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sind massive bauarbeiten ohne vorankündigung im mietshaus erlaubt?

gefragt von gartenfeegartenfee am 21.04.2009 um 12:26 Uhr

seit heute morgen bin ich konfrontiert mit massiven bauarbeiten, einschließlich schlagbohrer, wände abklopfen etc. es wurde keinerlei ankündigung davon gemacht. es ist sicherlich unter der woche und normale arbeitszeit. aber ich bin freiberuflich und muß auch meine arbeit schaffen, aktuell ist das rechnungen schreiben und papierkrieg bewältigen. gerade nicht meine lieblingsbeschäftigung. und ich brauche dazu ziemlich viel konzentration. die jetzt natürlich nicht da ist. eigentlich kann man bei dem lärm nur noch aus dem haus laufen. wie lange die bauarbeiten dauern werden, nur heute oder mehrere tage oder gar wochen, ist nicht bekannt.

muß ich diese bauarbeiten direkt unter mir einfach hinnehmen? ist das überhaupt erlaubt, einfach so mit bautätigkeiten anzufangen ohne die restlichen mieter zuvor in kenntnis zu setzen? kann ich was dagegen unternehmen, damit ich selbst auch meine arbeit machen kann?


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oberaden
beantwortet von oberaden am 21. April 2009 12:27
1x
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vermieter beschweren evt mietzins kürzen der kaltmiet...wenn bauarbeiten mit viel dreck und lärm im haus sind müssen die angekündigt werden.

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 21. April 2009 12:37

steht das vielleicht irgendwo drin, in irgendwelchen mietergesetzen, auf die ich verwiesen könnte?

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 21. April 2009 12:46

ja im mietrecht bgb der erhalt des mietobjekt und nutzung sowie welche rechte ein mieter innerhalb des wohnraumes hat

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 21. April 2009 12:55

kannst du mir auch einen etwas konkreteren tipp geben, wo das steht? ich glaube, jetzt das ganze bgb durchzugehen einschließlich mietrecht, dazu fehlt mir jetzt die zeit.

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 21. April 2009 12:57

hab die paragraphen jetz nich im kopp abab mietrecht is eine eigenen "abteilung" im bgb gibts so zu kaufen und dort im glossar nach bauarbeiten gucken


anonym
beantwortet von alphonso am 21. April 2009 12:29
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Tagsüber musst du das dulden. Aber warum gehst du nicht einfach runter und fragst, wie lange die Arbeiten dauern werden...?

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 21. April 2009 12:37

weil ich schon geklingelt habe und wegen des lärms bisher keiner geöffnet hat.


Fackelschein
beantwortet von Fackelschein am 21. April 2009 12:29
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Hehe finde ich ja klasse seit gestern sind bei uns am Haus auch Bauarbeiten mit den gleichen Beschwerden :-) Wohnst aber nicht zufällig in nem 6 Etagenhaus? :-)

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 21. April 2009 12:35

na ja, ich glaube, wir haben nur 5 etagen. ist ein übliches berliner altbau-mietshaus


anonym
beantwortet von babsy23 am 21. April 2009 12:27
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ja du dannst den strom abstellen, hauptsicherung ist im keller bei den stromkästen

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 21. April 2009 12:28

sei ma ernst ;)


anonym
beantwortet von kappes am 21. April 2009 12:27
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solange sie nicht in deinem Haus geschiet, musst du das wohl hinnehmen..

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 21. April 2009 12:36

habe ich nicht geschrieben, daß die bauarbeiten in meinem haus sind? vorher lesen macht das antworten leichter.

Kommentar von dolorit am 21. April 2009 20:14

selbst dann muss er das nicht hinnehmen.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 21. April 2009 14:43
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ob er es hätte ankündigen müssen oder nicht spielt nicht wirklich eine rolle. daraus kannst du jetzt keinen vorteil mehr ziehen.

eine mietminderung nach § 536 BGB steht dir zu. die Minderung muß schriftlich angekündigt werden. wenn du heute ankündigst, kannst du zum 1.6. mindern. allerdings kann die höhe der minderung nur im nachhinein durch einen richter bestätigt werden. darum sollte man sich vergleichbare fälle ansehen. google mal mit dem stichwort "mietminderung baulärm".

ich bin der meinung, daß 50 % angemessen sind, aber mach dir lieber ein eigenes bild.

für deine arbeit kann ich nur empfehlen, den tagesablauf zu verändern, um ruhigere stunden dafür zu nutzen.


Kiki1969
beantwortet von Kiki1969 am 22. April 2009 21:15
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hi,wende dich bitte erst einmal an den vermieter.ob die bauarbeiten vom vermieter kommen oder vom mieter selbst.wenn vom mieter selbst musste er sich eine genemigung holen wegen der statik.mietminderung kannst du nur holen wenn der baulärm vor 7uhr und in der mittagspause und nach 17uhr stattfindet.die kürzung für baulärm beträgt dann 15-20% derkaltmiete. ich hoffe das ich helfen konnte


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