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Sind Kfz Werkstätten versichert gegen Unfälle aller Art?

gefragt von rotesfugseug am 28.09.2009 um 9:49 Uhr

Hallo, mit Unfälle aller Art meine ich, z. B. menschliche Fehler wenn z. B. ein Mechaniker etwas am Kundenauto verbockt.....und dann etwas nicht ordnungsgemäß funktioniert.

Wie ist das dann, wenn die jenige Werkstatt zwar versichert ist aber den Fehler nicht zugeben möchte?

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versichert x 31 Werkstätten x 5

Kronkorkenkugel
beantwortet von Kronkorkenkugel am 28. September 2009 10:05
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Man müsste genauer wissen, worum es dabei geht. Aber im Zweifelsfall hat jede region eine sog. Schlichtungsstelle. ( Frag mal bei der Kfz-Innung in deiner Gegend, die können dir da helfen )


Mismid
beantwortet von Mismid am 28. September 2009 09:54
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es ist egal ob die Werkstatt versichert ist oder nicht. Bei einem fehlerhaften Handeln ist jeder zum Schadensersatz oder Wiederherstellung verpflichtet. Wenn sie die Werkstatt weigert zuzugeben, daß der Fehler an ihnen liegt, müßtest du einen Gutachter einschalten, der dies meist nachweisen kann.


DonRamon
beantwortet von DonRamon am 28. September 2009 09:54
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Die Werkstätten sind versichert. Das Problem ist nur, daß du denen den Fehler nachweisen musst. Das wird dich, je nach Schaden mal mind. einen Gutachter kosten.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 28. September 2009 09:53
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versichert ja, aber weiße mal nach, dass sie tatsächlich den Fehler verbockt haben! Viel Spass...


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 28. September 2009 09:53
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Auch mit Versicherung musst du Nachweisen das die etwas falsch gemacht haben. Das ist sollte aber klar sein. Die Gewerbehaftpflicht hat wie die Privathaftpflicht zwei große Aufgabe, die eine ist den Schaden zu begleichen, aber die andere ist es seine Versicherungsnehmer vor unberechtigten Schadenseratzforderungen zu schützen.


Exotime
beantwortet von Exotime am 28. September 2009 09:52
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eigentlich ja^^


monege22
beantwortet von monege22 am 28. September 2009 09:52
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Die Werkstatt ist verpflichtet kostenlos Ersatz zu leisten, gegebenfals bei einem durch, den von Ihnen verursachten Fehler, entstanden Unfall, zu haften.

Kommentar von Drachentoeter am 28. September 2009 09:54

Das ist hier genau das Problem, die Werkstatt gibt keine Fehler zu, also muss rotesfugseug erst einmal Nachweisen das die eine Schaden verursacht haben.

Kommentar von C25bc2980ddb9c398ec27d6dfc1191a4smallmonege22 am 28. September 2009 09:58

Über etwaige verfuschte Reparaturen, kann man auch nachträglich ein Gutachten erstellen lassen, auch die Kosten kann man dann der Werkstatt in Rechnung stellen, sollte ein eindeutiger Beweis für den Fusch dabei rauskommen.


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