
Wenn die Tagesmutter beim Jugendamt angemeldet ist bzw sich selber als Kinderbetreuung angemeldet hat, sind die Kinder auch versichert.

Wenn es sich um eine öffentliche Einrichtung handelt ja. Wenn es eine private Pflege (z.B. Tagesmutti) ist muss privat vorgesorgt werden.
Soweit ich weiß ja. Die gesetzliche Unfallversicherung trägt bei einem Unfall die Kosten der medizinisch notwendigen Heilbehandlung oder Rehabilitation.