Soulbreaker88 am 26.08.2009 um 16:10 Uhr
Hallo,
ich werde am Dienstag 21 Jahre jung. Meinse ältere Schwester meinte, dass ich dann vollvertragsfähig bin. Heißt aber doch auch, dass ich ab dann nach dem Erwachsenen Strafrecht veruteilt würde oder? Ich hab mich vorhin mit meinem Kumpel darüber Unterhalten. Da ich es nicht so gut finde "wenn" verurteilt würde gleich in den Bau komme. Er meinte aber die Straflänge bei Erwachsenen ist kürzer als wie bei den Jugendlichen, aber irgendwie ja auch härter:-) .
Also wie ist dass jetzt?
Bin für alle Antworten dankbar.

Du bist dann voll geschäftsfähig und musst eben auch für Deine Strafen voll einstehen und wirst nach dem Erwachsenen-Recht behandelt.
Ich glaube aber nicht, dass das Erwachsenenrecht kürzere Strafen vorsieht, da man bei den Erwachsenen voraussetzt, dass sie wissen, was sie tun. Bei den Jugendlichen denkt man eher, sie könnten sich resozialisieren, und deshalb, denke ich, sind dort die Strafen humaner.
Ein Rat von mir: Keine krummen Dinger machen, dann passiert auch nix.
wenn du in deutschland lebst, bist du seit dem 18. lebensjahr 'voll geschäftsfähig'. das bedeutet, dass du ohne zustimmung deiner eltern rechtsgeschäfte abschließen und auch die konsequenzen tragen darfst. mit 18 bist du aber auch voll strafmündig und giltst als erwachsener. solltest du aber wegen einer straftat vor gericht müssen, wird bei 18-21-jährigen noch geprüft, ob sie wirklich schon so weit entwickelt sind, dass das strafrecht für erwachsene voll greift, oder ob das jugendstrafrecht anzuwenden ist. daraus folgt, dass das jugendstrafrecht in der regel das mildere ist, geht man hier doch noch konsequenter vom gedanken der resozialisierung aus. 'mord' z.b. wird nach dem jugendstrafrecht mit max. 10 jahren haft gesühnt, während erwachsenen 'lebenslang' eingesperrt werden (wobei es dabei auch noch abstufungen gibt).
Klar! Aber du wirst bereits mit 18 grausam hart bestraft wenn du dich drissig verhältst. Also- bleib sauber du Dumpfbacke- sonst komme ich dich holen!
Eine gute Übersicht zum Jugendstrafrecht findet man hier:
Erstens sind Erwachsenenstrafen härter als Jugendstrafen. Zweitens hat Dein Alter nur bedingt etwas damit zu tun, nach welcher Rechtsgrundlage Du verurteilt wirst. Es kommt auf Deine persönliche Reife an. Bist Weist Du mit 21 bereits eine "erwachsenenwürdige" Reife auf, wirst Du nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, bist Du hingegen noch eher jugendlich oder gar kindlich in Deinem Wesen, wird das Jugendstrafrecht angewendet. Im Zweifel wird das Gericht einen psychologischen Sachverständigen hinzuziehen.
Am Besten, Du baust keinen Mist. Dann hat sich diese Frage für Dich erledigt.
ich glaube bis 27(oder 25) kann man nach dem jugendstrafrecht behandelt werden. das liegt aber im ermessen des richters und am psychologischen gutachten(da wird beurteilt,was bei dir angebracht wäre - jugendstrafrecht oder erwachsenestrafrecht). über den unterschied bei der höhe der strafen kann ich nicht viel sagen. aber beim jugendstafrecht sind die folgen meist weniger schlimm, z. bsp. bewährungszeit ist kürzer, du bist nicht ganz so lange vorbestraft usw.(wenn nix dazwischen kommt ;-) also wenn man danach brav bleibt, kann man es als jugendsünde abstempeln und es wird dir nicht so lange nachgetragen...
augustkoenigin am 26. August 2009 20:58 Nur bis 21. Bis 25 kannst Du Bafög bekommen.

Jugendstrafen sind milder. Erwachsenenstrafrecht ist natürlich härter, weil man davon ausgeht, das Erwachsene im Normalfall keine Dummheiten mehr machen. Alles andere sagt dir der Richter bei der Verhandlung.
ob 20 oder 21, ist einfach dämlich extra ein Verbrechen zu bekommen um bissl kürzer im Knast zu sitzen, oder?
einfach mal friedlich sein
Keinen Blödsinn machen, dann erledigt sich deine Frage.