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Sind komplett beklebte Fliesen bei Auszug zu entfernen?

gefragt von HighlightHighlight am 17.11.2008 um 13:22 Uhr

Hallo @ll,

wer kennt sich bzgl. Mietrecht aus: Ich bin vor 12 jahren in eine unrenovierte Mietwohnung gezogen. Die hässlichen Küchen-Fliesen beklebte ich damals komplett, also jede einzeln über die volle Fläche jeder Fliese. Nun ziehe ich bald hier aus. Laut Mietvertrag (und auch des aktuellen Mietrechts) muss ich diese Wohnung bei Auszug nicht renovieren. Doch wie sieht es mit den beklebten Fliesen aus? Ich vermute, dass ich die Aufkleber entfernen muss, ist das richtig?

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Mietrecht x 3.876 beklebte Fliesen x 1

Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 17. November 2008 13:24
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Ich fürchte, da hast Du Recht. Es sei denn, die Hausverwaltung/ der Vermieter will die Küche eh renovieren lassen. Frag doch mal vorsichtig nach. Wenn Du Glück hast, kannst Du Dir die Arbeit sparen.


gamasche
beantwortet von gamasche am 17. November 2008 13:27
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Wenn Der Eigentümer, bzw. die Verwaltung nicht gerade die Fliesen vor einer Neuvermietung erneuern will-dann kann er verlangen, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Einfach mal anfragen.


regideur
beantwortet von regideur am 17. November 2008 13:25
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Ich denke Die Wohnung wird wohl nach 12 Jahren so wie so Grundrenoviert werden müssen...sprich doch einfach mal mit Deinem Vermieter. Wenn Du Glück hast wird er Dir die Arbeit ersparen.

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 17. November 2008 13:30

Danke Dir und Euch für die schnelle Antwort. Ich werde den Vermieter fragen, was er mit den hübschhässlichen Fliesen beabsichtigt. Vielleicht habe ich ja Glück und ich bleibe von der Knibbelei verschont....

Kommentar von anjanni am 17. November 2008 13:37

Was verstehst Du denn unter "grundrenoviert"? - Fliesen müssen normalerweise nach 12 Jahren nicht unbedingt erneuert werden. Ich besitze seit mehr als 12 Jahren eine Wohnung, in der die Fliesen schon damals seit mindestens acht Jahren drin waren. Und da noch immer alles in Ordnung ist, werde ich da auch in den nächsten 20 Jahren nichts ändern.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 17. November 2008 13:46

Das Fliesen beklebt werden hat doch einen Grund. Selten weil sie so toll sind und nun noch toller gemacht werden müssen... Ein Fußbodenbelag sollte nach 12 Jahren auch nicht mehr wirklich schön sein.... So manche Armatur wird wohl auch zu erneuern sein. Ich denke so wird es bei einer Wohnung weitergehen die 12 Jahre vermietet wurde. Wie Highlight ja schon geschrieben hat braucht sie selber nicht zu renovieren...also muss das auch noch gemacht werden.

Kommentar von Obelhicks am 17. November 2008 22:36

schade daß du keine erfahrung im mietrecht und vermietung hast.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 18. November 2008 08:38

Wie seltsam das Dein Rat dann so ähnlich ist wie meiner...


anonym
beantwortet von anjanni am 17. November 2008 13:35
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In der Tat mußt Du die Fliesen beim Auszug in den ursprünglichen Zustand versetzen. Aber ich würde mit dem Vermieter mal eine Vorabbesichtigung machen - und mal sehen, ob er was zu bemänglen hat.

Wenn Du Glück hast, brauchst Du dann nichts zu machen.

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 17. November 2008 13:40

Vorabbesichtigung ist auch eine gute Idee! DanKe!


wj2000
beantwortet von wj2000 am 17. November 2008 13:23
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Ja, so wie es im Mietvertrag steht!


anonym
beantwortet von Mizell am 18. März 2009 11:35
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Der alte Zustand (wie beim Einzug) muss wieder hergestellt werden .


anonym
beantwortet von Obelhicks am 17. November 2008 22:42
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ich kenne keine einschlägigen urteile. also zu den ursprüngen. fliesen sind sehr langlebig, und wer als mieter hier veränderungen wie z.b. durch bekleben herbeiführt, muß bei auszug den alten zustand wieder herstellen. ich denke daß der vermieter hierauf bestehen wird, aber sprechenden menschen kann geholfen werden. wenn die fliesen nicht in beton gesetzt sondern verklebt sind ist erneuerung eine alternative mit kalkulierbarem aufwand.

andere dinge wie renovierung oder bodenbelag sind nicht so langlebig. darum werden hier die lasten gern von vermieterseite auf den nachmieter übertragen, der dann später bei auszug nicht renovieren muß.


Qetan
beantwortet von Qetan am 17. November 2008 14:07
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Das Zeug muß runter.


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