mia68 am 31.12.2007 um 13:00 Uhr
...habe mal gehört, dass beispielsweise Versandhäuser von Rechts wegen die Mahngebühren nicht einklagen können oder dürfen; das hieße im Zweifelsfall, dass man Mahngebühren gar nicht zahlen muss!?
Mahngebühren gehören zum Schadensersatz und der Schuldner ist bei Verzug verpflichtet, diesen Schaden auch zu ersetzen.
Das Problem ist aber, dass alle möglichen Unternehmer auf ihre Mahnungen schreiben "10,00 Euro Mahngebühr" oder ähnliches. Da das vom Vertrag fast nie abgedeckt ist und eine eigene Aufwandspauschale gesetzlich nicht vorgesehen ist, können solche Phantasie-Mahngebühren auch nicht eingeklagt werden. Trotzdem sieht man sie ständig.

was du meinst sind die sogenannten Rücklastschriften, die erhoben werden, wenn das Konto nicht gedeckt ist..dazu gibt es die Rechtssprechnung, dass diese nicht statthaft sind

Selbstverständlich werden die Mahngebühren mit eingeklagt.
Viel interessanter als die Rechtslage ist eigentlich die praktische Handhabung. Kein Unternehmen wird für 10 oder 20€ den Aufwand und die Kosten eines Gerichtsverfahrens auf sich nehmen. Die werden vielleicht noch einen bösen Brief schreiben und die Zahlungsmoral ihres säumigen Kunden in ihren Akten vermerken. Wenn einem nichts an einer guten Geschäftsbeziehung zu dem jeweiligen Geschäftspartner liegt, hat man wohl kaum etwas zu befürchten, wenn man die Mahngebühren nicht zahlt. Man sollte selbst entscheiden, ob die Mahngebühren angemessen sind und man sie deshalb als ehrlicher Bürger bezahlt oder eben nicht.
mia68 am 3. Januar 2008 20:58 ...das beantwortet meine Frage in der Tat, vielen Dank!
Gerne! ;-)