Hallo, mit Unfälle aller Art meine ich, z. B. menschliche Fehler wenn z. B. ein Mechaniker etwas am Kundenauto verbockt.....und dann etwas nicht ordnungsgemäß funktioniert.
Wie ist das dann, wenn die jenige Werkstatt zwar versichert ist aber den Fehler nicht zugeben möchte?

Man müsste genauer wissen, worum es dabei geht. Aber im Zweifelsfall hat jede region eine sog. Schlichtungsstelle. ( Frag mal bei der Kfz-Innung in deiner Gegend, die können dir da helfen )
es ist egal ob die Werkstatt versichert ist oder nicht. Bei einem fehlerhaften Handeln ist jeder zum Schadensersatz oder Wiederherstellung verpflichtet. Wenn sie die Werkstatt weigert zuzugeben, daß der Fehler an ihnen liegt, müßtest du einen Gutachter einschalten, der dies meist nachweisen kann.

Die Werkstätten sind versichert. Das Problem ist nur, daß du denen den Fehler nachweisen musst. Das wird dich, je nach Schaden mal mind. einen Gutachter kosten.
versichert ja, aber weiße mal nach, dass sie tatsächlich den Fehler verbockt haben! Viel Spass...
Auch mit Versicherung musst du Nachweisen das die etwas falsch gemacht haben. Das ist sollte aber klar sein. Die Gewerbehaftpflicht hat wie die Privathaftpflicht zwei große Aufgabe, die eine ist den Schaden zu begleichen, aber die andere ist es seine Versicherungsnehmer vor unberechtigten Schadenseratzforderungen zu schützen.

Die Werkstatt ist verpflichtet kostenlos Ersatz zu leisten, gegebenfals bei einem durch, den von Ihnen verursachten Fehler, entstanden Unfall, zu haften.
Das ist hier genau das Problem, die Werkstatt gibt keine Fehler zu, also muss rotesfugseug erst einmal Nachweisen das die eine Schaden verursacht haben.
monege22 am 28. September 2009 09:58 Über etwaige verfuschte Reparaturen, kann man auch nachträglich ein Gutachten erstellen lassen, auch die Kosten kann man dann der Werkstatt in Rechnung stellen, sollte ein eindeutiger Beweis für den Fusch dabei rauskommen.