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Sind Gaststätten, Geschäfte, etc. verpflichtet, auch Nicht-Kunden aufs WC zu lassen?

gefragt von Euterpe am 03.07.2008 um 11:27 Uhr

Ich habe mal gehört, dass alle öffentlichen Einrichtungen, den Gang zur Toilette nicht ablehnen dürfen. Ist das richtig? Ich erleben im Alltag oft das Gegenteil. Meistens wird auch eine unverschämt hohe Gebühr dafür erhoben. Wisst ihr da mehr?


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Haaza
beantwortet von Haaza am 3. Juli 2008 11:33
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Ich habe damals in der Berufschule ( Gastgewerbe ) gelernt, dass das Gaststättengesetz zumindest Hotels und Restaurants vorschreibt JEDEN auf die Toilette zu lassen und es ist auch vorgeschrieben die Bitte nach einem Glas Wasser nicht auszuschlagen ( wobei das Wasser aus der Leitung kommen darf...)

p.s. Ist aber bekannt, dass sich kaum jemand dran hält. Ich glaube nicht, dass man im 4Jahreszeiten den Obdachlosen von nebenan auf die Toilette gehen lässt...

Ich will nochmal schauen, ob ich `ne Quelle angeben kann... Kommentiere dann nochmal nach...

Kommentar von Euterpe am 3. Juli 2008 11:40

Genau so in der Art habe ich das auch gehört. Danke übrigens für dein Engagement!Eine Quelle dafür , wäre interessant, denn die würde ich dann in so einer Situation den Leuten unter die Nase halten!;-)

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 3. Juli 2008 11:44

zur unverschämt hohen Gebühr steht in der Hamburger Gaststättenverordnung etwas unter §7 hier der link:

http://www.dihk.de/inhalt/themen/rechtundfairplay/gewerberecht/verordnungen/hamburg.pdf

zur Pflicht jemanden auf die Toilette lassen zu müssen hab ich noch nichts gefunden Aber die Richtlinien sind von Bundesland zu Bundesland stark unterschiedlich... Vielleicht haben sich die Gesetze auch geändert, ist ja schon länger her, dass ich zur Berufsschule ging ( Da durfte man in Restaurants und Gaststätten zum Beispiel auch noch rauchen...)

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 3. Juli 2008 11:54

Es scheint tatsächlich nicht mehr pflicht für Gastronomen zu sein seine Toilette zur Verfügung zu stellen.

ABER ich hab was schönes gefunden:

Nette Toilette: Kostenlose Toilettennutzung in Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen

Der rote Aufkleber mit dem freundlichen 00-Gesicht signalisiert: In dieser Gaststätte oder öffentlichen Einrichtung kann jeder das WC kostenlos nutzen, auch wenn er kein Kunde ist. 26 so genannte ?Nette Toiletten? gibt es im Bereich der Ludwigsburger Innenstadt ? in Cafés und Restaurants ebenso wie im Kulturzentrum oder der Rathausgarage.

hier der link:

http://www.ludwigsburg.de/servlet/PB/menu/1199009_l1/index.html

Kommentar von Euterpe am 3. Juli 2008 11:56

Das ist ja ne super Aktion. Daran können sich andere Städte mal ein Beispiel nehmen!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 3. Juli 2008 11:40
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Früher gab es in manchen Bundesländern die Regelung, dass jeder Gastronomiebetrieb auch eine Kundentoilette haben muss und diese unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Kann sein, dass es ähnliche Regelungen in manchen Bundesländern noch gibt, aber in vielen ist sie wegen möglicher Einschränkung der Gewerbefreiheit im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie abgeschafft worden. Also es muss etzt nicht jedes Geschäft überhaupt ein Klo haben, geschweige denn für Kunden.

Die Sache mit den Kosten ist auch nicht so einfach: Gastronomiebetriebe durften theoretisch keinToilettenentgelt verlangen, aber oft wird das umgangen, indem quasi - mehr oder weniger aufdinglich - um eine "Anerkennung" oder "Danke schön" gebeten wird, was zwar keine Zahlungspflicht nach sich zieht, aber einen moralischen Druck erzeugt. Insbesondere ist es dann der Fall, wenn da ejemand neben dem Spendenteller auffällig das Spoendenverhalten der Tpoilettenbesucher kontrolliert und manchmal sogar noch darauf anspricht.

