Wenn man von Zuhause aus arbeitet, ist man dann Arbeitnehmer?
Mit Arbeitsvertrag ja. Sonst sind sie selbständig oder Schwarzarbeiter.
Nein, da sie nicht persönlich abhängig sind. Sie unterliegen nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.
AndyArbeit am 27. März 2008 17:24 Das fehelende Dierektionsrecht ist eben die Ausnahme bei Heimarbeit. Der AG stellt aber Material und Geräte zur Verfügung und erwirbt das Eigentum an den Produkten.

wenn man einen Arbeitsvertrag hat..natürlich...
AndyArbeit am 27. März 2008 17:20 Ein Arbeitsverhältnis bedingt nicht unbedingt einen Arbeitsvertrag. Heimarbeiter sind auch ohne AV abhängig beschäftigt und somit Arbeitnehmer.
bitmap am 27. März 2008 17:37 DH!

Heimarbeiter sind keine klassischen Arbeitnehmer. Auch Kleingewerbetreibende mit wenigen Arbeitnehmern fallen unter das Heimarbeitsgesetz. Sie genießen aber Schutz ähnlich Arbeitnehmern.
http://www.gesetze-im-internet.de/hag/
Eine recht schwierige Materie auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
DH
Du hast doch gar keine Ahnung von deutschem Recht, Brigitta.