Erstmal hallöle Leutz,
ich halte mich derzeit größtenteils in der Wohnung meiner Freundin auf & nächtige auch meistens da, bin dort aber nicht gemeldet! Da wir die meiste Zeit eben in Ihrer Wohnung verbringen, habe ich Sachen von mir, wie einen hochwertigen Plasma-TV, 'nen neuen, nich ganz billigen PC, Spielekonsolen wie PS3 & xBox360 usw. mit in ihre Wohnung genommen. Nun habe ich bereits zum 2. Mal von einem Nachbarn erfahren, das wohl wahrscheinlich der Gerichtsvollzieher bei ihr geklingelt & beim letzten Mal auch die Nachbarn befragt hat, wer Vermieter, Hausmeister ist, ob diese evtl. einen Generalschlüssel haben usw. - muß ich Angst um meine Sachen haben? Besser wegbringen alles?!?

Wenn es nachweisbar deine Sachen sind, kann es nicht gepfändet werden. Ich würde es, um Komplikationen zu vermeiden, aber lieber alles "umlagern".

Wenn auf den Kaufbelegen Dein Name und Deine Adresse vermerkt ist, bzw. Du glaubhaft nachweisen kannst, dass die besagten Dinge Dir gehören, haben die Kuckuckskleber in Bezug auf Forderungen Deiner Freundin gegenüber die Finger von Deinen Sachen zu lassen.
Rolf u. Högemann am 17. Juli 2008 13:55 PS. Voraussetzung ist natürlich, die GV wollen wegen einer Forderung gegen Deine Freundin pfänden - wenn es eine Forderung von Dir ist, werden Deine Dinge gepfändet und Ihre dagelassen....

Bring sie wieder weg weil die nehmen das zeug ja mit.Aber eigentlich dürfen tun sie das nich.Sie gebens dir dann eben wieder zurück aber der aufwand wär mir zu groß also schaffs aus der wohnung.

Ich glaube einen Fernseher darf er nicht mit nehmen aber der rest wird wohl unterm Hammer gelangen
Heeeschen am 17. Juli 2008 13:57 Ein Plasmafernseher von über 1.000 Euro- na, ich weiss nicht, ob der noch zum Grundbedarf zählen würde...
Sprich doch lieber mal mit Deinem Gerichtsvollzieher.Damuss ja was im Busch sein. Das zu regeln halte ich für sinnvoller als Deine Sachen durch die Gegend zu tragen...
Strubbel32 am 17. Juli 2008 13:52 Er hat doch mit den GV nichts zu tun es geht doch um seine Frewundin
BesserwissHoch3 am 17. Juli 2008 14:05 ????

besser nicht so viele sachen kaufen und schulden machen dann kommt auch kein gv
maiki01 am 17. Juli 2008 13:53 wenn es deine sachen sind und die freundin schulden hat, bringe es lieber weg. es sei auf den rechnungen steht dein name

Ich hoffe doch, dass es so ist. Offensichtlich hast Du irgendwo Schulden gemacht, für die Du jetzt nicht aufkommen willst. Wer soll für Dich in die Bresche springen, damit es Dir weiterhin gut geht - der Staat?
Strubbel32 am 17. Juli 2008 13:53 Er hat doch mit den GV nichts zu tun es geht doch um seine Frewundin
Heeeschen am 17. Juli 2008 13:54 OH - falsch gelesen - Nicht DU hast die Schulden, sondern die Freundin - sorry :-)
Dann schleunigst die Sachen dort entfernen - der Gerichtsvollzieher muss davon ausgehen, dass es ihr Eigentum ist, und wird das Siegel daraufkleben - dann darfst Du erstmal nichts mehr entfernen und bist nachweispflichtig... also: besser jetzt reagieren.
Heeeschen am 17. Juli 2008 13:56 Jaaa Strubbel - hatte mich ja schon korrigiert :-)
Rolf u. Högemann am 17. Juli 2008 13:56 Klebe einen Aufkleber drauf - Besitz von...... Das müsste im Prinzip schon reichen.
Heeeschen am 17. Juli 2008 13:58 Echt? So einfach ist das? Da kann aber recht einfach Schindluder damit getrieben werden...

