Ich habe einen sogennaten "Kampfhund". Dei Hündin ist total lieb verschmust und hat noch nie jemandem etwas getan. Nun haben wir eine neue Wohnung gefunden, in der auch Hunde erlaubt sind. Nun möchte uns der Vermieter die Wohnung aber nicht geben, weil wir einen Kampfhund habe, darf der das tun?
Ja, kein Vermieter ist verpflichtet, Haustiere zu erlauben/dulden.

Der Vermieter ist in der Wahl Seiner Mieter frei. Habt Ihr aber schon einen Mietvertrag, so habt Ihr ein Anrecht auf Einhaltung. Sprecht mit dem Mieter, vieleicht lässt Er sich von der Harmlosigkeit Eueres Hundes überzeugen. Auch wenn Ihr die Wohnung gegen den Willen des Vermieters bekommen solltet, so bedenkt aber, dass dadurch kein gutes Mitverhätnis entstehen kann und Reibereien vorprogrammiert sind.
Natürlich darf er das. Ist ein sehr heikles Thema mit den 'Kampfhunden', sehr angstbesetzt, deshalb wird oft rigoros ein Riegel vorgeschoben. Wie man das findet, sei dahingestellt. Jedenfalls würde ich an Deiner Stelle an dieser Wohnung nicht weiter festhalten, denn da ist bereits der Wurm drin. Lieber in einer Gegend schauen, in der anders mit dem Thema umgegangen wird. Würde mich keinesfalls in die Rolle des Bittstellers zwängen lassen. Eine Idee wäre vielleicht noch, von Dir aus eine Wesensprüfung mit dem Hund machen zu lassen. Vielleicht zählt das bei dem einen oder anderen Vermieter. Freundliche Grüße!
Auch wenn in einem Mietvertrag das Halten von Hunden grundsätzlich erlaubt ist, kann der Vermieter die Anschaffung eines Vierbeiners verbieten, wenn es sich um einen Kampfhund handelt. Ob das Tier gefährlich ist spielt dabei keine Rolle.
Ja, der Vermieter ist nicht verpflichte dir die Wohnung zu vermieten