Ben1860 am 18.06.2009 um 14:27 Uhr
Habe 2 Chinchillas, die weder krach machen noch aus dem käfig raus kommen. kann meine vermieterin dagegen was sagen?

Gegen Kleintiere kann der Vermieter nichts machen, die sind erlaubt!

Nein. Kleintierhaltung ist erstmal erlaubt. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen werden kann.
hm ist doch wurscht..wenn der vermieter was sagt nimmst du sie trotzdem mit zu dir^^ wenn sie keinen krach machen und nicht rauskommen merkt der vermieter doch eh nix davon ;-)

wenn sie es im mietvertrag festhält, dass keine tiere erwünscht sind, kann sie das, ansonsten nicht!
nein ,Spinnen sitzen auch in ecken und machen kein krach ,der Mieter kann dagegen nichts sagen

Wenn keine Geruchs oder Lärmbelästigung vorliegt kann Deine Vermieterin die Käfigtiere nicht verbieten.
Warum kommen die Chins nicht aus dem Käfig raus?
Sie brauchen jede Menge beaufsichtigten Freilauf.Ich hoffe sie haben eine große Voliere mit viel Beschäftigungsmöglichkeiten und hocken nicht in einem handelsüblichen Kaninchenkäfig.Aber selbst mit Voliere brauchen sie ihren Freilauf.
Google mal ein bischen nach Chinchilla-haltung.
Du kannst mich auch gerne Fragen wenn Du etwas über die Tiere wissen möchtest ;-)
Lieben Gruß, Glimmer
Ben1860 am 18. Juni 2009 14:35 habe eine 1.50 meter große voliere und einen hasenkäfig daneben wo sie baden können. ab und zu dürfen sie schon in der küche laufen, wenn ich aufpasse
Glimmer am 18. Juni 2009 14:43 Ok :-) Dann mal ein Lob dafür das Du zwei Tiere hältst und nicht einer alleine sein Dasein fristen muß ;-) Chinchillas sind wirklich tolle Tiere die oftmals falsch gehalten werden. Ich habe gerade wieder so ein armes Würmchen bei mir aufgenommen und päpple es wieder auf. Schön das es deinen Tieren gut geht :-)
Lieben Gruß, Glimmer
Ben1860 am 18. Juni 2009 15:31 den geht es super, fröhlich wie eh und je. und einen allein ist sowieso tierquälerei

hängt vom Mietvertrag ab, wenn "Haustiere" verboten sind, fallen Kleintiere nicht darunter.
Ben1860 am 18. Juni 2009 14:30 danke steht nur generell haustiere wie hund oder katze

egal was im vertrag steht , kleintiere sind erlaubt , gibts ein paar bgh urteile
Ben1860 am 18. Juni 2009 14:32 Danke
Ja, soweit ich weiß kann man normale Kleintiere nicht per Vertrag ausschließen. Dazu gehören eigentlich auch Katzen, aber da streiten sich wohl die Geister.
Was steht denn im Mietvertrag? Auch wenn einige hier der Meinung sind, daß Kleintiere auf jeden Fall erlaubt sind, würde ich nicht einfach darauf pochen. Halte ich für ungeschickt. Ist es nicht erlaubt im Mietvertrag, würde ich zum Vermieter gehen und mit ihm sprechen und genau erklären, wie die Tiere gehalten werden, ob sie riechen, wie sie sauber gehalten werden usw. Ich denke, er wird dann nichts dagegen haben, evtl. auch noch zeigen. Man muß bedenken welche Umstände es macht, wenn man gekündigt wird, und eine neue Wohnung braucht.
Nein, gegen Kleintiere, zu denen auch Chincillas gehören, darf der Vermieter nichts haben. Selbst entsprechende Verabredungen im Mietvertrag sind ungültig.
DH
Kommt auf den Vertrag drauf an. Wir verbieten unseren Mietern die Haltung von Schlangen, Skorpionen etc. Die werden ja normalerweise auch in Terrarien gehalten, aber ab und an entfleucht doch mal ein Tier und den Schreck kann man keinen Mieter zu muten.
Nun gut, unter Kleintieren verstehe ich chinchillas, hamster u.ä.