Highlight am 17.11.2008 um 13:22 Uhr
Hallo @ll,
wer kennt sich bzgl. Mietrecht aus: Ich bin vor 12 jahren in eine unrenovierte Mietwohnung gezogen. Die hässlichen Küchen-Fliesen beklebte ich damals komplett, also jede einzeln über die volle Fläche jeder Fliese. Nun ziehe ich bald hier aus. Laut Mietvertrag (und auch des aktuellen Mietrechts) muss ich diese Wohnung bei Auszug nicht renovieren. Doch wie sieht es mit den beklebten Fliesen aus? Ich vermute, dass ich die Aufkleber entfernen muss, ist das richtig?

Ich fürchte, da hast Du Recht. Es sei denn, die Hausverwaltung/ der Vermieter will die Küche eh renovieren lassen. Frag doch mal vorsichtig nach. Wenn Du Glück hast, kannst Du Dir die Arbeit sparen.

Wenn Der Eigentümer, bzw. die Verwaltung nicht gerade die Fliesen vor einer Neuvermietung erneuern will-dann kann er verlangen, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Einfach mal anfragen.

Ich denke Die Wohnung wird wohl nach 12 Jahren so wie so Grundrenoviert werden müssen...sprich doch einfach mal mit Deinem Vermieter. Wenn Du Glück hast wird er Dir die Arbeit ersparen.
Highlight am 17. November 2008 13:30 Danke Dir und Euch für die schnelle Antwort. Ich werde den Vermieter fragen, was er mit den hübschhässlichen Fliesen beabsichtigt. Vielleicht habe ich ja Glück und ich bleibe von der Knibbelei verschont....
Was verstehst Du denn unter "grundrenoviert"? - Fliesen müssen normalerweise nach 12 Jahren nicht unbedingt erneuert werden. Ich besitze seit mehr als 12 Jahren eine Wohnung, in der die Fliesen schon damals seit mindestens acht Jahren drin waren. Und da noch immer alles in Ordnung ist, werde ich da auch in den nächsten 20 Jahren nichts ändern.
regideur am 17. November 2008 13:46 Das Fliesen beklebt werden hat doch einen Grund. Selten weil sie so toll sind und nun noch toller gemacht werden müssen... Ein Fußbodenbelag sollte nach 12 Jahren auch nicht mehr wirklich schön sein.... So manche Armatur wird wohl auch zu erneuern sein. Ich denke so wird es bei einer Wohnung weitergehen die 12 Jahre vermietet wurde. Wie Highlight ja schon geschrieben hat braucht sie selber nicht zu renovieren...also muss das auch noch gemacht werden.
In der Tat mußt Du die Fliesen beim Auszug in den ursprünglichen Zustand versetzen. Aber ich würde mit dem Vermieter mal eine Vorabbesichtigung machen - und mal sehen, ob er was zu bemänglen hat.
Wenn Du Glück hast, brauchst Du dann nichts zu machen.
Highlight am 17. November 2008 13:40 Vorabbesichtigung ist auch eine gute Idee! DanKe!
Der alte Zustand (wie beim Einzug) muss wieder hergestellt werden .
ich kenne keine einschlägigen urteile. also zu den ursprüngen. fliesen sind sehr langlebig, und wer als mieter hier veränderungen wie z.b. durch bekleben herbeiführt, muß bei auszug den alten zustand wieder herstellen. ich denke daß der vermieter hierauf bestehen wird, aber sprechenden menschen kann geholfen werden. wenn die fliesen nicht in beton gesetzt sondern verklebt sind ist erneuerung eine alternative mit kalkulierbarem aufwand.
andere dinge wie renovierung oder bodenbelag sind nicht so langlebig. darum werden hier die lasten gern von vermieterseite auf den nachmieter übertragen, der dann später bei auszug nicht renovieren muß.