Dritte Variante ist, dass die Toiletten ausgegliedert werden und praktisch ein eigenständiges Unternehmen darstellen, das eigentlich aus dem Toilettenbetrieb besteht. Dann kann diese Leistung zu einem beliebigen Preis angeboten werden. So ist es i.d.R. an den Autobahnraststätten oder bei den Toiletten von touristischen Anziehungspunkten.

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 3. Juli 2008 11:59

DH schön ausführlich Deine Antwort


andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. Juli 2008 11:53
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Rechtlich sind sie nicht verpflichtet, denn der wirt hat das Hausrecht..

aber immer mehr Städte, wie auch Tübingen haben eine Aktion "Freundliche Toilette" (oder wie sie halt woanders heißt), um geplagten Bürgern zu ermöglichen nicht den Strassenrand nehmen zu müssen und da ziehen auch serh viele Gaststääten mit und erkennbar ist das an einem blauen Schild an der Türe

Kommentar von Euterpe am 3. Juli 2008 11:58

Oder wie in Ludwigsburg "Nette Toilette"-> siehe Antwort von Hazaa


anonym
beantwortet von kurnany am 3. Juli 2008 11:29
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Nein, sind sie nicht. Aber manches Mal wäre es besser, vielleicht bleiben sie ja doch und kaufen noch was. kannst ja eine Gebühr verlangen, dann ist es nicht so tragisch! ;-)


anonym
beantwortet von jockl am 3. Juli 2008 11:33
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Ja das ist so. Aber was ist Öffentlich ? Bis das deffiniert ist ist´s passiert !!!!


pippi60
beantwortet von pippi60 am 3. Juli 2008 11:33
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Sie müssen Fremde nicht auf die Toilette lassen. Sonst könnte ich ja auch bei Dir klingeln wenn ich mal muß. Wenn Gaststätten dafür eine Gebühr verlangen, ist es ok. Ich würde das anderes lösen, nämlich einfach reingehen und ein Wasser oder Kaffee bestellen. Dann darf ich die Toilette kostenlos benutzen.

Kommentar von Euterpe am 3. Juli 2008 11:38

Ich bei mir zuhause bin aber keine öffentliche Einrichtung. Ich bestell doch nicht extra etwas, um auf die Toilette zu gehen. Da bin ich bei einem Kaffee schon bei ca. 1.80Eur. Und das nur für einen Gang zur Toilette???


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 3. Juli 2008 11:35
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Also gleich mal vorneweg: Eine Gaststätte oder ein Geschäft ist NICHT öffentlich!!! Daher darf der Besitzer sehr wohl ablehnen.


anonym
beantwortet von jotde01 am 3. Juli 2008 11:35
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also wenn ich eine Gaststätte oder ein Geschäft hätte würde ich das WC auch nicht zur öffentlichen Einrichtung machen. Wenn mich aber jemand freundlich fragen würde, würde ich nicht nein sagen, aber einen Anspruch daraus abzuleiten....? Bei Gaststätten gehört die WC-Anlage mit zum Betrieb, das heißt, Gäste dürfen sie Anlage benutzen. Ob sie auch Fremde nutzen dürfen ist Sache des Wirts.


anonym
beantwortet von AALFI am 3. Juli 2008 11:39
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Ich kann mich nicht daran erinnern jemals beim gang auf die Toilette aufgehalten worden zu sein.


dock69
beantwortet von dock69 am 3. Juli 2008 13:25
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"Öffentlich" heißt nicht, das ein Restaurant o.ä. für jeden kostenlos verfügbar ist. Ein Restaurantgast kann sich auch nicht einfach ins Restaurant setzen, ohne etwas zu bestellen. Ein Restaurant ist weder Wärmestube noch Bedürnisanstalt, sondern ein wirtschaftlich geführtes Unternehmen, welches auch seine Kosten zahlen muss. Insoweit ist wohl verständlich, wenn der Betrieb Geld einspielen soll. Ich weiß auch nicht, wie Du "unverschämt hoch" definierst. Ich glaube nicht, dass Du eine Ahnung hast, was der Betrieb eines Restaurants für Kosten bedeutet, die auch irgenwie bezahlt werden müssen. In unserer Gegend wird in der Regel ein Obolus von 50 ct genommen, was ich absolut in Ordnung finde. In stark frequentierten Gegenden oder zu lokalen Veranstaltungen können gut und gerne 50-1000 Nicht-Gäste die Toilette benutzen wollen. Nicht nur, dass das jede Menge Dreck produziert - ich würde einen solchen Traffic den Gästen eines Restaurants nicht zumuten wollen.


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