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sind lange haare ein kündigungsgrund

gefragt von Laktai am 22.09.2008 um 22:02 Uhr

hallo ich wollte mal fragen ob es eigentlich sein kann das lange haare ein küdigungsgrund sind was ich dazu sage sollte ich befinde mich in der ausbildung und stehe vor meiner abschlussprüfung und würde gerne übernommen werden aber meine haare sind mir sehr wichtig vielen dank für eure antwort

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kündigung x 2.750 Arbeitsrecht x 2.164 haarlänge x 13

Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 22. September 2008 22:04
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Kündigung: Lange Haare haben kurze Arbeitsrechtsbeine. Arbeitgeber können Mitarbeitern, die lange Haare tragen (hier: geknotet zu einem Pferdeschwanz"), vorschreiben, daß sie ein Haarnetz überstreifen, um sie vor Schäden bei der Arbeit an Maschinen und Kraftfahrzeugen zu schützen. Geschieht dies (hier: wegen "Verletzung des Persönlichkeitsrechts") nicht, so kann ihnen fristlos gekündigt werden. (Arbeitsgericht Frankfurt am Main 11 Ca 3445/01)

http://www.detektei-aplus.de/urteil/urteil-kuendigung.htm


moon73
beantwortet von moon73 am 22. September 2008 22:03
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Nein, lange Haare sind kein Kündigungsgrund. Aber vielleicht solltest du deine Haar hochstecken oder zum Zopf binden, damit sie bei der Arbeit nicht stören, bzw. du gepflegter aussiehst.


anonym
beantwortet von hochglanz am 22. September 2008 22:04
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... und es kommt darauf an, wie gepflegt die Langen Haare sind - (lange Haare können eklig, aber auch flott aussehen)

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 29. Oktober 2009 16:28

ich kenn einige Leute, die kurze Haare haben, die trotzdem eklig sind!


anonym
beantwortet von BjoernBorg am 21. Mai 2009 14:01
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Klares NEIN. Ich lebe seit 5 Jahren in Schweden und verweise auf unseren Finanzminister Anders Borg, der zum langen Zopf sogar grosse Ohrringe trägt - und zwar beruflich wie auch privat. Wo soll das Problem sein? Ach ja, in Deutschland rennen noch zu viele ewig gestrige rum, der Chic der 30er lässt gruessen... hej då!


pgelli
beantwortet von pgelli am 22. September 2008 22:08
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Hattest du schon lange Haare als du die Ausbildung begonnen hast? Wenn ja, dann kann das kein Kündigungsgrund sein.


kimmo
beantwortet von kimmo am 22. September 2008 22:06
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Einfach nein, das sollte in keinem Beruf ein Kündigungsgrund sein wenn das nicht die Arbeit behindert.


comhexe
beantwortet von comhexe am 22. September 2008 22:04
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na normal wenn du sie zurückbindest oder hochsteckst sind sie doch weg? Oder in manchen Berufen ist ja Kopfbedeckung pflicht. Aber dich zum Abschneiden zwingen, das bezweifel ich, man sollte dich schon nach deiner Qualifikation beurteilen nicht nach der länge deiner Haare


pippi60
beantwortet von pippi60 am 22. September 2008 22:04
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Das hängt von Deinem Beruf ab. Und ob Du männlich oder weiblich bist. Ich kann mir z.B. keinen Banker mit langen Haaren vorstellen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 22. September 2008 22:05

Stimmt ja, könnte ja ein Mann mit langen Haaren sein , habe ich gar nicht berücksichtigt.

Kommentar von D8cf52f82f3d06a542b6e9f294197196smallehmja am 22. September 2008 22:06

davon bin ich eig. ausgegangen^^

Kommentar von A4f1375d80e82d4cd8abf16cab156499smallkimmo am 22. September 2008 22:07

Ich konnte !


dispo1
beantwortet von dispo1 am 22. September 2008 22:03
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kommt drauf an,in welchem Beruf du arbeitest bzw. du dich ausbilden lässt.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 22. September 2008 22:40
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Als Kündigungsgrund sind lange Haare als solche sicher ein schwaches Argument, wobei es wirklichauf den Beruf und die näheren Umstände ankommt. Als Grund, nicht nach der Ausbildung übernommen zu werden, reicht schon die Haarfarbe. Der Ausbilder ist völlig frei, ob er einen Azbi übernehmen will. Dafür benötigt er keinerlei Begründung, daher reicht auch eine falsch oder schwache Begründung natürlich. Wenn der Ausbilder keine Lust hat, muss er niemanden übernehmen. Und wenn es so lächerliche Befürchtungen des Chefs sind, dass Du so gut bist, dass es seinen Status als Bester im Betrieb gefährdet. Da musst Du Dich echt entscheiden zwischen Wunsch des Chefs und Haaren, wenn Du an der Stelle hängst.


anonym
beantwortet von Laktai am 22. September 2008 22:12
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ich hatte die haare schon befor ich angefangen hab mit der ausbildung trage sie auch sehr gepflegt zum zopf zusammengebunden mein arbeitgeber möchte nur das ich sie abschneide aber ob sie mich desshalb kündigenkönnen bzw. mich nicht übernehemen werden bei einem notendurchschnitt von 1´2

Kommentar von Saarland60 am 23. September 2008 08:59

Was ist dir wichtiger? Haare oder bezahlte Arbeit? Zeit, erwachsen zu werden.


anonym
beantwortet von Ermittler am 22. September 2008 22:08
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Kommt darauf an ... Wo arbeitest Du? Es gibt Jobs, in denen repräsentative Kleidung inkl. gepflegter Frisur Pflicht sind. Banken z.B. verlangen mit Recht konservatives Auftreten. Lange ölige Matten sind dort nicht tragbar. Das kann ein Kündigungsgrund sein. Wer sich plötzlich das Gesicht zutätowieren läßt, kann sicher sein, dass er den Bankschalter künftig fristlos von außen benutzen darf.


anonym
beantwortet von Laktai am 22. September 2008 22:07
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also danke für eure mühe so ich bin männlich und im einzelhandel habe aber nichts direkt mit lebensmitteln hzu tun


wolle59
beantwortet von wolle59 am 22. September 2008 22:05
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Natürchlich nicht! Aber runter mit den Zotteln. Bekommst weiterhin nur Ärger!!


abduak
beantwortet von abduak am 22. September 2008 22:05
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Wenn du als Bäcker oder im Restaurant arbeitest kann sein das die drauf bestehen das du deine Haare kurzer machen muss.

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 29. Oktober 2009 16:30

Nö, können se nich, aber verlangen, dass man die Haare hochsteckt oder ein Netz trägt, das kann man. Gerade in der Gastronomie sollte man schon darauf achten, dass keine "Haare in der Suppe" sind. Oder man gefährdet sich, wenn die Haare in eine Maschine kommen!!


LeoEitel
beantwortet von LeoEitel am 22. September 2008 22:05
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hängt vom Beruf ab.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 22. September 2008 22:05
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Würde auch sagen, dass kommt auf den Beruf an.


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