wenn es nicht gepfändet werden soll, dann muss tdu schon den nachweis erbringen, dass diese Geräte dein eigentum sind..soviel erstma dazu
allerdings sollte man den ffreundlichen ankündigungsbesuchen des GV auch Folge leisten und nicht durch Nichtachtung strafen..wird eine Zwangspfändung angeordnet, dann wird die Wohnung auch ohne zutun des Mieters geöffnet und alles, was Wert hat, mitgenommen..es interessieren niemanden irgendwelche Eigentumsverhältnisse
Ich hoffe, dass du noch die Rechnungen der Geräte hast, ansonsten würd ich die mal schnell wegbringen, wenn es wirklich deine Geräte sind. Wieso erfährst du von den Nachbarn deiner Freundin und nicht von ihr selbst, dass der Gerichtsvollzieher kommen wird????

hallo? wenn ich das mal rekapituliere, was du geschrieben hast, hast du ein haufen (nicht ganz billige) luxusartikel angesammelt, die du zum leben benötigst wie ein kropf. gleichzeit aber schulden gemacht, und damit womöglich andere existenzen gefährdet (von meinen anderen gedankengängen schreibe ich jetzt mal besser nichts) und machst dir sorgen, daß der gerichtsvollzieher die all die schönen bunten artikel wieder pfändet? wo leben wir denn, das wir immer auf kosten anderer leben? ich hoffe nur, er findet dich und zwar bevor die sache beiseite geschafft wurden (was im übrigen mind. einen straftatbestand erfüllt)...
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sei ehrlich, steh zu deiner schuld, bereinige das alles und hol dir später, wenn du wieder "flüssig" bist die sachen neu, aber mit einem ehrlichen gewissen...
ZUSATZ: Ja die Sachen sind nachweisbar meine. Der Gerichtsvollzieher klingelt ja bei meiner Freundin, weil er Dinge von Ihr pfänden will & nicht wegen mir - da ist es tatsächl. möglich, das ich trotzdem Angst um einige Dinge haben muß, obwohl wir weder verheiratet noch sonstwas sind!?? Glaube wenn er meine Sachen pfändet, dann den Plasma als aller erstes, denn der hat am meisten Wert & sie hat eigentl. selbst nur'nen alten, stinknormalen Röhren-TV bei sich stehen, der natürl. derzeit nur als Zweit-TV im Schlafzimmer dient jetzt. Habe keinerlei Interesse, auch nur 1 Teil zu riskieren, von daher würd ich gern auf Nr. sicher gehen, habe aber auch keine Böcke, die ganzen Sachen umsonst hin&her zu schleppen! Irgendwie gehen egal wo, die Meinungen bzw. Antworten darüber doch immer ziemlich auseinander.
Zusatz 2: Also nochmal, wo doch schon wieder einige den Moralapostel spielen wollen, anstatt konkrete, aussagefähige Antworten zu geben - wohl leider die Lage nicht ganz verstanden haben: JA ICH habe einige "Luxusartikel angesammelt" & die würd ich auch gern behalten, denn was kann ich dafür, das meine Freundin irgendwann vor meiner Zeit mal OHNE MICH'nen Haufen Schulden angesammelt hat!? Hab ich doch gar nix mit zu tun gehabt, zu dieser Zeit & für gemeinsame Schulden, würde ich durchaus aufkommen, doch ist dies hier leider nicht der Fall!! Erfahren habe ich dies vom Nachbarn, weil der Gerichtsvollzieher da war, als niemand zu Hause gewesen ist & eben auch bei Nachbarn nachgefragt hat. Meine Freundin wird dem ganzen dann wohl vorab keinerlei Aufmerksamkeit geschenkt haben, denn es muß ja so einiges an Schriftverkehr stattgefunden haben, bevor der Gerichtsvollzieher gleich in die Wohnung will! Ich seh schon, wenn ich auf Nr. sicher gehen will, muß ich wohl meine Klamotten wechbringen!