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Sind Mahngebühren einklagbar?

gefragt von mia68mia68 am 31.12.2007 um 13:00 Uhr

...habe mal gehört, dass beispielsweise Versandhäuser von Rechts wegen die Mahngebühren nicht einklagen können oder dürfen; das hieße im Zweifelsfall, dass man Mahngebühren gar nicht zahlen muss!?


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anonym
beantwortet von clairedeluxe am 31. Dezember 2007 13:05
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Mahngebühren gehören zum Schadensersatz und der Schuldner ist bei Verzug verpflichtet, diesen Schaden auch zu ersetzen.


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 3. Januar 2008 01:21
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Das Problem ist aber, dass alle möglichen Unternehmer auf ihre Mahnungen schreiben "10,00 Euro Mahngebühr" oder ähnliches. Da das vom Vertrag fast nie abgedeckt ist und eine eigene Aufwandspauschale gesetzlich nicht vorgesehen ist, können solche Phantasie-Mahngebühren auch nicht eingeklagt werden. Trotzdem sieht man sie ständig.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 31. Dezember 2007 13:52
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was du meinst sind die sogenannten Rücklastschriften, die erhoben werden, wenn das Konto nicht gedeckt ist..dazu gibt es die Rechtssprechnung, dass diese nicht statthaft sind


Qetan
beantwortet von Qetan am 31. Dezember 2007 22:16
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Selbstverständlich werden die Mahngebühren mit eingeklagt.


anonym
beantwortet von Sumpfantilope am 3. Januar 2008 19:37
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Viel interessanter als die Rechtslage ist eigentlich die praktische Handhabung. Kein Unternehmen wird für 10 oder 20€ den Aufwand und die Kosten eines Gerichtsverfahrens auf sich nehmen. Die werden vielleicht noch einen bösen Brief schreiben und die Zahlungsmoral ihres säumigen Kunden in ihren Akten vermerken. Wenn einem nichts an einer guten Geschäftsbeziehung zu dem jeweiligen Geschäftspartner liegt, hat man wohl kaum etwas zu befürchten, wenn man die Mahngebühren nicht zahlt. Man sollte selbst entscheiden, ob die Mahngebühren angemessen sind und man sie deshalb als ehrlicher Bürger bezahlt oder eben nicht.

Kommentar von E92a3f433138e79150c7f6e629b47520smallmia68 am 3. Januar 2008 20:58

...das beantwortet meine Frage in der Tat, vielen Dank!

Kommentar von Sumpfantilope am 4. Januar 2008 15:19

Gerne! ;-)


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