einem ehrlichen gewissen...


anonym
beantwortet von soulman1974 am 17. Juli 2008 14:06
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ZUSATZ: Ja die Sachen sind nachweisbar meine. Der Gerichtsvollzieher klingelt ja bei meiner Freundin, weil er Dinge von Ihr pfänden will & nicht wegen mir - da ist es tatsächl. möglich, das ich trotzdem Angst um einige Dinge haben muß, obwohl wir weder verheiratet noch sonstwas sind!?? Glaube wenn er meine Sachen pfändet, dann den Plasma als aller erstes, denn der hat am meisten Wert & sie hat eigentl. selbst nur'nen alten, stinknormalen Röhren-TV bei sich stehen, der natürl. derzeit nur als Zweit-TV im Schlafzimmer dient jetzt. Habe keinerlei Interesse, auch nur 1 Teil zu riskieren, von daher würd ich gern auf Nr. sicher gehen, habe aber auch keine Böcke, die ganzen Sachen umsonst hin&her zu schleppen! Irgendwie gehen egal wo, die Meinungen bzw. Antworten darüber doch immer ziemlich auseinander.


anonym
beantwortet von soulman1974 am 17. Juli 2008 14:21
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Zusatz 2: Also nochmal, wo doch schon wieder einige den Moralapostel spielen wollen, anstatt konkrete, aussagefähige Antworten zu geben - wohl leider die Lage nicht ganz verstanden haben: JA ICH habe einige "Luxusartikel angesammelt" & die würd ich auch gern behalten, denn was kann ich dafür, das meine Freundin irgendwann vor meiner Zeit mal OHNE MICH'nen Haufen Schulden angesammelt hat!? Hab ich doch gar nix mit zu tun gehabt, zu dieser Zeit & für gemeinsame Schulden, würde ich durchaus aufkommen, doch ist dies hier leider nicht der Fall!! Erfahren habe ich dies vom Nachbarn, weil der Gerichtsvollzieher da war, als niemand zu Hause gewesen ist & eben auch bei Nachbarn nachgefragt hat. Meine Freundin wird dem ganzen dann wohl vorab keinerlei Aufmerksamkeit geschenkt haben, denn es muß ja so einiges an Schriftverkehr stattgefunden haben, bevor der Gerichtsvollzieher gleich in die Wohnung will! Ich seh schon, wenn ich auf Nr. sicher gehen will, muß ich wohl meine Klamotten wechbringen!




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